Dazu ein Fall, gestern im TV - MDR. Morgens um 5:00 fährt ein Rentner, der seine Rente mit 400€ aufbessert, im Auftrag der Örtlichen Verkehrsbetriebe die Bushaltestellen ab, um zu kontrollieren, ob alles seine Richtigkeit, im Bezug auf Sauberkeit und Defekte, hat. Dazu fährt er an den Haltepunkten im Schritttempo vorbei, was wohl zur Inaugenscheinnahme ausreichend war. Diese "vorsichtige Fahrweise" hat die Rennleitung dazu annimiert, besagten Kontoller anzuhalten. Guten Morgen, allgemeine Verkehskontrolle, bitte Pusten. Das Ergebnis: 0,00 proMille. Auf die Frage, warum so langsam: Ich kontrolliere im Auftrag... Er hat auch die Legitimation des Verkehrsverbandes vorgelegt. 3 Wochen später hat er aber trotzdem eine Vorlage zur MPU auf dem Tisch, um seine Fahrtüchtigkeit zu beweisen. Diese mit Bravour bestanden, war das Thema aber noch nicht vom Tisch. Er sollte nun bitte die Rechnung für die MPU begleichen, schließlich habe er sich dazu selbst angemeldet. Eine Nachfrage bei der örtlichen Amtsbarkeit durch das TV ergab eine Aussageverweigerung wegen des "schwebenden Verfahren". Hier hat ja wohl von vornherein der Amtsschimmel gewiehert. Die Rennleitung, welche das Verfahren angeleiert hat genau so, wie die bearbeitende Behörde, welche den Unfug weiterverfolgt hat. Aber ein Diszi wegen Dummheit im Dienst ist wohl in der Gebürenverordnung nich vorgesehen. Ich behaupte mal, dass in diesem Fall die Dummheit durch die Inkompetenz der Rennleitung in Gang gesetzt wurde. So ein Blödsinn wird nicht unbedingt immer von Oben diktiert. Ich denke mal, dass jede Instanz einen gewissen Ermessensspielraum hat und wenn alle einen sch**ß Tag hatten, läuft es für dich echt dumm.