Hallo an alle!
Ich habe da mal eine grundsätzliche Frage:
Der Avon Reifen ist ja nicht im Schein eingetragen.
Gilt den die Bescheinigung von Avon auch bei einer Verkehrskontrolle?
Oder wird diese von der Polizei nicht anerkannt?
Ich habe jetzt von der Verkehrswacht gehört, daß die Bescheinigung
nichtig ist es gelten nur die eingetragenen Reifen.
Somit erlischt dann in D die Betriebserlaubnis und das kostet dann richtig Geld.
Vielleicht kann der ein oder andere Freund und Helfer hier im forum
die Sache aufklären. In 2000 km brauche ich neue Schuhe und würde gerne umsteigen.
Michael