Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich.
Dein Zitat passt hier nicht zum Thema, denn bei Dir geht es um dir Frage "Wo gilt die StVO?" Ich kann auf meinem Grundstück nur dann ohne Führerschein ein nicht angemeldetes Auto fahren, wenn dieses eingezäunt ist und die Einfahrt mit einer Schranke versehen ist. Das ist korrekt.
Videoüberwachung hat so aber nichts mit der StVo zu tun. Hier passt (https://www.abus.com/ger/Ratge…ndlagen/Videoueberwachung)
ZitatHandlungsempfehlungen für Videoüberwachung im Privatbereich*:
Nehmen Sie mit Ihrer Videoüberwachungsanlage nur notwendige und zulässige Dinge auf. Allgemein wird es als zulässig erachtet, wenn ausschließlich das eigene Grundstück beobachtet wird. Unzulässig ist beispielsweise bereits die Überwachung von Teilen eines öffentlichen oder mit Nachbarn gemeinsam genutzten Weges (z. B. Treppenhaus) oder schon die Überwachung von kleinsten Teilbereichen eines fremden Grundstücks (z. B. Garten des Nachbarn).
Informieren Sie alle betroffenen Personen, die Ihren überwachten Privat-Bereich betreten könnten, über das Vorhandensein einer Videoüberwachung z. B. mit einem Hinweisschild.
Stellen Sie sicher, dass die gesammelten Daten nicht von Unbefugten genutzt werden können (z. B. von Ihrem Sohn ins Internet gestellt werden).
Löschen Sie die Aufnahmen nach kurzer Zeit.
Wichtig ist hier, dass Personen darüber informiert werden, dass sie Überwacht werden und sich dann entscheiden können, ein privates Grundstück eben nicht zu betreten. Im öffentlichen Raum - weil man Orte wie Behörden besuchen muss - hat man diese Entscheidungsfreiheit nicht. Daher ist hier die Überwachung insbesondere durch Privatpersonen (Dashcam) verboten.
Die Tankstelle befindet sich im Privatbesitz. Der Tankwart kann wenn er will auch Hausverbot erteilen. Es ist kein öffentlicher Raum und darf von ihm überwacht werden, wenn er ein Schild aufstellt. Passt mir das als Kunde nicht kann ich das Gelände meiden.