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Die im juraforum.de aufgeführten Beiträge sind lediglich mündliche Äußerungen (wenn sie denn tatsächlich so stattgefunden haben) des Straßenverkehrsamtes und mangels irgendwelcher daraus folgenden Handlungen (Festsetzung eines Bußgeldes) nicht relevant.
"Mit dem Bußgeldbescheid wird die Betroffene beschuldigt, am 18.10.2017 um 08:38 Uhr in Zeitz, Stadt, Friedensstraße PPI, Kaufland, als Halterin des PKW unterlassen zu haben, das Fahrzeug (Pkw), für das nach Nr.2.1 der Anlage VIII keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin (5/179 sei um mehr als 2 bis zu 8 Monaten überschritten gewesen."
Das ist ein Auszug aus dem Originaltext zur Begründung des unter t-online.de angeführten Urteils. Hier ist ganz eindeutig nachgewiesen, dass die Beschuldigte am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat und deswegen verurteilt worden ist. Das ist richtig und auch gut so.
Bei meiner Aussage "Ein Fahrzeug mit Kennzeichen und ungültiger TÜV-Plakette kann noch zugelassen oder bereits abgemeldet sein. Auf privatem Grund ist das völlig unschädlich." handelt es sich um einen völlig anderen Sachverhalt, nämlich der Nichtteilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und ist folglich nicht vergleichbar.
Also es bleibt dabei "völlig unschädlich".