Für die pandelnden Schweizer

  • @Thomas


    Ich lasse mich nicht vor den Karren spannen! Drum habe ich auch energisch nachgehakt.


    Bezügl. der Garantie liegt der Fall nach Schweizer Recht wie folgt:


    Wenn ich die allgemein bekannten und vom Hersteller anerkannten Mängel, spätestens kurz vor Ablauf der Garantie, schriftlich (kein Email!) rüge, ist der Hersteller dazu verpflichtet diese Arbeiten auch zu einem späteren Zeitpunkt ausserhalb der Garantie auf Kulanz zu beheben. Diese Mängelrüge geht diese Woche noch raus.


    Zur Zeit hält mich der ungewisse Ausgang der neuen Modifikationen noch davon ab diese machen zu lassen. Never touch a running system. Das Pendeln an sich hat mich eigentlich nie wirklich gestört - allerdings möchte ich aber auch ein technisch einwandfreies Fahrzeug, bei dem ich mir nicht ständig überlegen muss, ob ich nun demnächst abfliege oder nicht.


    In einem anderen Thread hier im Forum war zu lesen, dass jemand angemacht wurde, weil er eine "nicht fahrbare Maschine" gekauft hat.


    [Fatalist Mode ON]
    Bei der herrschenden Negativ-Publicity muss ich bei meiner '02er - mit oder ohne RRs und Modifikationen - wohl froh sein, wenn ich die Entsorgungsgebühren nicht selbst tragen muss...
    [Fatalist Mode OFF]



    @Knobi
    Kann mich nicht erinnern etwas derartiges unterschrieben zu haben. Habe auch nur eine meiner subjektiven Überlegungen geäussert. Darum auch das "könn(t)e sich damit herausreden". Ich nehme mal an, dass sich die bei Honda sehr wohl im klaren sind, dass in D andere V-Max als in CH erlaubt sind (und, dass sich nicht jeder zu jederzeit an die vorgeschriebene V-Max hält).


    martin
    Wie Thomas sich korrekt erinnert, können wir fast beliebige Schlappen aufziehen - sogar Mischbereifung ist erlaubt. ALLERDINGS:


    - Der/die Reifen müssen für die V-Max des Fahrzeugs zugelassen sein (Index).
    - Der/die Reifen müssen auf das Fahrzeuggewicht abgestimmt sein. Dies dürfte in aller Regel der Fall sein. Ein Mofareifen wird kaum auf die STX Felge passen.


    Wegen der Lieferschwierigkeiten beim BT020 zu einem Exkurs auf Pirelli und Metzeler (keine Mischbereifung) gezwungen, werde ich das nächste mal wieder auf dem BT020 bestehen. Der ist einfach um Klassen besser als die anderen und harmoniert mit der STX ausgezeichnet.


    Das wird anderen auch so ergehen und so hält sich der Wildwuchs von alleine in Grenzen.



    Mein Mechanikus hat gerade angerufen:


    Da bei mir nun eh das Lenkkopf-Lager gewechselt werden muss, klärt mein Mechanikus mit Honda Schweiz ab, ob sie evtl. doch den aktuellen "Modifikations Kit" bestellen und verbauen wollen...


    Jetzt bin ich ja mal gespannt!


    Roman

  • Zitat

    Original von Roman


    Da bei mir nun eh das Lenkkopf-Lager gewechselt werden muss, klärt mein Mechanikus mit Honda Schweiz ab, ob sie evtl. doch den aktuellen "Modifikations Kit" bestellen und verbauen wollen...

    Roman, was bitte heißt hier eventuell??!!!
    Wenn er die Kiste schon in den Pratzen hat, dann wird er den Nachrüstsatz sogar ganz sicher einbauen!! Vorher stellt der das Moped einfach nicht mehr von der Bühne.
    Sehe ja eine gewisse Flegmatik und Höflichkeit ggü dem Mechaniker ein, aber irgendwann wäre da bei mir einfach der Ski ab.
    Deine Geduld in allen Ehren, aber...

  • Zitat

    Ich meine gelesen zu haben, die Schweizer dürfen sogar Mischbereifung fahren....von Typ und Index mal ganz zu schweigen.


    Stimmt. Hab es selber nicht geglaubt, aber live erlebt. In der Schweiz ist der einzig maßgebliche Faktor (außer der richtigen Größe) der Speedindex.


    Ansonsten keine Beschränkungen.