... Du dieses Teil dann abgabenfrei (Zoll / Umsatzsteuer) als Übersiedlungsgut anerkannt bekommst und wie teuer es kommt, wenn nicht. Ich bin da nicht so auf dem Laufenden, aber ehedem war es mindestens 1 Jahr, bei manchen Dingen des Lebens auch mehr.
Informier Dich da sicherheitshalber bei der Botschaft oder direkt bei der Zollverwaltung in D. Schau mal in http://www.zoll.de,
Hallo Jörg,
das kann ich Dir definitiv bestätigen. Übersiedlungsgut, dazu zählen auch Fahrzeuge, sind von den Einfuhrabgaben (Zoll, immerhin 10%... sowie EUSt.) befreit.
Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug nach erfolgtem Umzug mindestens für E I N Jahr in Deinem Besitz verbleibt. Ansonsten werden die Abgaben in voller Höhe fällig...
In den meisten Bezirken - bei uns auch - wird regelmäßig ein Kontrollbesuch kurz vor Ablauf der Frist gemacht. Wenn die Karre dann wech ist... Gute Nacht! Hatte gerade vor kurzem jemanden hier in unserem Bezirk, aus der Schweiz übergesiedelt, der hatte seine Triumph Rocket und die BMW GS seiner Frau vertickt... das wurde dann RICHTIG teuer!
Also, im Falle des Falles, lieber das Jahr verstreichen lassen, und alles wird gut!
Grüße aus Lübeck
Thorsten#208
PS: Solltest Du noch Fragen haben betr. Abwicklung, gerne per PN an mich.