2. glaube ich nicht, Marcel derart vors Schienbein getreten zuhaben
Nein, hasse nich! Alles ist gut.
2. glaube ich nicht, Marcel derart vors Schienbein getreten zuhaben
Nein, hasse nich! Alles ist gut.
Hi,
Wer Lust hat, kann sich die Daten, mit denen ich zum TÜV gegangen bin, von meinem Webserver herunterladen (ca. 7MB). Sobald ich meine Eintragung in den Papieren vor mir liegen habe, werde ich das dortige ZIP-File um einen Scan entsprechend ergänzen und hier dann nochmal Bescheid sagen.
Heute habe ich das Gutachten wie versprochen per Post erhalten und auch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Das Gutachten habe ich leider vom Straßenverkehrsamt nur noch als Kopie wiederbekommen, daher auch der schwarz/weiße Scan. In dem Archiv sind jetzt also das Gutachten und ein Scan von meinem aktualisierten Fahrzeugschein dazugefügt, der Link ist gleich geblieben, also einfach nochmal herunterladen, wer's braucht.
Kleine Anekdote am Rande: Der TÜV-Prüfer hat ja den Text "REFENFABRIKATSBINDUNG GEM. ABE/EG-TYP-GENEHM. NICHT ERF.:" spezifiziert, aber er hatte vergessen, im Gutachten darauf hinzuweisen, daß der entsprechende alte Eintrag mit der Markenbindung zu streichen sei. Was dann zu der absurden Situation führte, daß die durchaus nette Dame im Straßenverkehrsamt dann die Befreiung eintragen, aber die Bindung nicht austragen wollte. Ich dachte, ich dreh' am Rad.
Zum Glück haben wir den TÜV-Kollegen dann sofort telefonisch erreicht (ich durfte sogar ihr Diensttelefon benutzen) und er hat ihr bestätigt, daß Sie nicht nur die Befreiung eintragen, sondern auch die Bindung austragen darf. Also bei Behörden wundere ich mich so langsam über gar nichts mehr. Ich habe schon vor längerem gelernt, daß es UNBEDINGT wichtig ist, den Mitarbeitern im Straßenverkehrsamt GENAU (und zwar buchstabengenau) über die Schulter zu gucken, was die mit den Papieren anstellen. Da habe ich schon haarsträubende Fehler gefunden und es wäre auch diesmal in die Hose gegangen, wenn ich nicht aufgepaßt hätte.
Jetzt ist jedenfalls alles in meinen Papieren so, wie es sein soll. Nur die große Bike-Quip Windschutzscheibe habe ich partout nicht eingetragen bekommen, ohne E-Prüfzeichen geht da wohl nix. Damit muß ich dann wohl leben.
Viel Erfolg mit den Unterlagen, würde mich über Rückmeldungen freuen, wenn's geklappt hat!
Warum solltest Du darauf noch eine Antwort bekommen?
Ich fand die Antworten des KBA-Kollegen immer sehr freundlich und der hat sich ja wirklich viel Zeit genommen. Ich habe den Eindruck, als wenn ihm daran läge, daß man das existierende System doch versteht und akzeptiert. Sachlich wird sich da wohl nix mehr bewegen, das stimmt. Ich bin jedenfalls gespannt und werde berichten.
Darauf kam dann von mir:
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten, die mir durchaus
weiterhelfen - die Essenz ist, daß das KBA nicht der richtige
Ansprechpartner für meine Problematik ist, sondern die Hersteller von
Fahrzeugen und Reifen, was ja auch technisch durchaus Sinn macht.
Ich habe mich auch nur deswegen an Ihre Behörde gewandt, weil in den
Fahrzeug-Papieren auf eine ABE mit KBA-Nummer verwiesen wird und ich
diese ABE nirgendwo fand und einfach den Inhalt kennenlernen wollte und
dachte, daß der Inhalt beim KBA verfügbar ist, wenn dort eine KBA-Nummer
angegeben ist.
Mittlerweile gibt es eine Weiterentwicklung: Ich habe bei einem
Sachverständigen einfach ganz legal die Markenbindung aus meinen
Papieren entfernen lassen und darf jetzt alle Reifen fahren, die die
vorgeschrieben Größe haben, egal welcher Hersteller. Damit ist genau der
Fall eingetreten, den ich in meiner letzten Nachricht skizziert habe.
Fazit: TÜV und Straßenverkehrsamt haben Gebühren kassiert, um eine
technisch unsinnige behördliche Regelung zu befriedigen. Ich habe jetzt
allerdings bereits die alten, zugelassenen Reifen bestellt und werde die
natürlich auch einsetzen, aber danach dann beliebige Reifen (natürlich
mit dem richtigen Format- und Tragfähigkeitsindex) fahren können.
Für meinen Fall habe ich also jetzt eine Lösung, aber das Problem an
sich bleibt bestehen und viele viele Mitbürger werden deswegen noch
viele Male unsinnigerweise zum TÜV und zum Straßenverkehrsamt fahren
müssen, Zeit verschwenden und unnütze Gebühren bezahlen müssen und
Aufwand erzeugen. Und wofür?
Im Ausland schüttelt man nur den Kopf über diese deutschen
Bürokratie-Schwachsinn, Reifenbindungen, E-Zulassungen für Anbauzubehör,
das gibt's nur in Deutschland, und es gibt keinen vernünftigen Grund
dafür außer Besitzstandswahrung von allen, die daran verdienen und die
Produkte damit unnötig teuer machen.
Da kann man nur verzweifeln und sich dreinfinden. Ich wundere mich nicht
über die in Deutschland steigende Politikverdrossenheit. Wenn man das
nicht verstehen kann, dann kann man es auch nicht akzeptieren. Und das
Schlimmste ist, daß man es trotzdem über Steuern und Gebühren bezahlen
muß. Das nervt schon gewaltig.
Aber Sie können da nix für und sind auch nur ein Rädchen im Getriebe,
welches das juristisch mitmachen muß, das verstehe ich sehr gut.
Ich wünsche Ihnen trotzdem weiterhin viel Motivation für Ihre Arbeit und
danke Ihnen für die Zeit, die Sie sich in meinem Fall für Ihre
interessanten und Einsicht gewährenden Antworten genommen haben.
mit freundlichen Grüßen
Eine Antwort darauf steht derzeit aus. Ich bin gespannt.
Auch hierauf erhielt ich eine Antwort:
ZitatAlles anzeigen
Zulässige Bereifung eines Kraftrades
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank auch für Ihre Anfrage vom xx.xx.2011.
Ich habe hierzu folgende Anmerkungen:
Es trifft zu, dass ich auf Ihr Anliegen und Ihre Argumente hierzu nicht näher eingegangen
bin.
Es ist auch nicht meine Absicht, dies jetzt zu tun. Ich gehe darauf schon deshalb ein, weil es
nicht Aufgabe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist, die von einem Fahrzeughersteller im
Rahmen einer Typgenehmigung nachgewiesenen technischen Daten um andere für den
Fahrzeugtyp eventuell auch geeignete An- und Einbauteile (wie beispielsweise auch Reifen
oder Rad-/Reifenkombinationen) zu ergänzen. Dies ist und muss es auch bleiben, alleinige
und originäre Aufgabe des Fahrzeugherstellers.
Die Aufgabe des KBA liegt im Rahmen der Typgenehmigung u. a. darin zu prüfen, ob mit
den vom Hersteller erbrachten Nachweisen mindestens die vom deutschen Gesetzgeber
oder von der Kommission und dem Rat bzw. dem europäischen Parlament der Europäischen
Union geforderten Anforderungen an technische Gegebenheiten erfüllt werden.
Es liegt mir fern zu implizieren, das nur die vom Fahrzeughersteller in der Typgenehmigung
für sein Produkt als die allein geeigneten Reifen anzusehen sind. Feststeht aber, dass der
Fahrzeughersteller im Rahmen des durchgeführten Typgenehmigungsverfahrens aber gerade
diese Reifen als geeignet bezeichnet hat. Mir ist nicht bekannt, ob der Fahrzeughersteller
in der Zwischenzeit auch andere am Markt erhältliche Reifen für dieses Kraftrad getestet und
daher als ebenfalls geeignet bezeichnet hat.
Hierzu sollten Sie - wie ich in meinen im Bezug genannten Schreiben bereits angeregt habe -
sich mit dem Fahrzeughersteller selbst in Verbindung setzen.
Mit ist in diesem Zusammenhang bisher nicht deutlich geworden, warum Sie in dieser Sache
die Diskussion mit dem KBA suchen und fortführen. Es liegt doch vielmehr auf der Hand,
dass hier der Fahrzeughersteller gefordert ist, neue Reifenprüfungen durchzuführen bzw.
- wenn dies bereits geschehen sein sollte - die Testergebnisse auch bekanntzugeben, um
seine Kunden zufrieden zu stellen
Erlauben Sie mir noch einen Hinweis zu Ihrer Aussage zu den von Ihnen nunmehr bestellten
(wie Sie selbst sagen „veralteten und schlechter getesteten“) Reifen: Ich kann die Aussage,
dass diese Reifen inzwischen veraltet sein könnten weder bestätigen noch dementieren.
Dass die älteren Reifen seinerzeit aber „schlechter getestet“ worden sein sollten als dies beispielsweise
heute geschehen würde, betrachte ich als eine unhaltbare These.
Eine weitere Möglichkeit zur Diskussion in dieser Angelegenheit böte neben dem Fahrzeughersteller
auch der Gesetzgeber. Nur der könnte Regeln aufstellen, die den Fahrzeughersteller
verpflichten, auch für die im Verkehr befindlichen älteren Fahrzeugtypen die hierzu geeigneten
Reifen und Rad-/Reifenkombinationen in der Typgenehmigung fortzuschreiben.
Das KBA ist weder im Bereich der Typgenehmigungen noch im Bereich der Rechtsetzung in
der Lage, die hier in Rede stehende Problematik in Ihrem Sinne fortzuentwickeln.
Mir ist klar, dass auch diese Informationen Sie wieder nicht zufrieden stellen können. Ich hoffe
aber dennoch, dass meine Ausführungen wenigstens zur Aufhellung der Problematik beitragen.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
darauf ich:
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
vielen Dank für ihre sehr deutliche Antwort (angehängt), wo Sie mir in
einem ebenfalls hypothetischen Szenario (was absolut in Ordnung ist) die
juristische Situation bei einem maximal schlimmen Unfall anschaulich vor
Augen führen.
Gleichzeitig gehen Sie aber mit keinem einzigen Wort auf meine
technischen, sorgfältig untermauerten Argumente ein:
* Baugleiche Maschinen späterer Baujahre haben keine Reifenbindung
* Reifenbindung nur in EG-ABE und nicht auf Herstellerwebsite oder in
Papieren ist nicht realistisch überprüfbar
* durch Bindung vorgeschriebene Reifen sind technologisch völlig
veraltet, moderne Reifen sind erheblich besser getestet
* Was macht die aktuelle Regelung dann TECHNISCH für einen Sinn?
Mit Ihrer Darstellung implizieren Sie, daß die getesteten Reifen die am
besten geeigneten für das jeweilige Fahrzeug sind. De facto ist es aber
offensichtlich so, daß ein Hersteller den hohen finanziellen und
administrativen Aufwand für eine Freigabe nur einmal bei
Veröffentlichung einer Fahrzeugreihe durchführt und dann modernere
Reifen nie wieder nachgetestet werden, da der Aufwand zu hoch ist. Wenn
die alten Reifen dann nicht mehr erhältlich sind, wird entweder
notgedrungen ein aktueller Reifen nachgetestet oder die Freigabe seitens
des Herstellers aufgehoben, um die Fahrzeugbesitzer nicht ohne Reifen da
stehen zu lassen. Das habe ich bei verschiedenen Fahrzeugen, die ich
hatte, bisher schon so erlebt.
Mit einer Darstellung der schlimmen Unfallsituation und der
dahinterliegenden juristischen Umstände vermeiden Sie allerdings eine
jegliche Beschäftigung mit den oben thematisierten Mißständen (die, das
ist klar, hauptsächlich bei den Herstellern liegen, dort aber durch
nicht mehr zeitgemäße, bürokratische Hürden herbeigeführt werden), und
bitten dafür um Verständnis.
Lassen Sie mich mit einer anderen hypothetischen Situation kontern: Was
wäre, wenn es mit zugelassenen, aber veralteten Reifen auf regennasser
Fahrbahn zu einem schweren tödlichen Verkehrsunfall käme, der durch die
Verwendung moderner Reifen mit erheblich verbesserten
Regen-Eigenschaften vermeidbar gewesen wäre, die aber nicht vom
Hersteller typgetestet wurden und die deswegen nicht verwendet werden
dürfen?
Natürlich werde ich mich als gesetzestreuer Bürger brav an die aktuelle
Situation anpassen, die veralteten, schlechter getesteten, aber vom
Hersteller empfohlenen Reifen kaufen und verwenden, sie sind sogar
bereits bestellt.
Aber was Sie mit Ihrer Antwort bei einem Bürger, der sich mit der
Situation beschäftigt hat und einige unbeantwortete Fragen dazu hat,
erreichen, ist lediglich Kopfschütteln, Schulterzucken und
Politikverdrossenheit.
Wie gesagt, ich sehe die Schuld an der aktuellen Situation an vielen
Stellen, an veralteten Vorschriften und rein juristischem Umgang damit,
aber auch bei den Herstellern der Fahrzeuge, die aktuellere Reifen nicht
nachtesten und dann juristische Tricks verwenden, um mit EG-Bestimmungen
dann für baugleiche Fahrzeuge jüngerer Baujahre die Reifenbindung
einfach aufzuheben.
Ich weiß nicht, ob dieses Schreiben irgendetwas zu einer Verbesserung
der Situation beiträgt, aber vielleicht dient es dazu, daß darüber
einmal nachgedacht wird und bei kommenden Entscheidungsfindungen neue
Argumente in den Prozeß einfließen.
Trotzdem vielen Dank für Die Zeit, die Sie sich meinem Anliegen genommen
haben.
Ich freue mich immer über eine Antwort.
mit freundlichen Grüßen -
Darauf kam:
ZitatAlles anzeigen
Zulässige Bereifung eines Kraftrades
Ihre E-Mail vom xx.xx.2011
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank auch für Ihre Anfrage vom xx.xx.2011.
Sie erwarten, dass ich mit Ihnen eine hypothetische Situation durchspielen sollte. Erlauben
Sie mir hierzu eine ebenfalls hypothetische Frage, deren Hintergrund - wie ich hoffe - niemals
eintreffen möge:
Was möge passieren, wenn Sie an Ihrem Kraftrad einen Reifen verwenden, der zwar hinsichtlich
seiner Größenbezeichnung, seines Geschwindigkeitsindexes und seiner Tragfähigkeit
die Vorgaben für den Fahrzeugtyp erfüllt, der Reifen selbst aber von Honda für die Verwendung
an konkret diesem Fahrzeugtyp nicht getestet worden ist und es eben mit diesem
nicht getesteten Reifen zu einem tödlichen Verkehrsunfall kommen sollte?
Bei meinem hypothetischen Horrorszenario wäre der verunglückte Mensch nur und ausschließlich
dadurch zu retten gewesen, wenn der Halter des Fahrzeugs einen Reifen verwendet
hätte, der vom Hersteller getestet und daher im Typgenehmigungsverfahren für den
konkreten Fahrzeugtyp freigegeben worden ist.
Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich die am Ende Ihrer Mail vom xx.xx.2011 formulierte
ultimative Frage unbeantwortet lasse. Ich darf Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den
Hersteller selbst zu wenden und dort zu erfragen, welche Reifen für Ihr konkretes Fahrzeug
geeignet sind. Damit wären Sie – abseits von jeder Hypothese – im Sinne der Verkehrssicherheit und damit der Sicherheit für sich selbst ein in jeder Hinsicht tauglicher Verkehrsteilnehmer.
Ich hoffe, dass meine Informationen Sie dennoch weiterbringen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Meine Rückfrage:
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrte Frau xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht (die ich nochmal angehängt
habe), in der Sie mir den aktuellen Hintergrund rund um die Regulierung
der Eintragungen von Reifenformaten und Reifenfabrikaten in den
Fahrzeugpapieren von Motorrädern in Deutschland anschaulich und
ausführlich erläutern.
Sie schrieben:
> Soweit weitere als dort angegebene Reifengrößenbezeichnungen und
> (bei Krafträdern) Fabrikatsbindungen der genehmigten Bereifungen im
> Rahmen der Typgenehmigung für zulässig erklärt worden sind, können
> Sie diese weiteren Größenbezeichnungen und Fabrikatsbindungen beim
> Hersteller erfragen. Dieser stellt derartige Informationen häufig
> auch in seinem Internetauftritt (z. B. in Konfigurationsmaschinen)
> bereit.
Das Problem ist, daß ausgerechnet für meinen Fahrzeugtyp (Honda ST1300
Paneuropean, Typ SC51) auf der Honda-Website keinerlei Freigaben zu
finden sind.
Hier ist die Adresse der Website:
http://www.honda.de/service/mo…rvice_reifenfreigaben.php
Hier kann man einfach mal eine Volltextsuche nach "ST1300" oder "SC51"
starten und wird nicht fündig. Bei "SC52" (ein anderer Motorradtyp)
allerdings schon.
Das ist nun nicht die Schuld Ihrer Behörde ist, ist mir klar, ich werde
dazu natürlich Honda mal anfragen.
Lassen Sie uns eine hypothetische Situation durchspielen: Was passiert,
wenn ich einen Reifentyp fahre, der für Maschinen meiner Größe sehr gut
getestet wurde, das für mein Motorrad zugelassene Reifenformat lt.
Fahrzeugschein hat (vorn und hinten), welcher aber nicht von Honda
typgeprüft sein sollte? Hintergrund ist, daß aktuelle Reifen nur sehr
selten von den Herstellern nachtypisiert werden und die offiziell
zugelassenen Reifen bei älteren Fahrzeugen (meins ist von 2002, also
bereits 9 Jahre alt) technologisch veraltet und manchmal auch gar nicht
mehr erhältlich sind.
In meinem Fall kann durch die aktuelle Lage weder ein Polizist bei einer
Verkehrskontrolle, noch ein TÜV-Prüfer auf die Schnelle nachprüfen, ob
montierte Reifen zugelassen sind oder nicht, denn in den Papieren wird
auf eine EG-ABE verwiesen, die aber anscheinend nirgendwo veröffentlicht
und zugänglich ist. Die Frage kann man nur mit einer formalen
schriftlichen Anfrage beim Hersteller lösen, ein Vorgang, der nicht
realistisch bei einer TÜV-Prüfung oder einer Straßenkontrolle
durchführbar ist.
Das geht soweit, daß baugleiche Maschinen späterer Baujahre (ab 2006)
keine Reifenfabrikatsbindung mehr in den Papieren eingetragen haben. Sie
haben den gleichen Honda-internen Typ SC51, aber keine Bindung mehr
eingetragen.
Meine ultimative Frage ist: Macht unter diesen Umständen dann eine
Reifenfabrikatsbindung überhaupt noch Sinn? Und falls nicht, kann man
die aus seinen Papieren entfernen lassen? Und falls ja, was brauche ich
dazu an Papieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen
Antwort vom KBA:
ZitatAlles anzeigen
Zulässige Bereifung Ihres Kraftrades
Ihre E-Mail vom xx.xx.2011
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In den heute verwendeten Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird in der Regel nur noch eine der für das Fahrzeug genehmigten Reifengrößenbezeichnungen bzw. auch Rad-/Reifenkombinationen eingetragen. Dies insbesondere deshalb, als die für die Ausfertigung dieser neuen Zulassungsbescheinigung von der Europäischen Union erlassene Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29.04.1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge an sich überhaupt keine Eintragung über Reifengrößen oder Rad-/Reifenkombinationen vorsieht. Diese Richtlinie lässt es aber zu, dass von den Mitgliedstaaten der EU für die innerstaatliche Ausgestaltung dieser Zulassungsdokumente auch zusätzliche Informationen verlangt werden können, wenn diese Informationen vom Hersteller in der Bescheinigung über die Übereinstimmung mit einem genehmigten Typ bereitgestellt werden. Deutschland hat sich daher entschlossen, insbesondere für die Kalibrierung des Geschwindigkeitsmessgerätes (Tachografen) eine der genehmigten Reifengrößenbezeichnungen in den Zulassungsdokumenten aufzunehmen. Soweit weitere als dort angegebene Reifengrößenbezeichnungen und (bei Krafträdern) Fabrikatsbindungen der genehmigten Bereifungen im Rahmen der Typgenehmigung für zulässig erklärt worden sind, können Sie diese weiteren Größenbezeichnungen und Fabrikatsbindungen beim Hersteller erfragen. Dieser stellt derartige Informationen häufig auch in seinem Internetauftritt (z. B. in Konfigurationsmaschinen) bereit.
Ich hoffe, dass meine Informationen für Sie hilfreich sind und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hi zusammen,
habe seit einigen Tagen einen Schriftwechsel mit dem KBA, welcher mit einer harmlosen Anfrage startete, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Es ist etwas länglich, aber entbehrt nicht eines gewissen Unterhaltungswertes. Das Fazit daraus kann sich jeder selbst denken.
Übrigens habe ich letztens recht unkompliziert die Reifenfabrikatsbindung bei meiner ST1300 A1 Bj. 2002 ausgetragen bekommen und darf jetzt legal beliebige Reifen des zugelassenen Formates fahren. Insofern hat sich in meinem Fall das Thema erledigt.
Doch jetzt zum Schriftwechsel. Ich habe alle Referenzen auf Personen, Daten und Fahrzeuge etc. entfernt, so daß es vollständig anonymisiert ist.
Es begann alles mit meiner harmlosen Anfrage, ich habe natürlich auch woanders nachgefragt und mittlerweile alle Antworten erhalten, aber ich wollte wissen, was passiert, wenn man das KBA anschreibt in der Sache, weil in meinen Papieren der Verweis auf die EG-ABE drinstand und man die nirgendwo finden kann (die habe ich übrigens bis heute nicht)
Ich schrieb also:
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze ein Honda Motorrad vom Typ "ST1300 Paneuropean" (SC51) mit den folgenden Detaildaten:
Fahrgestellnummer: JH2SC51A12M0xxxxx
Erstzulassung 16.8.2002
EG-ABE-Nummer: e1*92/61*0147*01 vom 9.4.2002
Zur Bereifung sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz.-Schein) nur Formatangaben angegeben:
Feld 15.1: 120/70ZR18M/C(59W)
Feld 15.2: 170/60ZR17M/C(72W)
Im Feld 22 (Bemerkungen) steht:
Zu G:321*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
Die Frage für mich ist: Wie erfahre ich, welche Reifen genau zugelassen sind? Können Sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank für eine Antwort.
mit freundlichen Grüßen -
Wolfi hat grundsätzlich schon recht, aber es ist ja zumindest ein Fortschritt, wenn man einen Prüfer gefunden hat, der einem den Umbau einträgt. Ich hoffe, es hilft noch vielen Kollegen hier, die sich eine Helibars Lenkererhöhung eintragen lassen wollen. Illegal rumfahren und für'n TÜV jedesmal ausbauen kommt jedenfalls für mich nicht in Frage.
könntet Ihr mal Bilder einstellen , bzgl. Platz und Tankrucksack, mit vollem Einschlag re & li [...] aber der Tankrucksack bringt echt einiges zum Hupen
Ich verwende auf der Pan keinen Tankrucksack, bei zwei Personen mit Hotelübernachtung (kein Camping) reichten bisher immer die drei großen Koffer.