Beiträge von hermi

    Theoretisch hat jetzt schon jeder Führerschein ein Ablaufdatum.


    Bei uns in A heißt es im Führescheingesetz sinngemäß, das du auf dem Bild erkennbar sein musst.


    Und wer verändert sich in 20, 30 oder mehr Jahren nicht? :mrgreen:


    Das ist eine Fangfrage, ich fühle mich zwar wie 25, sehe aber nicht mehr so aus, wie soll sich antworten:mrgreen::mrgreen::mrgreen:

    Ich versuche es nochmal rauszuarbeiten:


    Das Negieren der Organsspende führt zu einem kleineren Angebot an Organen. Das bekommen nicht die zu spüren, die sich ein Organ zu Horrorpreisen auf einem Schwarzmarkt kaufen können, sondern die kleinen Lichter am Ende der Warteschlange. Das Argument vom "reichen Sch...." zieht also irgendwie nicht. Af der Stecke bleiben die Kleinen. Nur eben ein paar mehr, wenn weniger Organe am Markt sind.


    Gerechtigkeit wird erst eintreten, wenn das Angebot groß genug ist, um (fast) alle zu versorgen. Von daher ist die Verweigerung der Organspende eher kontraproduktiv in Sachen sozialer Gerechtigkeit.


    Das sehe ich mit etwas anderen Argumenten auch so:


    Wenn es einen "Markt" im Sinne von Angebot und Nachfrage gäbe, würde sich das über den Preis regulieren wie bei jedem anderen Produkt. Ist aber nicht gewollt und hätte auch das von vETNH geschilderte Ergebnis.


    Wenn der "Markt" reguliert ist wie jetzt, hat das einerseits die Konsequenz, dass nach bestimmtem Regeln, die mit Geld nix zu tun haben, verteilt wird (evtl. sogar je nach Ansatz gerecht verteilt und) und die Regelbrecher sich die Organe anderweitig beschaffen. Letzere Organe würden aber in dem regulierten Kreislauf nie zur Verfügung stehen (unterstellt, sie kommen nicht aus dem ersteren Kreislauf- Ausnahmen bestätigen die Regel).


    Wenn man sich also gegen die Organspende entscheidet, hilft man garantiert niemendem, wenn man sich dafür entscheidet, hilft man - Verwertbares (makaber) vorausgesetzt, immer.


    Ich bilde mal noch ein "schönes" Beispiel: 25 jähriger Straftäter mit lebenslänglich - der stibt also nach dortigen Gepflogenheiten im Knast) übelster Sorte in der USA hat Herzprobleme und braucht ein Neues, Deins (damit ist jeder gemeint) passt grade.


    Man stößt schnell an ethische Grenzen, die scheinbar unlösbar sind.

    Ich finde den Thread unabhängig der jeweiligen Positionen bisher sehr gut, um den einen Zweck zu erfüllen mit dem ich das hier überhaupt gestartet habe: nämlich dass möglichst viele "Dickfelligen" (so oben genannt) sich für eine der beiden Positionen entscheiden. Und nicht einfach an gar nichts denken, obgleich Sie eigentlich Spender sein wollten, hätten sie nur drüber nachgedacht.


    Das wäre für mich eines der wenigen Argumente, was überhaupt für eine Widerspruchslösung spräche: die die es nicht wollen, müssten aktiv werden.
    Aber das verträgt sich halt in Wahrheit nicht mit mit einem ganz wesentlichen rechtlichen Grundgedanken: Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung.

    ...... reiches Schwein ......


    Alle, die diesen Ausdruck benutzen, haben sich das hoffentlich gut überlegt, oder ist jeder, der reich ist, automatisch ein Schwein???0))((00))((00))((0


    Oder ist diese Ausdrucksweise neidgesteuert und wird unreflektiert angewandt??


    Und ob der von GeorgH eingebaute link - ein "Esoterik-Schuppen" oder sowas - wirklich eine auch nur halbwegs ernstzunehmende Informationsquelle ist, wage ich stark zu bezweifeln.


    Eine sachliche Darstellung, die man ja nicht teilen muß:


    http://www.dso.de/organspende-…on/hirntoddiagnostik.html

    Dass man damit ein Leben rettet geb ich Dir recht .Ich habe ein Problem damit, dass sich ein Oberarzt o.ä. die Taschen dick macht und obendrein über Leben oder Tod entscheidet.Bei der sogenannten Organverteilung sollten schon Faktoren wie Alter,sozialer Stand (Familienvater 3 Kinder) Lebenserwartung,Wartezeit etc.eine große Rolle spielen und nicht, dass ich einem Reichen durch die Organvergabe das Leben um vielleicht 5 Jahre verlängere.
    z.B.
    ein 70 jähriger bekommt als Dyalysepat. eine neue Niere und 3 Jahre später stirbt er am Herzinfarkt.
    Wenn der Verteilerschlüssel in Zukunft anders geregelt ist, werde ich auch wieder einen Ausweis bei mir tragen, da ich ja zu den potentiellen Lieferranten gehöre. GOO




    Gnade dem, der dass so entscheiden soll:


    Was ist denn "besser": Familienvater mit 3 Kindern lebt 6 Wochen länger oder der reiche Opi 5 Jahre länger und wer soll das entscheiden und hat der mit 4 Kindern eher Anspruch als der mit 3 oder müssen die 3 kinder alle unter 10 Jahren alt sein ......0))((0


    Meines Wissens spielen die meisten der von Dir aufgezählten Kriterien keine Rolle, steht glaube ich in §§ 10a und 12 Transplantationsgesetz, es wird nach "medizinischen" Kriterien verteilt.
    Das ändert natürlich nichts an der Mißbrauchsproblematik.


    Richtig schlimm wird es bei Lebendorgan"spenden" aus Armutsländern. Es mag sich ein jeder in die Sitiuation eines Empfängers mit genügend Geld hineinversetzen und sich dann prüfen, ob er aus hehren Motiven sterben oder ein Organ "kaufen" will.


    Und Olli, über Organspenden und Handel und Bereicherung kann man sich den Kopf zerbrechen, muß aber nicht.


    Und das mit dem postmortalen Persönlichkeitsrecht sehen eben auch viele nicht so locker wie einige hier, ich für meinen Teil hab entschieden, ich bin aber gerade aus Schutzgesichtspunkten gegen eine Widerspruchslösung.

    Ich hatte lange einen Ausweiss den ich aber vor einem halben Jahr vernichtet habe weil mir der vergabemodus sprich finanzelle Interessen einger KH s nicht gefallen hat.


    Diese Überlegung führt meines Erachtens in die Irre, denn für die Rettung eines Menschenlebens ist es zunächst einmal egal, ob sich ein Reicher die Rettung erkauft oder eine Armer eher dran kommt, weil er weiter vorn auf der Liste steht.
    Mit Deinem Organ hättest Du ja in jedem Fall jemand gerettet.


    Was mir viel mehr Sorgen macht, ist die Todesfeststellung.


    Trotzdem: ich habe seit Jahren einen Organspenderausweis.GOO

    ManfredK,


    da hatte ich mal was von Verklagen bis zum Schwarzwerden geschrieben, das ist mir übel genommen worden, weil es anscheinend jemand persönlich genommen hat, obwohl es abstrakt gemeint war.
    Sch.... ich finde meinen eigenen Beitrag nicht mehr.-%-


    An dieser Stelle nochmal etwas anders formuliert: das ist das Einfallstor, einem Unfallgegener wenigstens ein Mitverschulden ans Bein zu binden.

    @Olli,
    Regelfall (Du bist hier kein Unternehmer, sonst gilt wg. § 474 II BGB der § 447 BGB nicht):


    § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) 1Versendet der Verkäufer auf Verlangen
    des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr
    auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst
    zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
    (2) 1Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der
    Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den
    daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


    heißt auf deutsch: normalerweise ist der Käufer der Geschädigte, hat aber keinen Anspruch und Du als Verkäufer hast versendet, aber keinen Schaden.


    Hier hilft die sog. Drittschadensliquidation: Du könntest den Schaden liquidieren.


    Aber bevor ich hier noch mehr "Klugschiß" verbreite, guck doch mal in Deine Vertragbedingungen, da sollte drinnstehen, wie das versichert ist und wer die Ansprüche geltend machen kann.


    Vertragliche Ansprüche gehen möglicherweise vor.