Beim TÜV Rheinland steht es explizit mit auf der Prüfliste. Und da die HU schon deutlich mehr als zwei Monate drüber ist, werden die da auch bestimmt nicht mit sich reden lassen.
Das überrascht mich jetzt aber - bei uns in Baden-Württemberg steht das seit Jahrzehnten nicht mehr auf dem Programm... Ist das tatsächlich Ländersache? Und gabs nicht mal eine Regel, wonach das Mitführen eines Schlosses ein ausreichender Ersatz ist ? Zumindest glaube ich, dass ich mal sowas gelesen habe ....