Es ist hier im Thread einiges an unwahren Behauptungen gemacht worden.
Jo, z.B. dass jemand mit der 92er ST1300 unterwegs sei...
Zitat
Es ist wirklich so: Wer in Deutschland ne alte SC51 mit dem Zusatz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" im KFZ-Schein - hat, der darf den Roadsmart 3 noch nicht verwenden. Wer den Zusatz nicht im Schein hat, der darf.
Genau so ist es, wer hat was anderes behauptet?
Keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen: dann dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen. So einfach ist das. Jeden, der was anderes behauptet, auf das Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 1.7.2008 verweisen, in dem genau das klargestellt wurde.
Ich habe 2 ST1300 ohne Reifenbindung, auf der einen den Roadsmart 3, auf der anderen den Z8 Interact (Roadsmart 3 klar besser, perfekt für die PAN), demnächst den Conti Road Attack 3. Wenn nächstes Jahr der Nachfolger der CB1000R mit dem neuen Fireblade Motor tatsächlich rauskommt, kann ich eine ST1300 abgeben, wahrscheinlich die 2015er. Bei Interesse einfach nachfragen im nächsten Frühjahr.