trotz aller Entspanntheit: geh zu einem Rechtsverdreher Deines Vertrauens bzw. schick Deinen Filius dorthin.
Josef#245 und diejenigen, die auf seinen Beitrag gearwortet haben:
ich finde die Vorgehensweise nicht korrekt:
generell ist meiner Erinnerung nach ein Anfangsverdacht zumindest für eine Blutprobe erforderlich. Ich würde in so einer Situation - wenn ich weiß, ich habe eine saubere Weste, mehrfach auf meine Unschuld verweisen und einfachen Widerstand androhen.
Entweder der Vortest bestätigt einen Anfangsverdacht oder nicht, dann sollte in dubio ptro reo gelten.
Schließlich ist - und das meine ich mehr als ernst und ich würde die dickste Kanone rausholen, die mir zur Verfügung steht, um diesen Spatz, der mir eine Blutprobe antut, zu erlegen und zwar nach allen Regeln der Kunst: ich würde, da die Polizisten meinen angedrohten Widerstand brechen müssten, um zur Blutprobe zu gelangen, eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erwägen und bei einer durchgeführten Blutprobe sowohl den anordnenden Polizisten als auch den Arzt mit einer Strafanzeige wg. Körperverletzung - ggfls im Amt -überziehen und anschließend noch eine Schmerzensgeldklage dranhängen. Das alles würde ich aus mir herauslassen und das, was mir in der Wut noch einfiele, um mein Gegenüber so einzustimmen, dass er sich dreimal überlegt, ob er dieses Risiko eingeht. Ich würde natürlich gleich verlangen, dass man einen meiner Kollegen, der mir zur Seite steht herbeiruft.
So weit kommts noch, dass ein Unbescholtener zur Sicherheit des Strafverfolgungsinteresses für sowas herhalten muss!
So, jetzt hab ich mich wieder abgeregt und die grüne Fraktion und alle, die glauben, mit einer Entschuldigung ist es getan, können über mich herfallen.
PS: versuchs mal mit ner Entschuldigung bei positivem Ergebnis!
Fazit und Antwort auf Josefs Frage: so einen Unsinn muß man sich natürlich nicht gefallen lassen, man kann ihn allerdings auch nicht zwingend vorher verhindern. Und ich will hier niemand zum Widerstand gegen Polizisten anläßlich einer Kontrolle aufstacheln, ich habe nur beschrieben, wie ich mich in einer solchen Situation, § 81a StPO hin oder her verhalten würde.
mfG
hermi