Beiträge von hermi

    Das war das OLG Schleswig, Urteil vom 05.06.2013 - 7 U 11/12.


    Kollision eines Radfahrers mit einem anderen sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer. Bei unfallbedingten Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, erfolgt grundsätzlich eine Mitverschuldensanrechnung wegen Nichttragens eines Fahrradhelms. Dies, obwohl es eine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer nicht gibt. Hier wurde ein Mitverschuldensanteil von 20% ausgeurteilt.


    Die Entscheidung ist höchst umstritten:


    Letzte Woche: Originalton eines Senatsvorsitzenden bei einem Bay. OLG auf meinen Einwand des Mitverschuldens des Geschädigten bei einem Glatteisunfall: Das führt zu weit, das machen wir genausowenig wie wir ein Mitverschulden bei fehlendem Fahradhelm annehmen würden. Mein Hinweis auf weitere OLG Entscheidungen aus Köln und Koblenz, die ein Mitverschulden ohne Weiteres annähmen, hat der Vorsitzende ebenfalls lapidar abgebügelt: das führe alles zu weit ......


    Das ist zwar nur die anlässlich eines anderen Sachverhalts geäußerte "Meinung" eines Senatsvorsitzenden, aber trotzdem bemerkenswert, wie weit der sich aus dem Fenster gehängt hat.

    @Axel,


    das ist mir bewußt und ich hab es bewußt provokant bzw. überspitzt formuliert.


    Gleiches Problem trift raucher, Übergewichtige, lete mit noch unerkannten Gendefekten uswusf.


    Die Frage ist daher noch nicht einmal, wie und wo Ausgleichszahlungen oder was auch immer für ein Systen implementiert wirdsondern ob angesichts der Problematik überhaupt eingegriffen werden soll.

    Gerade beim Fahradfahren gibts so ulkige Statistiken, wonach bei der Einführung einer Helmpflicht die Verletzungschwere steigen würde aufgrund steigender Risikobereitschaft. Ausserdem würde die Anzahl der Radfahrer abnehmen.


    Was allerdings völlig verdrängt wird und meines Wissens auch völlig unstreitig ist, ist die Schutzwirkung im Einzelfall.


    Da könnte man ja noch sagen: selbst schuld, ist ja auch so.
    Wenn man sagt: selbst bezahlen, gehen die Diskussionen los.


    Ich persönlich fahre ohne jeweiligen Helm weder Motorrad noch Fahrrad noch Ski.


    Allerdings: mit dem Zwang ist das so eine Sache, vielleicht sollte das über einen Versicherungszuschlag bei der Krankenversicherung gelöst werden oder über einen Selbstbehalt. Da man ohnehin kaum ohne großen Aufwand feststellen können wird, ob eine Kopfverletztung mit Helm wieviel geringer ausgefallen ist als mit, zahlt die Freiheitsfraktion der Helmlosen generell mehr Beitrag.


    Jetzt dürfen die Nichtskifahrer, aber Helmlosradfahrer alle losheulen, aber das Leben ist ungerecht und hart.:mrgreen:

    Du willst mich provozieren?:mrgreen::mrgreen::mrgreen:


    Ich kann mich leider nicht provozieren lassen, da ich mich vor kurzem ja mit Highspeed von satten 30 km/h im Schotterbett abgelegt hab und noch keine Zeit zum Reparieren, geschweige denn zum Fahren hatte.


    Spaß beiseite, ein Teil meines Verbrauchs ist sicher der Tatsache geschuldet, das ich das Motorrad als reinen Gebrauchsgegenstand - der aber trotzdem Spaß macht - benutze. Ich fahre sowohl Kurzstrecken aber eben auch mal ein paar hundert km mit fast Vollgas auf der BAB und einem angezeigten Verbrauch von 10 ltr.


    Allerdings war mein geringster Durchschnittsverbrauch 5,79 ltr, da bin ich neben dem Möppi nebenhergelaufen.;--;


    Will sagen: Spazierenfahren fällt mir schwer-%-

    @ Olli, ich könnte, wenn ich wöllte, viel erzählen, aber das wäre zu umfangreich.


    Generell gilt Folgendes und das wird oft übersehen:


    Die Deckungsschutzanfrage als solche ist schon eine gebührenpflichtige Angelegenheit, die von den meisten Anwälten, oft natürlich aus Eigeninteresse heraus, kostenlos mit erledigt wird. Das mache z.B. ich bei Mandanten, die bei der ARAG rechtsschutzversichert sind, nur noch mit ausdrücklichen Hinweisen auf deren Regulierungsverhalten und den ausdrücklichen Hinweis auf Kosten, wenn das nicht sofort klappt.
    Wenn der Aufwand für die Herbeiführung des Deckungsschutzes höher ist als die Sachbearbeitung und dann noch, insbesondere bei Bußgeldsachen, am Honorar gekürzt wird, mache ich das zunehmend nicht mehr mit. Da das meiner Kenntnis nach auch noch andere Kollegen machen und zunehmend auch welche keine sog. Gebührenabkommen mehr abschließen, gibts Druck.


    Das führte u.a. dazu, dass diverse RSV durch kostenlose Auskunftshotlines versuchen, ihre Kunden verstärkt an "Vertragsanwälte" zu verweisen, um dadurch Geld zu sparen und letztendlich die freie Anwaltswahl zu torpedieren.
    Also lasst euch zumindest nix über eure Anwaltswahl erzählen und geht zu dem eures geringsten Mißtrauens. RSV Empfehlungen sind keinesfalls qualitätsgeprägt, sondern geldlichen Ursprungs.


    Und Beratungen einer RSV Hotline würde ich wenn überhaupt nur dann vertrauen, wenn Sie dort von einem RA, der auch entsprechend haftet und versichert ist, erteilt wird. Vielleicht ist die Hotline nur da, um die Anwaltsauswahl zu kananlisieren.-%--%--%-


    Was die RSV - Bedingungen angeht ist das ein mehr als weites Feld: wenn Du einen Makler findest, würde ich mich da beraten lassen. Der haftet für den Mist, den er verzapft bzw. vermittelt, so ähnlich wie unsereiner, nämlich fast immer. Ansonsten ist in der RSV mehr nicht versichert bzw. nicht versicherbar als umgekehrt, z.B. Familienrecht größtenteils nicht, Erbrecht teiweise nicht, Bausachen nicht, wenn sie im Zusammenhang mit einer Baugegenehmigung stehen uswusf.


    Lasst euch also nix von einem Koplettrechtsschutz erzälen, die meisten Versicherungsverkäufer haben schlicht keine Ahnung davon, der Makler schon eher.


    So, genug gejammert, zum Glück bis ich von dem Gezerre mit RSVen nicht so betroffen, aber ab und an kommt mir wieder eine unter, da schwillt mir dann der Kamm.

    Ich weis grade nicht, in welchem Märchen ich bin:shock::shock:


    Ja sicher, ich habe Warheitsgemäss die Fehler meiner Pan mit denen meiner BMW (s) verglichen, IMHO ziemlich emotionslos....Was das mit Realitätsverlust zu tun hat, erschliesst sich mir nicht.


    Nicht das ich mich rechtfertigen müsste aber ich verstehe den ganzen Sinn des Postings nicht..(Oder möchte da jemand gerne BMW fahren?)


    ich geb Dir jetzt mal ausnahmsweise :lol:;-) vollumfänglich recht (Recht), ich kann noch nicht einmal liederliches Lästern feststellen.:mrgreen:


    Vielleicht hat Paul sich ja nur geärgert über etwas, was wir noch nicht wissen?

    Ich würde immer zu einer Anzeige raten, die Polizei muß ermitteln, auch wenn absehbar ist, dass nichts dabei rauskommt, da es sich beim Unerlaubten Entfernen vom Unfallort um ein Offizialdelikt handelt.
    Oft werden allerdings Unfallmeldungen in der Zeitung veröffentlicht, diese Möglichkeit hättest Du nur mit entsprechendem Mitteleinsatz.


    Ansonsten ist die Idee von Dieter mit den Klarsichthüllen eine gute.


    Und wenn nix geholfen hat: so lassen oder wie von Manfred vorgeschlagen, verfahren.