Beiträge von Fluesterer

    In unserem Fuhrpark sind (aufsteigend sortiert)


    Honda S Wing 125.... 6Ah AGM

    Kawasaki GPZ1000RX.... 14Ah nass

    Honda ST1100 .... 14Ah AGM

    Honda Goldwing GL1500SE .... 25Ah AGM

    Honda Goldwing GL1800 .... 22Ah AGM

    Kia Picanto 1.1 CRDI.... 65Ah AGM

    Kia Venga 1,6 CRDI.... 72Ah nass

    Kia Carens 1.6 CRDI.... 95Ah AGM

    Kia Carnival 2.9 CRDI.....100Ah nass


    Ich habe mich für den ProCharger 10000 von der Tante L...s entschieden. Warum?


    6 und 12V kann er brauch ich aber nicht

    Vier Stromstärken wählbar (1.5, 2.5, 6 und 10A)

    Kann alle Typen von nass über AGM, auch Li-Ion und sogar das CAN Bus laden (manche neuen Fahrzeug unterstützen das, es wird ein spezieller Stecker verwendet, und die Bordelektronik steuert dann die Ladung), damit bin ich recht zukunftsssicher.


    Am allen Fahrzeugen habe ich den Ladestecker eingebaut (kurzes Kabel mit Ringösen und 30A Sicherung), damit schaffen es auch alle Mädels, ihre Batterie richtig und sicher zu laden (auf jeder Batterie klebt ein Sticker, wie das Ladegerät einzustellen ist)


    Ich bin mir der Lösung SEHR zufrieden und das Ladegerät hat schon einige für tot erklärte Batterien wieder laden können.

    Besseren Hänger kaufen, dann klappt's auch mit dem Auf- und Abladen besser und leichter und es könnte auch eine Wing gekauft werden für den ultimativen Soziakomfort....

    Hallo Martin,


    Hier ist der Martin aus der Umgebung von Wien....Und ich bin Bj. 67...😜


    Solltest du jemals eine Goldwing, Pan European oder Pacific Coast mit dem Kennzeichen KO-WING1 sehen, dass bin ich...😜


    LG aus Spillern

    @Flüsterer und Holdendriver,

    Wenn ihr mehr als das beschriebene Halbwissen habt und mehr als Scheinargumente vorbringen könnt - dann macht das doch einfach, anstatt hier rumzunölen.

    Den Begriff des Verfassungsgesetzes gibt es in Österreich, aber bei uns hier nicht, also was willst Du mir damit sagen?

    meines Wissens gibt es in DE eine Verfassung... Also sind darin auch Gesetze enthalten, oder nicht? Was ist also daran unklar?

    Ich bin mir nicht sicher, ob die Auskunftspflicht nicht DOCH in der Piefkei vollstreckt werden könnte (wegen der paar Euros einer höchstwahrscheinlich unter 20 km/h Übertretung wird es wohl kaum von der österreichischen Behörde an die deutsche Behörde angefragt werden).


    Warum?😜


    In der österreichischen StVO sind zwei Paragraphen in den Rang eines Verfassungsgesetzes erhoben worden - nämlich die Auskunftspflicht (es wird das in der Verfassung festgelegte Zeugnisverweigerungsrecht in der StVO ausgesetzt) um die es hier geht und die Verpflichtung zur Alkoholkontrolle (ev. Blutabnahme zur Feststellung des Alkoholgehalt, was eine Verletzung durch einen Einstich darstellt, was der Unverletzlichkeit des Körpers ohne medizinische Notwendigkeit entgegen spricht).


    Ich bin kein Juristi, denke aber,dass Verstöße gegen die Verfassung sehr wohl innerhalb der EU per Amtshilfe vollstreckt werden können, was sagt ein Juristische dazu?


    LG Martin aus Österreich 😜