Beiträge von hermi

    Bei der Wing habe ich eine 50A Sicherung und ein Relais direkt an der Batterie, das schaltet nur durch, wenn die Zündung an ist (ich weiss, wenn der Motor läuft wäre besser, hab' ich aber kein Signal für). Dann geht's nach vorne und hinten, dort wird an den einzelnen Relais nochmals dediziert abgesichert.


    An der 13er ist ja mächtig Platz vorne in der Verkleidung, da kann man gut was anbauen.


    gruss kai


    Etwas off topic: die Problematik, dass z.B. bei der 1300er Pan das Fahrlicht automatisch schon dann angeht, wenn nur die Zündung an ist, hab ich schon mal an anderer Stelle bemängelt, denn je nach Batteriezustand bist Du ruck zuck am Anschlag.
    Das muss imho auch anders gehen, denn die originale Griffheizung von Honda geht erst an, wenn der Motor läuft, jedenfalls bei mir.

    dann sag ich auch mal was Positives: ich bin sehr zufrieden mit meiner 1300er.


    Einziger Mangel hoher Spritverbrauch bei Dauertempo 200aufwärts.:mrgreen::mrgreen:



    Das geht nur mit ohne Pendeln und Tagesetappen von weit über 1000 km sind kein Problem.GOOGOOGOO

    M+S Reifen reichen, guckst du HIER, ob das allerdings gut ist, steht auf nem anderen Blatt, ich würde echte Winterreifen immer vorziehen.


    Gruß


    Knobi


    Genau das ist aber die Frage, wobei: es geht um die Kennzeichnungspflicht der Reifen, nicht um die Frage, ob überhaupt Winterreifen benutzt werden.


    Und da sind Manfreds Ausführungen sehr ausführlich.


    Vorläufiges Ergebnis:
    Mit Reifen MS und Schneeflocke sind die Voraussetzungen ziemlich sicher erfüllt, denn es gibt keine "bessere" Kennzeichnung.
    Mit nur MS Kennzeichnungen könnte es bei einem Erbsenzähler Probleme geben.
    Mit ohne Kennzichnung erst recht, weil ja die besonderen Eigenschaften eines geeigneten Reifens vorliegen müssen und eine Kennzeichnung, die diese Feststellung erleichtert, vollständig fehlt.



    Heißt für Bußgeld: Staatsmacht muß immer nachweisen, dass falsch bereift.
    Heißt für Haftung Unfall: der Geschädigte muß grundsätzlich die Ursächlichkeit der falschen Bereifung nachweisen, aber evtl Beweislastumkehr. Das Ergebnis würde in jedem Fall von einem Sachverständigengutachten abhängen.


    Ungeachtet der Kennzeichnung kommt es offensichtlich auf die Eigenschaften des Reifens und nicht auf die Kennzeichnung an, die Beurteilung ist also einzelfallabhängig und wird erleichtert durch die Kennzeichnung, siehe oben.

    Ich kann das jetzt nicht sicher beantworten, aber so eindeutig ist es nicht mit der Kennzeichnung: Aus dem ADAC-Online -Angebot:


    "Winterreifen werden überwiegend mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Es sind allerdings nicht alle Autoreifen mit M+S-Symbol auch echte Winterreifen. Deswegen tragen einige moderne Winterreifen zusätzlich das so genannte "Schneeflocken"-Symbol, um eine Differenzierung zu ermöglichen. Verbunden mit dem M+S-Symbol ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse (s. "Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt"). Ganzjahresreifen sind in diesem Zusammenhang als Winterreifen zu sehen und können nur als solche gewertet werden, wenn sie diese M+S-Kennzeichung tragen."


    Wenn also die M+S Kennzeichnung allein als Winterreifenqualifikation nicht ausreicht, frage ich mich, warum denn eine solche zwingend sein sollte.


    Nach dem ADAC Artikel könnte ich einen Reifen mit MS ohne Schneeflocke erwerben, der kein Wintereifen ist ??

    ich hab jetzt mal bei DHL geguckt.


    Ich kann keine Regeln für diesen Ablageort finden.
    Man muß bei der Bestellung seine Zustellnr. oder wie das heißt angeben??
    Anscheinend: wenn der Zusteller das am vereinbarten Ort ablegt, ist erfüllt?


    Also normalerweise habe ich einen Vertrag mit dem Absender (Verkäufer), der schließt einen Vertrag mit z.B. dhl, die liefern an mich. Ich habe grundsätzlich mit z.B. dhl vertraglich nichts zu tun, warum sollte ich mit denen irgend etwas vereinbaren? Erst recht so etwas Dubioses wie einen Ablageort.


    Im Leben nicht, das kann ohne weitere Kenntnis nur zur Folge haben, dass ich beweisen muß, dass das corpus delikti nicht abgelegt wurde, wie soll das gelingen?
    Im Normalfall (Verbrauchsgüterkauf) müßte ein Schaden nachgewiesen werden. Das geht aber dann nicht mehr so ohne weiteres, weil ja ordnungsgemäß geliefert wurde!


    Fazit: schlechte Karten

    hermi


    Ich habe eine Ablagevereinbarung mit DHL unterschrieben, ich glaube nicht, dass ich da etwas Schriftliches habe...


    Aber das ist doch schon was Schriftliches, wenn Du was unterschrieben hast, sollte was obendrüber gestanden haben, sonst wärs ja blanco.


    Und jetzt mal blöde Frage:


    was ist denn eine Ablagevereinbarung?

    wernickel,


    wenn Du einen Vertrag geschlossen hast, dann würde ich den zuerst mal lesen. Daneben die AGB.
    Und vor allem: den Vertrag mit Deinem Lieferanten unter die Lupe nehmen.
    Bist Du Verbraucher oder Unternehmer?


    Ganz abgesehen davon sollte Versicherungsschutz herbeigeführt werden, um die Nachteile bei evtl. erfolgtem Gefahrübergang abzufedern.

    Wenn ihr alle so mit euren Schneeräumgeräten angebt, mache ich das auch. -%-


    Betriebsdaten für 24 Std.:
    Frühstück, Mittag, Abendessen, Kaffee 0,5 - 1 Liter, Zigaretten 5 - 8, Streicheleinheiten 5 Min., gelegentliches Lob und Anerkennung und was man sonst noch so braucht.


    Jetzt weiß ich wieder, wo der Spruch herkommt:


    Gott erhalte mir meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau:mrgreen: