GIVI Maxia Bremslicht

  • Ich habe ein Maxia Topcase in dem zusätzliche Bremslampen eingebaut sind. Leider fehlt mir die Zuleitung. Ich wollte mir über meinen Händler diese Besorgen (evtl. auch einen neuen Satz). Mein Händler und auch ein anderer sagen aus, daß es diesen Satz nicht mehr zu kaufen gibt. Auch in Italien und Frankreich nicht. Rechtlich nicht zulässig, verlusst der Betriebserlaubnis. Gibt es irgendeinen Händler der noch so etwas rumliegen hat, ich müßte sonst anfangen zu Basteln und der Originalkit ist eben besser, besonderst wenn man das Topcase abmacht.

  • Hallo Wolfgang!


    Ich vermute, daß Du basteln mußt.


    Als ich vor drei Monaten - mit viel Glück - noch ein Bremslicht-Kit kaufen konnte, gab es noch zwei davon in ganz Deutschland.


    Unglaublich, daß das Bremslicht nicht zugelassen sein soll. Alle PKW fahren mit mindestens drei breiten Bremslichtern, nur die Motorradfahrer sollen sich mit einem (noch nicht einmal auf Augenhöhe der anderen Verkehrsteilnehmer) abgeben.


    Carsten

  • Gemäß STVZO §53 Abs.2 ist an Krafträdern nur ein Bremslicht zulässig.
    Zusätzliche Bremsleuchten sind nur an mehrspurigen Fahrzeugen zulässig, und da ein Kraftrad bekanntlich nur einspurig ist, letztentlich auch nicht zulässig. Bei Montage einer zusätzlichen Bremsleuchte ist man nicht nur ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs, sondern auch ohne Versicherrungsschutz. Des weiteren kann das Fahrzeug bei einer Polizeikontrolle, durch die Beamten, an Ort und Stelle still gelegt werden.
    Dies gilt übrigens auch beim 2. Abblendlicht und Blinkerstandlicht. :idea:


    Gruß Holgi #687

  • ... dann muß bei einem Verkehrsunfall nur noch jemand darauf kommen, daß die Bremsleuchten - die hervorragend zu sehen waren - nicht den Vorschriften entsprachen und kausal für den Unfall waren (der Unfallgegner, der hinten in die PAN rauschte, hat sich so fürchterlich über das deutliche und gut sichtbare Bremslicht erschrocken, daß es ihm unmöglich war, zu bremsen ....). :lol:


    Der PKW-Fahrer, der dem bevorrechtigt fahrenden PAN-Fahrer (oder Gold-Wing-Fahrer etc.) die Vorfahrt nahm, wird sich sicher auch rausreden:


    "Das Motorrad war dank (schwächer) mitleuchtender Blinker und Dank eines zweiten (nichtblendenden) zugeschalteten Scheinwerfers so gut zu sehen, daß ich einfach die Vorfahrt mißachten mußte ...". 8)


    In Deutschland dürfte noch die besondere Kenntnis einiger Verkehrsteilnehmer hinzukommen:


    "Ich wußte, daß das Motorrad mit dieser Beleuchtung ohne ABE und Versicherungsschutz unterwegs war, deshalb hatte ich unbändige Lust, einen Unfall herbeizuführen. Schließlich hat der andere sich ja falsch verhalten, als er sein Motorrad besser kennzeichnete, gell !". :D


    Also:


    Rechtlich mag das ja alles stimmen (Gott sei Dank wissen nur sehr wenige von dem gesetz- und verordnungsgeberischen Schwachsinn), ich verzichte lieber von vornherein auf einen Unfall (nicht nur, aber auch, durch die deutlich bessere Beleuchtung).

  • Zitat

    Original von Wolfgang #584


    Ich habe ein Maxia Topcase in dem zusätzliche Bremslampen eingebaut sind. Leider fehlt mir die Zuleitung. Ich wollte mir über meinen Händler diese Besorgen (evtl. auch einen neuen Satz).


    In die GIVI-Grundplatte wird ein 2-poliges Kontaktstück eingeklickt, hat unten (leider) 2 recht offen liegende kleine Schraubklemmen (max 1mm² einsetzbar), davon sind 2 Leitungen (1x Masse, 1x +Bremslicht) zu ziehen.
    Das Givi selbst bekommt unten ein 2-poliges Gegenstück mit Federkontakstiften eingesetzt, davon wiederum 2 Leitungen rauf zur Birnenfassung.


    Nachteile:
    - die freiliegenden Klemmen in der GIVI-Platte korridieren schon mal gerne, bzw bricht auch gerne mal ein Kabel aus der Klemme (Endhülsen verwenden)
    - Durch die Rüttlerrei verliert man schon mal gerne die nach unten gerichteten Schräubchen besagter Klemme; muß man sich dann mühsamst eine Lüster/Blockklemme suchen deren Schräubchen zufällig passen...
    - das Kontaktstück ist in der GIVI-Platte nur mangehaft gegen Verdrehen gesichert, kann also schon mal vorkommen daß sich das Teil verdreht und die Funsel dann nicht leuchtet.
    - die Rüttlerei in Topcases verringert die Lebensdauer der Birne wesentlich; jede Woche wechseln müssen ist fad; Stoßfeste Spezialtype zu empfehlen.
    - die Verlegung/Sicherung des Kabels im Topcase soll auch nicht berühmt sein, kann schon mal passieren daß sich Ladegut verheddert oder das Kabel irgendwo abdrückt/durchscheuert.
    FWIW


    PS: GIVIs sind allgemein dafür bekannt sich bei etwaigem Unfall gerne und leicht von der Grundplatte zu lösen um dann herrenlos in der Gegend rumzufliegen oder zB dem Fahrer in Kreuz zu knallen...


    regards

  • Mit den beschriebenen Problemen würde ich fertig werden. Leider gibt es das Teil nicht. Im Topcase sind keine Birnen sondern Leuchtdioden und denen macht die Rüttlerei nichts aus. Ich hab das ganze mit Stecker befestigt, leider hab ich neulich vergessen, das das Bremslicht angeschlossen ist und das Kabel abgerissen. Zuhause wieder geflickt.
    Original wäre mir lieber, auch wenn es gegen die STVZO verstößt.

  • Hi @,
    habe auf meiner STX auch das dritte Stopplicht an (originol). Allerdings mußte das Kabel kpl. bis an das kleine Anschlußkabel im TC selbst verlegt werden. Damit das TC dennoch zu demontieren ist, wurde eine Steckverbindung von Honda genommen, die unterhalb des TC kurz vor der Gepäckbrücke eingehakt ist. Das TC läßt sich dadurch leicht abnehmen und falls man nicht sofort daran denkt, hat das Kabel noch etwas Spielraum bevor es reißt.
    Die Givi-Klemmen haben sowieso den Ruf, daß sie nicht lange halten.
    Gruß, Didi

  • Hallo Carsten !


    Es geht nicht darum ob oder wer Kenntnis von irgent welchen unsinnigen Paragraphen hat, sondern das jeder der sein Moped umbaut auch wissen sollte was er eigentlich macht. Es wird auch niemand auf die Idee kommen nach einem Auffahrunfall zu sagen das die Bremsleuchte aber nicht zulässig sei.
    Aber die Versicherrung die dann alles bezahlen soll wird jede Möglichkeit nutzen sich vor Zahlungen zu drücken. Das heißt wenn nach einem Unfall der Gutachter der Versicherung irgent welche Ungereimtheiten feststellt wird die Versicherung sich das Geld von dir zurückholen.
    Ich wollte eigentlich nur das jeder der an seinem Moped was verändert, sich über diesen Sachverhalt im Klaren ist.
    Übrigens ich habe US-Blinker und eine 2. Bremsleuchte!


    Gruß Holgi #687

  • Moin, moin Holgi!


    Das war mir schon klar, daß es nur um Aufklärung ging. Der Hinweis ist natürlich berechtigt.


    Ich wollt nur darauf aufmerksam machen, daß man mit größter Sicherheit keine großen Ängste haben muß, wenn man sein Motorrad besser sichtbar macht. Rückforderungsansprüche von Versicherungen muß man auch nicht unbedingt fürchten, wenn man den normalen Ablauf eines Unfalls (und des anschließenden Regulierungsablaufs) ansieht.


    Insoweit ein weitere Tip: Nach einem Unfall den Koffer abnehmen und die Zusatzbeleuchtung abklemmen - 8) fertig .... dann gibt es auch keinen Ermittlungsansatz für allzu penible Gutachter (zumal ich mir nicht vorstellen kann, daß ein Gutachter ohne weitere Aufklärung etwas Unstimmiges finden würde).


    Falls jemand andere Erfahrungen hat:
    Die würden mich interessieren, manchmal ist die Praxis anders als man sich das vorstellen kann.


    Carsten

  • Hallo Carsten


    Ich glaube du siehst das sehr naiv. Und ich kann dir nicht raten diese Aussage so zu verfolgen. Du magst vielleicht glück haben wenn es sich bei einem Unfall nur um leichten Sachschaden handelt. Sollten aber Personenschaden mit im Spiel seien so sieht es anders aus. Vielleicht werden ja auch Fotos gemacht. Sollte jemand bei einem Unfall keine gültige Betriebserlaubnis haben so erlischt der Versicherungsschutz. Sollte er aber auch noch Tatsachen verschleiern und man kann ihm das nachweisen so kommt Versicherungsbetrug hinzu. Und dann kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Ich bin selbst bei einer Versicherung unter anderem auch als Gutachter tätig. Und warne vor so einer Aussage


    Auch bei meiner Pan ist nicht alles so wie es sollte. Entweder hat man Glück oder Pech


    Gruß Andreas #741

  • Zitat

    Original von podo#741


    .... Entweder hat man Glück oder Pech ...


    Eben, Andreas, wie so häufig im Leben: Man kann Pech haben.


    Und jeder trägt sein Lebensrisiko selbst und muß selbst verantworten, welches Risiko er eingeht.


    Daß Du selbst Dich bei Motorrädern auskennst und beim Auftauchen eines Givi-Maxia (und einer ST) auf einem Foto gleich denken würdest: "Nun schaun wir mal, ob das Bremslichter drin sind, ob die Blinker leuchten und der zweite Scheinwerfer zugeschaltet ist", mag ja sein.


    Aber ist das der Standard bei den Gutachtern ? Das möchte ich doch in Zweifel ziehen.


    Ich halte das Risiko für eher sehr gering und mich nicht für so sehr naiv . :)


    Aber in der Tat:


    Jeder trägt sein Risiko des Entdecktwerdens selbst und daher - da ja auch ein strafrechtlicher Gesichtspunkt ins Spiel gekommen ist (.... wir müssen hier keine langweilige juristische Diskussion auch dazu führen ....) - sogleich ein Hinweis: Meine Risikoeinschätzung im Forum erfolgte ohne jede Gewähr ! LE:_ :P


    Und wieder die Frage an alle: Wer hat - über die theoretischen Aspekte, strafrechtliche Ängste und andere (theoretisch berechtigte) Bedenken hinaus bereits üble Erfahrungen mit "zu viel Licht an einem Motorrad" gemacht ?


    Wir sprechen ja nicht über abgelaufene Reifen, gewagte Umbauten, Veränderungen am Rahmen, Fahrwerk etc. ... :!:


    Carsten

  • Hallo Carsten,also ich habe das zweite zuschaltbare Abblendlicht
    die zuschaltbaren US-Blinker
    und am Topcase eine Zusatzt-Bremsleuchte
    und bisher keine Negativen Erfahrungen damit .