Nochmal SKF-TÜV

  • @ all,


    nur mal ein Hinweis.
    Ich habe mich gestern mal (gezwungener Massen) etwas näher mit der StvzO beschäftigt.


    Wer ein Saisonkennzeichen hat und der TÜV Termin liegt innerhalb der Abmeldezeit hatte ja bisher die Arschkarte. Besonders in diesem Jahr, wo der 1. März auf nen Samstag fällt.


    Fact ist: Saisonkennzeichen werden beim TÜV NICHT zurückdatiert.
    Wer als TÜV 01 hatte und ab 03 wieder fahren darf, bekommt seinen TÜV Stempel dann auf 03.


    Auch gilt der TÜV Monat, also der Monat der Vorführung erst ab dem Monat, an dem das Fahrzeug wieder "Zugelassen ist" in diesem Falle also 03. (Plus die evtl. 2 Monate, in denen es der Polizei freigestellt ist, die 15€ Verwarnungsgeld auf´s Auge zu drücken)


    Nachzulesen hier: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/hauptuntersuchung.php


    Evtl. ist es sinnig, sich die Paragraphen der StvzO auszudrucken und bis zum fälligen TÜV mitzuführen. Ein rotärschiger Schnittlauch könnte sonst evtl. in wüste Diskussionen verfallen :evil::evil:


    In diesem Sinne...