Beiträge von pipsoft


    Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich.


    Dein Zitat passt hier nicht zum Thema, denn bei Dir geht es um dir Frage "Wo gilt die StVO?" Ich kann auf meinem Grundstück nur dann ohne Führerschein ein nicht angemeldetes Auto fahren, wenn dieses eingezäunt ist und die Einfahrt mit einer Schranke versehen ist. Das ist korrekt.


    Videoüberwachung hat so aber nichts mit der StVo zu tun. Hier passt (https://www.abus.com/ger/Ratge…ndlagen/Videoueberwachung)


    Zitat

    Handlungsempfehlungen für Videoüberwachung im Privatbereich*:


    Nehmen Sie mit Ihrer Videoüberwachungsanlage nur notwendige und zulässige Dinge auf. Allgemein wird es als zulässig erachtet, wenn ausschließlich das eigene Grundstück beobachtet wird. Unzulässig ist beispielsweise bereits die Überwachung von Teilen eines öffentlichen oder mit Nachbarn gemeinsam genutzten Weges (z. B. Treppenhaus) oder schon die Überwachung von kleinsten Teilbereichen eines fremden Grundstücks (z. B. Garten des Nachbarn).
    Informieren Sie alle betroffenen Personen, die Ihren überwachten Privat-Bereich betreten könnten, über das Vorhandensein einer Videoüberwachung z. B. mit einem Hinweisschild.
    Stellen Sie sicher, dass die gesammelten Daten nicht von Unbefugten genutzt werden können (z. B. von Ihrem Sohn ins Internet gestellt werden).
    Löschen Sie die Aufnahmen nach kurzer Zeit.


    Wichtig ist hier, dass Personen darüber informiert werden, dass sie Überwacht werden und sich dann entscheiden können, ein privates Grundstück eben nicht zu betreten. Im öffentlichen Raum - weil man Orte wie Behörden besuchen muss - hat man diese Entscheidungsfreiheit nicht. Daher ist hier die Überwachung insbesondere durch Privatpersonen (Dashcam) verboten.


    Die Tankstelle befindet sich im Privatbesitz. Der Tankwart kann wenn er will auch Hausverbot erteilen. Es ist kein öffentlicher Raum und darf von ihm überwacht werden, wenn er ein Schild aufstellt. Passt mir das als Kunde nicht kann ich das Gelände meiden.

    Eine Tanke ist kein "öffentlicher Raum". Bei Videoüberwachten "nicht öffentlichen Räumen" ist vor der Überwachung durch ein Schild zu warnen. Kann man auf seinem Privatgrundstück auch machen, wenn nur das eigene Grundstück gefilmt wird. Wer nicht überwacht werden will, kann die so ausgewiesenen "nicht öffentlichen Räume" meiden (zum Beispiel der Postbote).
    Den "öffentlich Raum" (also den kompletten Straßenverkehr) kann man nicht meiden und es ist daher nicht erlaubt diesen zu überwachen.
    Das Urlaubsvideo am Strand ist keine dauerhafte Überwachung, sondern eine Aufzeichnung in dem Moment. Wenn man nur mal diese eine besondere Fahrt mit dem Wagen aufzeichnen will (weil die Landschaft so schön ist) und dabei zufällig einen Unfall filmt, dann sollte das OK sein. (Tipp was man zu sagen hat: Ich filme eigentlich nie, aber jetzt gerade möchte ich zum Frühling mal jede zweite Woche auf dem Weg zur Arbeit den Fortschritt in der Natur für meine Fotosammlung dokumentieren, und zufällig dabei ist ...)
    Ob der Richter einem das dann abkauft ist seine Sache. Verloren hat man aber definitiv, wenn man angibt "die Läuft immer bei jedem KM mit". Daher ist es wohl auch nicht möglich den Motorradfahrern das Filmen zu verbieten. Hier es es wirklich glaubhaft, dass sie ihren Freizeitsport filmen und eben nicht den Verkehr überwachen ... wenn der Richter das auch so sieht.

    "Die anlasslose, dauerhafte Nutzung von Dashcams stellt eine Ordnungswidrigkeit dar."


    Wie ich schon vorher schrieb, ist die Gezielte, anlassbezogene Aufnahme aber erlaubt. Wenn jemand sich mir gegenüber agressiv verhält und ich jetzt etwas "schlimmes" erwarte, darf ich Filmen. (Was das Verhalten des Gegenüber aber nicht unbedingt verbessern muss ...)

    Nach meinem Verständnis läuft das derzeit so: Nicht anlassbezogen, dauerhaft den Verkehr zu filmen ist nicht erlaubt. Wenn man so zufällig einen Unfall filmt, kann das die Beteiligten und Polizei freuen, aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass man selber als Filmer Probleme bekommen kann, weil das filmen nicht rechtens war. Ggf. wird das Filmchen dann verwendet und man wird dennoch fürs "Dauerfilmen" abgestraft.


    Wenn aber die Kamera immer aus ist und dann eine Konkrete Situation entsteht, weil mir jemand oder etwas auffällt, dann kann ich "anlassbezogen" die Cam anstellen. Das ist juristisch OK und war auch in dem verlinkten Fall die Situation.


    Aber richtig: Wenn ich dauerhaft die Cam laufen lasse, dann denke ich mir im Fall der Fälle halt hinterher einen passenden "Anlass" dazu aus, wenn ich was davon verwenden möchte.

    Das Stichwort hier ist "https://de.wikipedia.org/wiki/Pareto-Optimierung". Die SW optimiert viele Aspekte im Motor gleichzeitig, die aber alle voneinander stark abhängen (Verbrauch, Leistung, Temperatur, CO2, Ruß, ..., ...) Wann immer man einen Wert verbessert, wird ein anderer (wesentlich) schlechter.


    Das heißt: sollte nach dem SW Update der Abgaswert (wesentlich) besser werden, so wird mit Sicherheit ein anderer Wert (Verbrauch? Leistung?) schlechter werden. Gekauft hat man aber etwas anderes. Würden wir uns alle mit einer Motorleistung von 70 PS begnügen wollen, wäre die Optimierung für VW sicherlich wesentlich einfacher. Insbesondere was den Verbrauch angeht.


    Wäre es möglich, rein durch SW einen Wert zu verbessern, ohne das ein anderer schlechter wird, dann hätten die Ingenieure im Vorfeld bei der Entwicklung gepennt. Das allerdings kann mir keiner erzählen.

    Lösungsvorschlag:
    Ein 2. Neureifen wird kaum mehr als 150 € erfordern und alle Grübeleien über mögliche (äußerst unwahrscheinliche) Getriebeschäden beseitigen. Vor allem aber werden Nachteile für Fahr- und Bremsdynamik vermieden. Worüber diskutieren wir also hier?


    Naja, diesen Vorschlag bekommt man hier im Forum schon öfter mal in dieser oder anderen Art vorgeschlagen. Den verbuche ich bei mir mental dann unter "Geld spielt keine Rolle". Denn warum sollte man für etwas zahlen was nicht notwendig ist, ob es es nun viel oder wenig Geld ist. Unnötig Müll und Arbeit erzeugt es auf jeden Fall.


    Überspitzt formuliert könnte man das auch steigern zu: "Lieber gleich immer das ganze Auto wegwerfen und neu kaufen", das ist dann noch sicherer ...

    Die Geschichte von Mavisto verstehe ich sofort. Das macht Sinn. Was ich aber nicht verstehe:


    Unterschiedliche Reifendurchmesser suggerieren Elektronik wie auch Mechanik das Fahren einer Kurve. Innen dreht der Reifen halt weniger als außen. Für das Fahren von Kurven sollte ein Differenzial/Getriebe aber hoffentlich ausgelegt sein?!


    Oder anders gefragt: Wenn ich km um km auf einer Betonfläche im Kreis fahre, dann mache ich mein Differenzial/Getriebe kaputt?

    Wie schon genannt, ist ein wichtiger Punkt auch, dass man ggf. basteln will und Spaß dran hat. Wenn ich nicht irgendwas finde, dann fang ich noch wieder an und hole mir für fast 200 Euro Lego Technik Modelle (da kann ich kaum widerstehen. Kurzweilig und bedient das Kind im Manne)


    Daher hätte ich Interesse, mich selber entsprechend einzudecken, besitze aber nur Platz in einem zugestellten Schuppen. Was wäre eine FUNKTIONIERENDE Lösung (darf gerne fummelig und unbequem sein), die dabei kaum Platz wegnimmt (falt/klappbar wenn nicht gebraucht) und günstig ist?


    Klingt ja so, dass das für unter 200 Euro zu machen wäre? Was wäre das? Das wäre mir der Spaß wert und ich verzichte auf Lego. :-)

    Zwischenbericht von mir: Felge und Decke am Morgen auf dem Weg zur Arbeit nach Vergölst Oldenburg gebracht. Um 16:15 kurzer Durchruf von mir: "Fertig?". "Ah, noch nicht, ginge auch vielleicht morgen?" "Hmhmhm, habe das Auto leider nur einmal die Woche. Den Rest der Zeit ist meine Frau damit in Bremen." "Ah, OK, komm um fünf vorbei, dann machen wir das noch nach Ladenschluss."


    Um 17:12 war der Reifen dann aufgezogen und sollte 17,50 Euro mit Entsorgung kosten. Ich habe zwanzig gegeben.