Hallo Kurt,
Für Temposünder gibt es keine Gnade - Deutscher kann seinen Mercedes demnächst dem Staat abkaufen
Richtig so wer den Bleifuß einsetzt
Davon mal ab, das ich die Strafe durchaus als angemessen empfinde, wie schaut das den eigentlich rechtlich aus ?
Darf ein fremdes Land mein Eigentum (in dem Falle mein Auto) oder das Eigentum Dritter (z.b. einen Leasingwagen) überhaupt verkaufen - den den Brief wird der Gutste sicherlich nicht dabei gehabt haben (Und wenn ja...dumm gelaufen )
Und dann wäre da ja noch die Seite des zukünftigen Erwerbers - der kauft ja idr. "gutgläubig" solange bis der eigentliche Eigentümer des Fahrzeugs mit dem Brief in der Hand vor ihm steht und das Fahrzeug ersatzlos einkassiert...Ich nehme mal stark an das auch das schweizerische Recht vorsieht das man an "gestohlenen" Dingen kein Eigentum erwerben kann (Und hierzulande hat man kein Eigentum an einem Fahrzeug ohne im Besitz des Briefes zu sein)
Wer bitte ist den dann so blöde und kauft so ein Fahrzeug ?