Normal hat der Anhänger in D das gleiche Kennzeichen wie das Motorrad - und ist deshalb Steuer & Versicherungsfrei. Aber es ist nicht verboten einen Anhänger mit eigenem Kennzeichen zu ziehen (und natürlich darf das auch ein ausländisches sein) - dann hat der Anhänger aber eine eigene Zulassung mit Steuer und Versicherung (je nach Zulassungsland natürlich).
Hallo Andy,
danke für den Tipp mit versicherungsfrei. Da denk ich drüber nach.
Wenn man den Hänger auch mal ans Auto hängen will, empfiehlt sich ne eigene Zulassung. Versicherung und Steuer für den Hänger sind minimal.
Mein Wohnwagen kostet z.B. 12,45 Euro Haftpflicht im Jahr.
Ein Hänger mit 230 kg kostet 14 Euro Steuer.
Tommy