Grundsätzliche Frage "Avon"

  • :?:


    Hallo an alle!


    Ich habe da mal eine grundsätzliche Frage:


    Der Avon Reifen ist ja nicht im Schein eingetragen.
    Gilt den die Bescheinigung von Avon auch bei einer Verkehrskontrolle?
    Oder wird diese von der Polizei nicht anerkannt?


    Ich habe jetzt von der Verkehrswacht gehört, daß die Bescheinigung
    nichtig ist es gelten nur die eingetragenen Reifen.
    Somit erlischt dann in D die Betriebserlaubnis und das kostet dann richtig Geld.


    Vielleicht kann der ein oder andere Freund und Helfer hier im forum
    die Sache aufklären. In 2000 km brauche ich neue Schuhe und würde gerne umsteigen.


    Michael

  • Soweit ich weis ist eine Reifenfreigabe gültig.
    Denn wenn die Moppeds älter werden sind die in dem Schein eingetragenen Reifen oft gar nicht mehr zu bekommen und auch nicht mehr Up to Date.
    Daher sollte auch die Freigabe der Reifenbäcker gültig sein.

  • Also, damals als ich noch GTR fuhr, gab es nach ca. 10 Jahren die eingetragenen Reifen nicht mehr.
    Ich bekam eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller
    oder KAWA, weiß ich nicht mehr so genau.


    Aus mir völlig unerfindlichen Gründen wurde ich auch mal angehalten,
    ich hatte ja nicht gesehen, dass ein Streifenwagen auch im Stau stand.
    Nach Vorlage der Bescheinigung war das kein Problem.


    Um Fragen zu vermeiden, mein Dienstausweis lag nicht im Führerschein,
    dann hätte ich wohl auch doppelt bezahlt. -%-
    Aber wie immer: Ohne Gewähr.


    MfG
    DiBo

  • Hallo Dirk,


    hier in D ist doch alles geregelt, da muss es doch irgentwelche Richtlinien
    Vorschriften o. ä. geben.
    Ich kann und möchte mir irgendwie nicht vorstellen, daß es auf die Tagesform des Kontolleurs ankommt.


    Lt Aussage Verkehrswacht wäre eine Bescheinigung von Honda kein Problem, denn diese könnte man eintragen lassen.


    Gruss


    Michael

  • Hallo Michael,
    guck mal in "die gelben Seiten". 8-)
    Bei uns ist tatsächlich alles nicht ge- sondern sogar überregelt.
    Wenn du beim TÜV fragst... natürlich eintragen...,
    ein Schelm der an Gebühren denkt.
    Schick doch mal eine Mail an den fraglichen Reifenhersteller in Deutschland und frag gleich nach Übersendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, der will den Reifen verkaufen.
    Gruß
    DiBo

  • Hallo Michael,


    wie schon gesagt, lass Dir vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Reifen und Fahrzeug geben.


    Das nervige ist, dass Du die Bescheinigung mitführen musst. Und wenn die Kontrolleure das ganz genau nehmen, muss sie sogar von Hand unterschrieben und abgestempelt sein. Da die alle als Kopie oder Ausdruck geliefert werden (die Bescheinigungen, nicht die Kontrolleure), kann es da im Extremfall zu Schwierigkeiten kommen (und wer mag schon immer so eine Din A4 Seite mitnehmen?)


    Bislang habe ich mir die so freigegebenen Reifen immer eintragen lassen:
    erst zum Tüv (Warten, Gebühren) und dann zur Zulassungstelle (noch länger Warten, Gebühren)


    Da muss jeder entscheiden, was ihm mehr zusagt.


    Was die Avons anbelangt, hatte ich meiner ANsicht nach schon eine für die STX1300 gesehen....... aber nicht wieder gefunden.
    Da ich auch die Avons nächstes Mal aufziehen lassen möchte, habe ich die einfach mal angemailt.
    Schaun mer mal..

  • Hallo Michael,
    fahre seit 3 Jahren Avon´s war schon zweimal in speziellen Verkehrskontrolle die es auf Motorräder abgesehen hatten. Die kontrollierten alles und hatten mit der Reifenfreigabe keine Probleme.
    Gruss Manfred

  • Hallo,


    neben einer Freigabe habe ich von Avon Folgendes bekommen:


    Sehr geehrter Herr Schumnig,


    vielen Dank für Ihr Interesse an AVON Motorradreifen. Anbei übersende ich Ihnen die gewünschte Bescheinigung für Ihr Fahrzeug.


    Ein Hinweis, die Kombination mit AVON-Azaro-ST ist speziell für die Pan European 1300 nicht die Idealste, es kann zu Shimmy-Effekt kommen. Es ist eine neue Kombination speziell für dieses Fahrzeug für 2007 geplant.


    Mit freundlichen Grüßen
    Cooper Tire & Rubber Company Deutschland GmbH


    R. Rost

  • Hallo Michael, hallo Ralf,
    zwei Kollegen fahren den Avon auf einer Pan und sind zufrieden. Der Avon hat nicht mehr Shimmy als der Dunlop, damit kann man leben.


    Reifen eintragen ist nicht mehr. In den neuen Fahrzeugscheinen, und den bekommt man bei Änderungen, stehen nur noch die vorgeschriebenen Reifengrößen.


    Die Bescheinigung über die Verwendung von Alternativ-Bereifung kann man auf der Cooper-Avon-Seite runterladen. Diese ist dann vom Reifen- oder Motorrad-Händler zu unterschreiben und mitzuführen.


    Meine Avons (Preis 233,- €/Satz incl. Montage auf Felgen) liegen auch schon im Keller und werden noch im April montiert.


    Gruß
    Markus