Beiträge von tommy#665


    Normal hat der Anhänger in D das gleiche Kennzeichen wie das Motorrad - und ist deshalb Steuer & Versicherungsfrei. Aber es ist nicht verboten einen Anhänger mit eigenem Kennzeichen zu ziehen (und natürlich darf das auch ein ausländisches sein) - dann hat der Anhänger aber eine eigene Zulassung mit Steuer und Versicherung (je nach Zulassungsland natürlich).


    Hallo Andy,
    danke für den Tipp mit versicherungsfrei. Da denk ich drüber nach.
    Wenn man den Hänger auch mal ans Auto hängen will, empfiehlt sich ne eigene Zulassung. Versicherung und Steuer für den Hänger sind minimal.
    Mein Wohnwagen kostet z.B. 12,45 Euro Haftpflicht im Jahr.
    Ein Hänger mit 230 kg kostet 14 Euro Steuer.
    Tommy

    Trailer Law - UK legislation was changed in 1984 to allow trailers to be towed by solo motorcycles. The main points are as follows :


    Motorcycles must exceed 125 cc


    Maximum towed weight, including the trailer and it’s load must not exceed 150 Kg. (330 lb.) or two thirds of the motorcycles unladen weight, whichever is least.


    The Motorcycle must be marked with it’s kerbside weight.


    Maximum width of the trailer is one metre.


    Maximum length of the trailer is 2.5 metres, measured from the motorcycle rear wheel spindle to the rearmost part of the trailer. The trailer must be marked with it’s unladen weight.


    The UK speed limit is 60 mph on dual carriageways and motorways.


    Quelle: http://www.watsonian-squire.com/trailers.html

    Knifflige Fragen - in Holland sind ja scheinbar auch breitere Hänger als 100 cm erlaubt. Zumindest verkauft Schuring die.


    Darf der Holländer damit hinten am Moped durch Deutschland fahren ?


    Darf der deutsche Mopedfahrer einen holländischen Hänger legal ziehen, wenn der 130 cm breit ist?


    Wenn schon Hänger, dann sollte ein gelbes Kennzeichen ja fast Pflicht sein :lol:


    Bei LKWs ist es ja schon fast normal, dass der Auflieger ne andere Nationalität hat als die Zugmaschine.


    Tommy

    Bei allen Anhängerkupplungen, welche bereits nach europäischer Norm geprüft sind (Prüfzeichen beginnend mit „e“), ist eine TÜV-Abnahme nicht mehr erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Einbauanleitung der AHK im Fahrzeug mitgeführt wird. Diese dient als ABE. Bei der nächsten Änderung in den Fahrzeugpapieren , wie z.B. Änderung des Wohnsitzes oder Eintragung zusätzlicher Rad-Reifen-Kombination, ist es erforderlich die Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere einzutragen.


    Bei den Anhängerkupplungen mit einem deutschen Prüfzeichen (M oder F) ist eine TÜV-Abnahme sowie eine sofortige Eintragung nach Montage der AHK in die Fahrzeugpapiere erforderlich.


    Die AHKs mit einer Einzelabnahme (TP-Prüfzeichen) verfügen über ein für jede Anhängerkupplung separat erstelltes Gutachten. Nach Montage der AHK ist eine TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich.


    Quelle: http://www.kupplung.de/Service/Fachbegriffe.html#4


    Der Haken am Haken ist das E-Kennzeichen !
    e4 steht zum Beispiel für die Niederlande.
    Wenn eine AHK für die PAN das drauf hätte, müsste ich wohl nicht mal mehr zum TÜV damit.

    Was wäre denn bei Euch HZEG?
    Bei uns sind es 400kg...


    Was meinst Du mit HZEG ?


    Ich hab bei meiner ST1100 517 kg Zul.GG drin stehen.
    Ist das das Höchste Zulässige Eigen Gewicht ?


    Leergewicht ist 304 kg *hüstel*
    Das ist aber wahrscheinlich ohne Öl, Kühlwasser, Batterie, Sicherungen und Reifen !


    Noch ne Frage an mbrII:
    Als Wiener müsstest Du doch definitiv sagen können, ob in Österreich 80 auf der Landstrasse und 100 auf der Autobahn für das Moped mit Hänger erlaubt sind?


    Im Automobilbereich sind AHKs übrigens grösstenteils gar nicht mehr eintragungspflichtig.


    *Grübel*
    Einen Gepäckträger oder Kofferträger am Bike muss ich ja definitiv nicht eintragen. Viele Autofahrer nutzen die Kugel ja auch nur zum Fahrradtransport. Dann kann ich sie ja erstmal selber bauen und als Zusatz-Gepäckträger deklarieren :-)

    § 32 StVzO (Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen) legt unter Absatz 1.3 zwar die maximale Breite (100cm) eines Motorradanhängers fest, aber unter Absatz 2 die maximale Höhe (400cm) und im Absatz 3 die Länge (12 Meter) wird für Motorradanhänger nicht explizit begrenzt. Wahrscheinlich wird das Gewicht aber dann problematisch.


    Übrigens ist es rechtlich okay, wenn die Ladung des Hängers breiter ist als der Hänger selbst. Somit hätte der Airstream als Ladung eines nackten Plattformhängers ruhig breiter werden dürfen.

    Die Anhängerkupplung für Ihre ST 1100 kostet ab Straubing € 485,00 inkl. 19 % MWSt.
    Der Elektrosatz € 95,00 brutto. Der Einbau durch uns würde mit € 350,00 berechnet.
    TÜV Eintragung € 122,50.
    Sie können den Eintrag beim TÜV auch selbst vornehmen, die Kosten der Zulassungsstelle müssten in etwa um € 40,00 für die Eintragung liegen.


    Die AHK kommt aus Holland und verfügt leider nicht über ein Gutachten,
    Eine Eintragung garantieren können wir nur bei uns im Haus!

    Zum Vergleich die gegoogelten Tempolimits in km/h für Motorräder mit Anhänger in anderen Ländern auf Landstrassen (und in Klammern auf Autobahnen)
    Deutschland 60(60)
    Dänemark 80(100)
    Finnland 80(80)
    Frankreich 90(130)
    Italien (Motorradanhänger verboten ?)
    Niederlande 80(90)
    Norwegen 80(80)
    Österreich 80(100)
    Schweiz 80(80)
    Polen 80(80)
    Portugal 80(100)
    Schweden 80(80)
    Spanien 70(90)
    Tschechien 80(80)
    Grossbritannien 80(96) keine Anhänger erlaubt unter 125 cm³


    Falls ich Fehler drin habe, bitte ich um Korrektur mit Angabe der Quelle.
    Danke - Gruss - Tom