Hallo Peter,
aus Deiner Schilderung geht nicht hervor, ob die besagte "Siedlung" innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Sollte dies nicht der Fall sein, brauchst Du kein Fahrverbot befürchten.
Ein Fahrverbot außerhalb geschlossener Ortschaften wird nur dann verhängt, wenn Du mindestens 40 km zu schnell gefahren bist, auch wenn die Geschwindigkeit durch Beschilderung auf 50 km/h begrenzt war.
Innerorts wird die Geschwindigkeit durch das "Ortsschildt" automatisch auf 50 km/h begrenzt. Das Vohandensein einer 50 km/h-Begrenzung durch zusätzliches Verkehrszeichen bedeutet für mich ein Hinweis, das sich der Vorgang "außerhalb" abgespielt haben könnte. Dann bekämste lediglich ein Bußgeld und drei Punkte, jedoch kein Fahrberbot.
Gruß und einen besseren Riecher fürs nächste mal,
Charly