Leider nein, leider gar nicht...
sowohl Gesetzgeber als auch Rechtsprechung reden von einer abstrakten Gefahr. ... wenn eine Gefährdung ausgehen könnte...
Und einem Freund von mir erging es leider so, dass er an seiner Honda Valkyrie einen anderen Lenker montiert, diesen aber nicht eingetragen hat.
Nach einem Wegrutscher durch einen Bremsfehler wollte er den Schaden von seiner Vollkaskoversicherung erstattet haben. Die ließen den teuren Schaden begutachten und dabei wurde der andere Lenker festgestellt. Ergebnis: Vollkaskoversicherung zahlte nicht. Auch nicht mit Anwalt und Klage.
Scheißversicherubg 🤦♂️🤦♂️🤦♂️
Aber ich denke mal, dass wir uns hier nicht anpissen oder rechthaberisch rüberkommen wollen, gell?