Beiträge von Catweazle

    Elektromobilität wird für uns erst dann ein Thema, wenn die jetzigen Fahrzeuge aufgebraucht sind. Dies kann noch einige Zeit dauern und obwohl wir am gleichen Dienstort tätig sind, welcher sich gerade mal 8 Km vom Wohnort befindet, müssen meine Frau und ich aufgrund von zeitlichen Verschiebungen bei den Dienstzeiten mit zwei Fahrzeugen fahren. Dass der Turbo meiner Frau dabei 12 und mehr Liter Super verbraucht, juckt uns nicht. Mein Kleinwagen nimmt zwar deutlich weniger, aber dafür vergurke ich in meiner Freizeit mit den Motorrädern viel Sprit. Und nein, ein grünes Gewissen habe ich nicht, die folgenden Generationen müssen ihre Probleme selbst lösen! Wer sich dazu berufen fühlt diese Probleme schon jetzt anzugehen, soll es tun. Mich interessiert es nicht, nach mir die Sintflut!

    Ob ein 25 Jahre altes Urteil hier noch als Richtschnur herhalten kann? Mittlerweile sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen streckenweise niedriger als seinerzeit. Auf Landstraßen findet man immer häufiger Begrenzungen auf 80 oder 70 Km/h, in den Ortschaften pendelt es sich bei 30 Km/h ein und irgendwann wird es der Standard sein. Dies ist nicht nur verkehrspolitisch gefordert, sondern wird auch vom überwiegenden Teil unserer Bürger so gesehen. Damit einher geht dann auch ein Tempolimit auf Autobahnen, welches schon längst überfällig ist. Für mich keine Umstellung, aber so manch anderer wird da wohl so seine Probleme mit haben!

    Der Prüfling ist durchgefallen, weil er das Aufheben der 70er Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mitbekommen hat und deshalb, nach Auffassung des Prüfers, zu langsam unterwegs war. Hier hätte der Prüfling unter Beweis stellen können, wenn er denn das Aufheben der Geschwindigkeitsbegrenzung gesehen hätte, dass er das Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten sicher beherrscht, so wie es in den Prüfungsrichtlinien gefordert ist.


    Man kann aber aus dieser Prüfungsaufgabe nicht ableiten, dass man nicht langsamer fahren darf, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ansonsten würde sich in der StVO eine entsprechende Passage finden, dass man stets dazu angehalten ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auszunutzen und die gibt es eben nicht. Was der Einzelne als zu langsam oder als vermeidbare Behinderung empfindet, spielt dabei keine Rolle. Es bleibt diesem aber unbenommen, seine Auffassung gerichtlich prüfen zu lassen.

    Gemäß den Prüfungsrichtlinien muss ein Prüfling unter Beweis stellen, dass er halt das Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten beherrscht. Dies bedeute aber im Umkehrschluss nicht, dass er dies dann auch nach der bestandenen Fahrprüfung ständig praktizieren muss.


    Bei einer Fahrprüfung werden ja noch andere Fähigkeiten erwartet, welche man dann später weniger beansprucht! :SM:


    .

    Und was sagt uns das Video?

    Die Leistungen des Prüflings entsprachen nicht den Erwartungen des Prüfers! Lassen sich aus den Erwartungen des Prüfers jedoch allgemeinverbindliche Verhaltensweisen ableiten? Interessant sind aber die Kommentare zu dem Video!


    Gruß

    Siggi

    Um zum eigentlichen Thema eine Aussage zu treffen,

    der Verbrennungsmotor wird uns meiner Meinung nach

    noch lange erhalten bleiben. Die Alternativen sind noch

    nicht wirklich präsent.


    Auf der anderen Seite hatte ich aber auch schon den Traum,

    dass ich mit meinem leeren 5 Liter Kanister vor der Apotheke

    stehe, da es keine Tankstellen mehr gibt.


    Ansonsten, nach mir die Sintflut!

         

    Wer einen kriesensicheren Job sucht, sollte Bestatter werden. Gestorben wird immer.☠️

    Da muss ich dir wiedersprechen, habe einen Bestatter in der Verwandtschaft und der ist unzufrieden mit dem Geschäft, denn er hat jeden Kunden nur einmal! -%-


    Gruss

    Siggi

    So, als Warendorfer bin ich bei einem Stammtisch dabei!


    Und als Stammtisch sehe ich halt ein regelmäßiges Treffen

    in einer Lokalität. Erfahrungsaustausch, Klönen, Spaß haben

    und lecker Essen, mit einem oder mehreren Humpen alkoholfreien

    Weizenbier!


    Meinetwegen auch wechselnde Lokalitäten, so eine Art kulinarische

    Rundreise um und in Münster!


    So war auch unser XJ Stammtisch, welcher leider nicht mehr existiert!


    Mit den gemeinsamen Ausfahrten ist es so ein Sache, mittlerweile gehörige

    ich zu den einsamen Wölfen, die ihr Revier allein durchstreifen, bis auf eine

    Ausnahme mit Brüdern aus meiner Gemeinde. Liegt aber auch daran, dass ich

    durch meine Einschränkungen auch eher verhalten unterwegs bin. Wenn es

    danach geht, ist die PAN das falsche Motorrad, aber wir passen trotzdem prima

    zusammen! Man kann ja mal schauen, ob man vergleichbar unterwegs ist!


    Gruß

    Siggi

    Wäre für manche ganz gut mal still zu sein 0))((0

    Hatte ich gerade erst!


    Habe vom 11. bis 17.Oktober an Schweigeexerzitien in einem Schwesternkonvent teilgenommen!

    Gehört bei mir zum jährlichen Programm. Kann ich nur empfehlen, auch für Nichtchristen! GOO


    Bei den männlichen Teilnehmern ist die Stille unproblematisch,

    aber wer konnte die Klappe nicht halten, die Mädels! :mrgreen:


    Gruss

    Siggi

    Nun, ich gehöre auch zu den sehr gemütlichen Reisenden, daher liegt mein Durchschnitt bei 4,8 l / 100 Km (über 30.000 Km, über 70 mal betankt). Der Maximalverbauch lag bei 5,8 l und der Minimalverbauch bei 4,6 l.


    Gruß

    Siggi

    Vielleicht nochmal: Es geht nicht um ein Fahrverbot am WE in allgemeiner Form!

    Es geht im Antrag des Bundesrates nur darum auf bestimmten Strecken die besonders lärmbelastet sind ein regionales, streckenbezogenes Fahrverbot aus Lärmgründen verhängen zu können. Also kein generelles Fahrverbot am WE.

    Genau darum geht es, dass Gemeinden durch Motorradfahrern stark frequentierte Strecken an bestimmten Tagen (Samstag / Sonntag) und Uhrzeiten für Motorräder sperren dürfen, um den Anwohnern etwas Ruhe zu gönnen. Das hat auch nichts mit einer Ungleichbehandlung zu tun, denn es geht um Strecken, welche eben von Motorradfahrern stark genutzt werden. Auch sind Sperrungen (Verkehrsverbote) für bestimmte Fortbewegungsmittel in der StVO nicht ungewöhnlich. Dabei denke ich auch an die Sperrung für Kräder von 22:00 bis 06:00 Uhr in der Straße, in der unser Krankenhaus steht. Komisch hier regt sich seit Jahrzehnter kein Kradfahrer darüber auf, dass hier eine Ungleichbehandlung stattfindet.


    Den Patienten gönnt man ein wenig Ruhe, aber den Anwohner von stark belasteten Strecken nicht?


    An einem Krankenhaus besteht rechtlich die Möglichkeit eine solche Sperrung anzuordnen, da hier andere Lärmschutzpegel gelten. Nun wird man die rechtliche Basis dafür schaffen, dass man aufgrund der Lärmbelastung durch Motorräder auch Strecken an Wohnhäusern sperren kann und dies halte ich persönlich auch für sinnvoll.

    Was die 11er betrifft, die ist so Zeitlos und harmonisch in der Linienführung, Einfach perfekt.

    Ankreiden kann man Ihr nur das etwas Pummelige, .....

    Aber genau das hat doch was, bei der Pan ebenso wie beim Mädel, einfach solide!


    Laufen sauber in der Spur, zicken nicht rum und bringen alles mit, was Mann fürs Leben braucht! -%-


    Gruß

    Siggi