Für die pandelnden Schweizer

  • Hi @ All!


    Mein Händler hat für mich mal bei Honda Schweiz nachgefragt, wie's denn mit der Ent-Pandelung der schweizer STXen aussieht. Laut tel. Auskunft der Honda Garantie-Abteilung ist für die Schweiz eine Rückrufaktion in Vorbereitung. Die schweizer Pandler werden zu gegebener Zeit schriftlich Informiert werden.


    Tja mal sehen wie lange den "zu gegebener Zeit" bei Honda dauert. Zeit ist ja bekannntlich relativ...


    Gruss,
    Roman

  • HI Roman,


    zu gegebener Zeit ist für meine Begriffe sehr weit gefasst, kann das etwa auch 3 Tage vor Ablauf der Garantie sein????
    Hier ein Auszug des Schreibens das ich nach Reklamationen bei meinem Händler von Honda erhalten habe.
    --Datum 22.05.03--
    .... des Schreibens ,dass wir zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Fachbteilungweitergeleitet haben.
    Bitte beachten Sie Nachricht als Zwischenbescheid. Selbstverständlich werden wir uns schnellstmöglich und unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld.
    mfg.


    bis Dato habe ich noch keine Nachricht von Honda erhalten und das ist nun fast 3 Monate her. Ich werde in den nächsten Tagen bei Honda nachfragen was nun anliegt. Soviel zum Thema schnellstmöglich.


    viele Grüße aus Darmstadt


    Bernd#686

  • .... des Schreibens ,dass wir zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Fachbteilungweitergeleitet haben.
    Bitte beachten Sie Nachricht als Zwischenbescheid. Selbstverständlich werden wir uns schnellstmöglich und unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld.
    mfg.


    Hmm, so ein Schreiben hab ich auch mal bekommen....muß wohl ein Seriendruck gewesen sein :cry: und auch bis heute keine weitere Nachricht aus OF erhalten........Gruß, Rüdiger

  • Hi @all!


    Habe im Dezember mal einen Entrüstungs-Mail an Honda Schweiz gesandt. Resultat: Erstmal ein paar Wochen Schweigen im Walde. Dann, zu Beginn dieser Woche die Überraschung:



    Also Adresse geliefert und am Tag darauf:



    Soweit so gut. War heute bei meinem Händler und er teilt folgendes mit:


    [list]- Es gibt keine offizielle zweite RR.
    - Die in D durchgeführten individuellen Modifikationen sollten die Fahrstabilität verbessern - was aber nicht in allen Fällen gelungen ist.
    - Zur Zeit sind weitere Modifikationen in Vorbereitung.
    - Eine zweite RR ist zu einem späteren Zeitpunkt denkbar. Aber nur, wenn die Modifikationen zum vom Kunden (und Honda) gewünschten Resultat führen.
    - Auf ausdrücklichen Kundenwunsch werden die individuellen Modifikationen von jedem Honda-Händler in Garantie durchgeführt.[/list:u]


    Ich weiss nicht, ob ich jetzt lachen oder weinen soll. Naja, jedenfalls ist das mal 'ne Auskunft...


    Roman

  • Sag mal Roman, hast du schon die fette Mutter an der Schwinge??
    Und die Verstärkten Motoraufhängungen??
    Und den modifizierten Sturzbügel??
    Und...und...und....


    Also wenn nicht würd´ ich die Jungs aufs Rad flechten.


    Gleich zum Anwalt, weil es kann wohl nicht sein das die Luft in der Schweiz ein Pandeln verhindert, oder??


    Mein Dealer sagte mir damals, es seien nur bestimmte Seriennummern vom RR betroffen, ich erwiderte ihm daraufhin zur Erhaltung des Wiederverkaufswertes bestünde ich auf die Modifikation, auch wenn meine ausserhalb der Nummerngruppe sei.


    Anruf in OF...eine Woche später waren die Teile da!


    Good Luck!

  • Hallo Thomas


    Ich bin auf dem Stand der ersten RR. Die zwischenzeitlich möglichen Modifikationen, wurden bei mir nicht durchgeführt. Auf die Erste Anfrage hin, hat Honda Schweiz ja mitgeteilt, dass es diese Modifikationen gar nicht gibt...


    Honda Schweize könn(t)e sich damit rausreden, dass wir eh nich schneller als 120 dürfen - und da pendelt ja auch noch nichts.


    Ansonsten ist es scheinbar halt so, dass man sich als Schweizer Pandler offensichtlich erst mal beschweren muss. Wie weiter oben erwähnt, werden die Modifikation dann auch durchgeführt - wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht.


    Irgendwie verstehe ich das Verhalten von Honda Schweiz auch. Es ist schliesslich nicht gesagt, dass die Pandlerei nach den Modfikationen dann auch wirklich ruhig liegt.


    Kommt Zeit kommt Rat.


    Roman

  • kommt Zeit....kommt Garantieablauf, und dann bist du der Depp!


    Glaubst du, wenn du die Gurke verkauftst und sich der Zukünftige vorher schlau gemacht hat, der Erlös auch nur annähernd auf dem Niveau der umgerüsteten liegt?


    Andere Frage , was ist bei dir als Topspeed eingetragen?? Bei mir steht 225 km/h drin, und die möcht ich dann auch fahren können.


    Was sagst du dem Händler beim Kauf....ich fahre nur 120....differenz zur 225 macht 40 % ....also 40% weniger Kaufpreis??


    Nee, lass dich nicht vor den Karren spannen....die lachen dich aus!


    Grüße




    (ich weiß, das ich ein alter Hetzbruder bin 8) )


  • Entschuldige wenn ich das jetzt so krass sage, aber musstet ihr beim Kauf eurer STX in der Schweiz eine Klausel unterschreiben das ihr nicht nach Deutschland fahren dürft :wink: :roll:
    Das kann es ja wohl nicht sein das die sich damit rausreden und bestehe darauf das du die selben Modifikationen wie in Deutschland haben willst :!:


    Gruß


    Knobi

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Hi Roman,


    was Eva, Thomas und Knobi schreiben ist vollkommen richtig!
    Lasst euch in der Schweiz nicht verars..en. Was ist denn, wenn Du in Deutschland mit 220 km/h nen Abflug machst, weil zufällig alle widrigen Umstände eintreten, auf die ich hier nicht mehr eingehen will?????? Du hast ein homologiertes Moped gekauft, und dieses Teil muß in der Schweiz, wie auch in Deutschland anständig die Spur halten, und das bei jeder Geschwindigkeit bis Topspeed --- fertig!

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Zitat

    Original von Roman


    Honda Schweize könn(t)e sich damit rausreden, dass wir eh nich schneller als 120 dürfen - und da pendelt ja auch noch nichts.

    Nein, können sie nicht! Aus dem selben Grund aus dem Dir die Zulassungsbehörde einen V- oder Z-Code Reifen vorschreibt und dir der Kibrist umgehend die Kennzeichen abnimmt und riesen Anzeige schreibt wenn Du Reifen mit anderem Code drauf hättest: die Bauartgeschwindigkeit.
    Oder haben sie in der Schweiz jetzt gar solche Reifen verboten??

  • Ich meine gelesen zu haben, die Schweizer dürfen sogar Mischbereifung fahren....von Typ und Index mal ganz zu schweigen.


    Grüßle

  • Hallo Roman,
    bei der Verzögerungstaktik von Honda musst Du
    unbedingt die eventuelle Wandlung beachten.
    Bei meiner haben die das Pendeln nicht in den
    Griff bekommen. Mir wurde daher die Wandlung
    der Maschine bzw. Vertag angeboten. Beachte
    hierbei, dass für die gefahren Kilometer Geld
    abgezogen wird. Bei uns sind das ca. 0,67%
    vom Kaufpreis. Der Wert gilt pro 1000 Kilometer.
    Je nach Laufleistung also schon eine kostspielige Sache.
    Also die Angelegenheit schnellsten klären.
    Gruß