Wenn derjenige vom TÜV (und nicht nur der) gleich 'nen Herzanfall bekommt, ist die nichtzulässigkeit solcher Teile im STVO Bereich ja erstmal das aktuell kleinste Problem.
Und während erste Hilfe am Herzangefallenen geleistet wird, verschwindet das Teil schnell...
Ok, mal ernsthaft - dass der Cruisy keine Zulassung, hat steht eindeutig in der von mir verlinkten Seite und ist auch meinem ersten Beitrag dazu zu entnehmen. Was dann jeder Einzelne mit dieser Information macht, liegt im jeweils eigenen Verantwortungsbereich - mit allen Konsequenzen, die daraus entstehen können.
Mit ein bisschen Verstand nutzt man so etwas weder in der Stadt noch auf kurvigen Strecken oder im Kolonnenverkehr.
Nochmal konkrete Antwort auf die Fragen vom TE:
Ja, es taugt für den angegebenen Zweck (Geschwindigkeit halten) und ich habe bisher nur gute Erfahrungen damit gemacht.