Zitat aus der Entscheidung:
"Aufgrund nicht angepasster Blickzuwendung auf den Bildschirm und der damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen kam der Betroffene bei regenasser Fahrbahn und starkem Regen jedoch von der Fahrbahn nach rechts ab, fuhr in eine Böschung und kollidierte dort mit einem Netzknotenstationierungszeichen und mehreren Bäumen."
Das liest sich - meine Vermutung - so, als hätte er unbelehrt kaum mehr was ausplaudern können, kann aber sein.