Beiträge von Catweazle


    Den Sparfaktor sehe ich ehrlich gesagt nur, wenn man von einem Leasing ins nächste fällt. Oder man eben alle paar Jahre den Wagen in Zahlung gibt und einen neuen finanziert.

    Von einem Leasing ins nächste zu fallen, hat auch nicht wirklich einen Sparfaktor. Zumindest hast du eine monatliche Belastung, welche du über die veränderten Betriebskosten des Stromers kaum kompensieren kannst. Leasing kann auch zu einer Endlosschleife werden! Einen Stromer zu kaufen oder noch schlimmer zu finanzieren ist sehr risikoreich, denn in ein paar Jahren musst du vielleicht einen Käufer dafür finden.

    Du änderst deinen Tagesablauf, machst Pausen, auch im Büro, abhängig vom Akkustand und ständig kreisen deine Gedanken um diese Kiste. Hat sie noch genug? Steht sie dort gut? Wann muss sie dort weg? Fast wie ein weiteres Familienmitglied. (Wann muss ich den Kleinen vom Kindergarten abholen?)

    Ein vergleichbares elektronisches Spielzeug, mit ähnlichen Anforderungen gab es schon mal vor 25 Jahren, nannte sich damals "Tamagotchi".-%-


    Gruß
    Siggi

    Auch wenn KTM der größte Motorradhersteller Europas war, so hat die Aussage keine Relevanz.
    KTM hatte auf dem Weltmarkt kein Gewicht, ebenso wie BMW und Ducati, die in der Liste der

    10 größten Motorradhersteller nicht auftauchen, dafür aber Honda, Suzuki und Yamaha!


    Gruß
    Siggi

    Auslöser für mich war die Haltbarkeit.

    Die Haltbarkeit ist auch mein Thema, wobei die Differenz in der Laufleistung zwischen dem letzten Satz T31 und dem danach wieder gefahrenen BT023 nicht so groß war, 14.000 zu 15.000 Km. Trotzdem komme ich mit dem BT023 irgendwie besser klar und habe diesen im Sommer erneut aufziehen lassen.


    Gruß
    Siggi

    Das würde meine Vermutung bestätigen, bezogen auf den von mir gefahrenen BT 023. Zwar habe ich eine Reifenfarikatsbindung eingetragen, durfte aber seinerzeit den BT023 mit der Reifenfreigabe des Herstellers völlig legal fahren, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dadurch war nicht gegeben und auch nicht wahrscheinlich.


    Nun ändert sich die Gesetzgebung, die Reifenfreigaben der Hersteller verlieren ihre Gültigkeit und ich müsste den BT023 nun eintragen lassen, was ich aber nicht mache. Dadurch wird eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auch nicht wahrscheinlich, denn in der rein technischen Sichtweise hat sich zu der vorherigen Situation nichts verändert. Wenn mit der Reifenfreigabe keine Gefährdung wahrscheinlich war, dann auch nicht ohne Freigabe, zudem ich den Reifen ja auch eintragen lassen könnte und dann ist sowieso wieder alles gut?


    Hatte ich schon mal geschrieben, aber das soll mir mal ein Verkehrsrichter nach der Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizei so erklären, als wäre ich sechs Jahre alt!


    Gruß
    Siggi

    Ob es wirklich eine absolute Wahrheit gibt oder eine klare unmissverständliche sachliche Definition, lass ich mal dahingestellt sein. Vermutlich ist es so wie in anderen Bereichen auch, man hat zwei studierte Experten, drei Hobbyexperten und zusammen sieben Meinungen.


    Für die HU, bei der ja die Verkehrstauglichkeit und die Vorschriftsmäßigkeit eines Motorrads geprüft wird, scheint die Reifengeschichte nicht relevant zu sein, solange die Reifen den eingetragenen Größen entsprechen. Weder TÜV, noch KÜS, noch GTÜ vor Ort würden bei meiner ST1100 im Istzustand (mit Reifenfabrikationsbindung und ohne Eintragung der BT 023) die Plakette verweigern. Die Reifenfabrikationsbindung auszutragen ist sicherlich nicht verkehrt, wohl aber auch nicht zwingend erforderlich, da diese noch nie eine abschließende Aufzählung war.


    Vielleicht würde ich dies anders sehen, wenn ich regelmäßig Verkehrskontrollen erleben würde, aber dies war die letzten 120.000 Km oder 10 Jahre nicht einmal der Fall. Auf der anderen Seite habe ich in meinem Freundes- und Bekanntenkreis Mitmenschen, die alle Nase lang Verkehrskontrollen magisch anziehen bzw. durch ihr Auftreten und Verhalten zu diesen einladen.


    Es gibt sicherlich noch weitere Aspekte, über die man bei der Reifengeschichte diskutieren und philosophieren kann. Für mich habe ich entscheiden, dass ich alles so belasse wie es grade ist. Vielleicht mache ich ja irgendwann die Erfahrung, dass ein Schutzmann das anders sieht. Aber was soll großartig passieren? Viellicht kostet es mich dann etwas Zeit und ein paar Peanuts, aber ab einem gewissen Lebensalter, macht man sich dafür auch nicht mehr nass!


    Gruß

    Siggi

    Am 22.Juli 2024 habe ich beim örtlichen TÜV-Nord nachgefragt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um legal unterwegs zu sein.


    Ausgangssituation:


    Es handelt sich um eine Honda SC 26 (ST1100 Pan European), Baujahr 1991 mit ABE (nationaler Typgenehmigung).

    Es ist eine Fabrikationsbindung für die Reifen eingetragen (Dunlop, Metzeler und Bridgestone z.B. G547 / G548).


    Aufgezogen wurden vorne und hinten Bridgestone BT 023 mit den in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführten Dimensionen.


    Vorgelegt habe ich neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Bereifungsempfehlung mit Teilegutachten von Bridgestone für die Honda SC 26 ab Bj. 1990, das Dokument trägt das Datum vom 24.08.2021.


    Die Bereifungsempfehlung ist nicht mit der alten Reifenfreigabe der Reifenhersteller zu verwechseln, die es vor den Änderungen gab.


    Fragen und Antworten an den netten Menschen vom TÜV-Nord, nach dem die Ausgangssituation geschildert, die Dokumente vorgelegt und betrachtet wurden.


    Frage: Muss ich die Fabrikationsbindung austragen lassen?


    Antwort: Nein, sie ist formell noch gültig, die Reifen gibt es aber schon lange nicht mehr. Durch zusätzliche Dokumente kann die Fabrikationsbindung erweitert werden, früher durch die Reifenfreigabe der Reifenhersteller und heute durch die Bereifungsempfehlung mit Teilegutachten. Wichtig ist, dass die Reifendimensionen identisch sind.


    Frage: Muss ich die die neuen Reifen (Bridgestone BT 023) eintragen lassen.


    Antwort: Nein, solange sie die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Dimensionen beachtet haben. Mitzuführen ist die Bereifungsempfehlung mit Teilegutachten.


    Wir sind die Fragen erneut durchgegangen, um hier auch Missverständnisse zu vermeiden.


    Anschließend hatte ich noch folgende Frage: Werde ich bei einer Überprüfung durch die Polizei Probleme bekommen, wenn ich es so umsetze, wie von Ihnen beschrieben?


    Antwort: Nein!


    Gruß

    Siggi

    Den Hauptständer meiner ST1100 muss ich austauschen, da ich bei ebener Fläche mit dem Betätigungshebel auf dem Boden aufgesetzt und damit den naheliegenden Standfuß des Hauptständers seiner Funktion beraubt habe. Wenn sie auf dem Hauptständer stand, konnte man ein Blatt Papier unter dem Standfuß durchschieben, sie stand tatsächlich nur auf dem einen Standfuß und auf dem Betätigungshebel. Je nach Bodenbeschaffenheit, wurde durch die eingeschränkte Hebelwirkung das Hochhieven auf den Hauptständer mehr und mehr zu einem intensiven Erlebnis!


    Der Betätigungshebel hatte sich im Laufe der Jahre tatsächlich an der Stelle verzogen, an welcher die Verstärkung aufhört, ohne wirklich instabil zu werden, denn das Gewicht der Maschine hat er gehalten. Bei eingeklappten Hauptständer war zu sehen, dass der Betätigungshebel etwas nach außen Abstand und sich nicht mehr harmonisch in die Aussparung am Auspuff einfügte. Leider habe ich davon keine Bilder.


    Ergänzend sei erwähnt, dass ich aus Gewohnheit bei allen Motorrädern meist den Hauptständer verwende, da ich ständig arbeitstechnisch mit gepackten Koffern unterwegs bin (auch zu Klientenbesuchen) und das Beladen auf dem Hauptständer eben einfacher ist. Daher stelle ich die Maschinen mehrfach täglich auf den Hauptständer.


    Auch habe ich den Bestätigungshebel am Hauptständer meiner Yamaha XJ beim Hochhieven komplett abgebrochen. Machte einmal "knack" und das Teil war ab und davon habe ich ein Bild:


    Hauptständer.jpg


    Daher würde ich empfehlen die Geometrie am Hauptständer zu prüfen! Nicht das bei dir auch, je nach Bodenbegebenheit, der Betätigungshebel aufsetzt und dann wird das Hochhieven schwierig.


    Wenn ich dies nicht selbst erlebt hätte, würde ich es als Geschichte für den 1.April ansehen!


    Gruß
    Siggi

    Nun folge ich dem Link und es werden (ab) 44.990 € für das Model Y aufgerufen. Davon ziehen wir die 6.000 € Rabatt von Tesla ab und auch die 500 € für Kunde wirbt Kunde und dann bin ich bei 38.490 €. Ein Opel Astra Benziner 2025 gibt es ab 27.910 € und damit sehe ich grob eine Differenz zum Tesla von 10.000 €.


    Davon abgesehen, dass ich auch keine 27.910 € für einen Opel Astra Benziner ausgeben würde, wäre der 10.000 € teurere Tesla erst recht keine Alternative. Da müsste ich schon sehr technikverliebt sein, um mir ein solche Spielzeug zu leisten, aber das bin ich nicht! Da lasse ich mich doch lieben von der Vernunft leiten und bleibe bei dem, was ich habe. Günstiger kann ich nicht fahren!


    Aber man dreht sich bei dem Thema im Kreis, jeder schein irgendwie anders zu rechnen und das ist schon faszinierend!


    Gruß

    Siggi

    jan58,


    gestern war in der Tageszeitung ("Westfälische Nachrichten") ein Bericht, dass viele Hersteller wieder Entwicklungsbudget für Verbrennungsmotoren (Abgasnorm Euro 7) einrichten. Man geht davon aus, dass die reine Elektromobilität erstmal gescheitert und das Aus für den Verbrenner 2035 nicht zu halten ist. Da letzteres eine rein politische Entscheidung ist, lässt sich diese auch wieder ändern und dies dürfte auch vernünftig sein.


    Mein kleiner Smart ist jetzt 10 Jahre alt und hat gerade die 100.000 Km erreicht. In diesem Jahr bin ich bisher um die 6.500 Km damit gefahren, halt ein klassisches Schlechtwetterauto. In der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung macht es für mich nicht den geringsten Sinn, auf Elektromobilität umzusteigen, weder auf vier, noch auf zwei Räder. Die Investitionen lohnen sich in meinem Leben nicht mehr und ich werde wohl mit Verbrenner vor der Tür aus dem Leben ausscheiden.


    Die Diskussionen um die Elektromobilität sind ja schon deutlich abgekühlt und von den Zielen ist man noch weit entfernt, was auch nicht verwundert. Wenn man die Zusammenhänge kritisch hinterfragt und dies ist meiner Meinung nach auch geboten, bekommt man schnell auch den Stempel eines Elektromobilitätsgegners aufgedrückt. Dabei ist es mir persönlich völlig egal, ob einer sein Geld für ein E-Auto ausgibt! Kann jeder für sich entscheiden, ob man so ein technisches Spielzeug braucht oder unbedingt haben möchte. Nervig sind aber die aufgebauten Argumentationsstränge, die selten eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung enthalten.


    Letztlich sind wir in der Sichtweise deckungsgleich!


    Gruß

    Siggi

    Wenn Radfahrer in 5m Entfernung klingeln und mit 20, 25 km/h vorbei"rasen" wollen, erregen Sie das Missfallen der Fußgänger und die Konflikte nehmen ihren Lauf ....

    Eigentlich erschreckend, dass einige hier das von ManfredK geschilderte Verhalten gut finden, denn um was anderes geht es nicht! Da man aber im Vorfeld schlecht oder nicht erkennen kann, welches Verhalten Radfahrer an den Tag legen, hat man keine andere Wahl. Nimmt man Rücksicht, wird dies vom Radfahrer als Zeichen verstanden, kräftig in die Pedale zu treten, der Weg ist ja frei. Keine Spur von gegenseitiger Rücksichtnahme. Und das Interessante daran ist eben, dass die vermeintliche Vorfahrt per Klingel eingefordert wird und wenn man keinen Platz gelassen hat, man sich lautstark darüber beschwerte. Daher finden Radfahrer nicht mein Interesse, wenn ich zu Fuß unterwegs bin.


    Während es früher noch wenigstens ältere Radfahrer gab, die sich halbwegs an Regeln gehalten haben und noch als Vorbilder zählten, sind die Jungen von damals nun die Älteren und sie fahren immer noch kreuz und quer und rücksichtslos und mittlerweile mit Antrieb! Daher finden Radfahrer nicht mein Interesse, sie sind mir schlicht egal!


    Such den - ich will und darf so langsam fahren wie ich will Thread - dann kriegst Du Erleuchtung :mrgreen::mrgreen::mrgreen:

    Tja, bist es nicht du gewesen, der durch das Einbringen eines Urteils unterstrichen hat, dass man durchaus die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen um 30% unterschreiten darf? Für deine Unterstützung möchte ich mich im nachhinein nochmal bedanken.-%-


    Siggi ist unbelehrbar und hat immer recht.

    Deswegen bin ich bei ihm draußen.

    Habe ich in diesem Thema um Rat gefragt? Hat jemand erwartet, dass du an der Diskussion teilnimmst? Obwohl du zum Thema offensichtlich nichts beizutragen hast, war es dir wichtig mitzuteilen, dass du draußen bist!


    In einem anderen Thema hatte ich es schon angemerkt:


    Zitat

    Das Thema ist hier für einige ein rotes Tuch, nicht greifbar und sie schaffen

    es auch nicht, sich dann aus solchen Themen herauszuhalten! Daher ist es

    eigentlich nicht ratsam, ...


    Gruß

    Siggi