und nochmal BT 20 bei der ST1100 ohne ABS

  • Hallo Leute, war gestern beim TÜV in Arnsberg um auf meiner Pan (ohne ABS) Bj. 05/98 den BT20 eintragen zu lassen. Ich hatte 2 Ausdrucke von KFZ-Briefen dabei in denen der BT20 bei einer ST1100 ohne ABS eingetragen war, und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone vom 06.08.2003 für die ST 1100 PAN EUROPEAN, TYP SC 26!
    Obwohl in dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone von dem TYP SC 26, in der CBS-/ABS-Ausführung gesprochen wird, meinte der TÜV-Prüfer das diese auch für die PAN ohne ABS gelten würde, wenn in dem KFZ-Brief ein Nachtrag VI oder höher stehen würde, da dies so auch in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone stehen würde. Bei meiner PAN steht in dem KFZ-Brief "Nachtrag VII".
    Ich habe trotzdem auf einen Eintarg in dem KFZ-Brief bestanden, was der TÜV-Prüfer als vergeudetes Geld kommentierte.
    Was sagt Ihr dazu?
    Wie dem auch sei, ich habe nun den BT20 im Brief stehen!

  • Ich hab´s beim TÜV in Lippstadt auch locker eingetragen bekommen. Der Ingenieur fährt selbst ne ZZR 1100 und hatte ein Einsehen, dass der BT020 im Vergleich zu den erlaubten Fabrikaten eindeutig eine moderene und bessere Reifenkombination ist. Meine ST ist Baujahr 1991. Er hatte die BT020 selbst auf seinem "Dengel" aufgezogen;-) , dort allerdings ab Werk erlaubt.


    Iss wie beim Arzt, 5 Ärzte, 5 Diagnosen....also abhaken, Du hast sie eingetragen und fättich. Freu Dich, dass Du einen gescheiten Reifen ohne Stress mit der Obrigkeit fahren kannst.