Beiträge von hermi

    So,


    vollbracht!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Der Dreckshase hatte noch diverse andere Kabel vernichtet.


    Zugangsdaten habe ich mehrfach bestellen müssen bei den telekomikern. Ich hatte dann auch vorsichtshalber gleich einen neuen Router mitbestellt - und meinen Vertrag geändert. - Ja, zwei Jahre verlängert, davon war an anderer Stelle die Rede, aber grundsätzlich mindestens 2 Wochen Widerrufsrecht.


    Ein Unglück kommt selten allein: zwar war der Dreckshase nicht in meinem Serverschrank im Keller, das DSL Modem war trotzdem hinüber:evil:
    Sodann Signal - ich habe mir in meinem Haus den Luxus einer fast vollständigen cat5-Verkabelung geleistet-ins Büro gelegt, Router angeschlossen pp - mit fremder Hilfe, da ich nicht genau wußte, ob und wie ich das DSLmodem ersetzen solle :oops:- .
    Auch zwei Unglücke kommen nicht selten allein: Netzwerkkarte im Ar!!h!.
    Ich gehöre allerdings zur Gattung der Jäger und Sammler und hab daher noch einen niegelnagelneue Netzwekkarte von Allied tele.... oder so ähnlich im Büro gefunden.
    Eingebaut in den übrigens rund 7 oder 8 Jahre alten Aldi Rechner und was soll ich sagen: geht!GOO


    Probleme hatt ich dann noch mit meinem Outlook, das habe ich dann aber selber hingekriegt, indem ich ein neues Konto konfiguriert hab.


    BTW: der Rechner läuft seit Jahren Tag und Nacht, sicher wird es Zeit für einen neuen, aber der ist mir richtig ans Herz gewachsen;-).


    mfG
    hermi

    ralf.heuer,


    das ist meines Wissens auch der Grund, weshalb u.a. Teile der Harley-Fraktion und andere mit sog. brain-caps durch die Gegend fahren (dürfen).


    mfG
    hermi


    (ps: böse Zungen behaupten, der Begriff brain wäre in diesem Zusammenhang ein Witz)-%-

    @olli,

    Ansonsten gilt: Den Seitenstreifen von Autobahn oder Kraftfahrstraße benutzt, um schneller vorwärts zu kommen, 2 Punkte, 50 Euro plus Verwaltungsgebühren.


    bist Du Dir da sicher?


    BKat lfde Nr. 88: 75€ + Kleingeld, Stand meiner Tabelle 01.02.2009.Theoretisch, aber nur ganz theoretisch ja denkbar, dass es billiger geworden ist--:--


    mfG
    hermi

    also ich bin auch eine Zeitlang Burgman AN650 gefahren und war sehr zufrieden.
    Das ist aber kein Vergleich zur 1300er pan.
    Das Fahrgefühl ist schlicht komplett anders, was mMn - oder meinem Gefühl nach - am Knieschluß liegt. Von dem Leistungsunterschied :mrgreen:ganz zu schweigen.
    Und gemessen an den Fahrleistungen ist der AN650 ein Säufer.

    Ich könnte mir vorurteilsweise einbilden, bevor ich eine Probefahrt mache, anhand der Rädergröße und des Durchstiegs darauf zu verzichten, weil ich (k)einen Roller haben möchte. Ob da Roller draufsteht, würde mich zunächst mal nicht interessieren.
    Wenn mir das egal ist, mach ich eine Probefahrt und entscheide dann.


    mfG
    hermi

    @Axel #561,
    das mit der Sicherheit ist das eine (aus meiner Sicht auch das gravierendste) Problem, das andere das mit "jederzeitigem Zugriff".
    "Schnell" sei mal dahingestellt.


    Es gibt einfach Sachen, die eignen sich weder für einen Speicher im Zugriff Dritter noch für den email-Versand und auch nicht fürs Telefon.


    Für Urlaubsbilder und sowas aber bestimmt gut geeignet.


    mfG
    hermi

    kurze Rückmeldung:


    Ich glaub, das mit der Untreue geht auch nicht:


    "Handlungen im Rahmen der Befugnis und der Innenberechtigung erfüllen den Mißbrauchstatbestand auch dann nicht, wenn der Täter ein Rechtsgeschäft von Anfang an mit (untreuer) Schädigungsabsicht vornimmt, so z.B. wenn ein Inkassobevollmächtigter Geld in der Absicht einzieht, es für sich zu behalten"
    (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, Kommmentar, 52. Auglage 2004, Rdnr. 52 zu §266 StGB).
    Ist aber anscheinend streitig.


    Ganz abgesehen davon würd ich mich mit einer Strafanzeige nicht lang aufhalten, MB ist das Mittel der Wahl.


    mfG
    hermi

    Ich hab das jetzt nicht geprüft, aber wenn Dein Kumpel bezahlt hat, dann lass Dir von ihm doch mal eine Kopie der Quittung schicken und leite die weiter an DHL mit dem Hinweis, dass der Empfänger an DHL bezahlt hat und dann Fristsetzung und dann die Nummer mit der Strafanzeige. Spätestens durch die Quittungskopie werden die "bösgläubig" und dann sollte auch der Staatsanwalt eventuell an ein Einschreiten denken.
    Aber Geld kriegst Du damit nicht automatisch, sondern allenfalls als Nebeneffekt. Da wäre dann der Mahnbescheid der richtige Weg.
    Klassische Vorgehensweise im Zivilrecht: per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Fristsetzung heißt: Datum reinschrieben, nicht zwei Wiochen oder so, sondern bis zum ...09.12.2011.
    Nach fruchtlosem Ablauf befindet sich der Gegner in Verzug und Du hast die realistische Chance, neben dem Geld, was Dir ohnehin zusteht, Schadenersatz in Form der Gerichts - und Anwaltskosten zu erlangen.


    Mein Tip: Anwalt, :mrgreen: das wirkt fast immer. Problem allenfalls: wenn der Gegenstandswert Pipifax ist, z.B. unter 300€, findest Du keinen, ders zu den gesetzlichen Gebühren macht. Aber Mahnbescheid kannst Du ja auch selbst beantragen.
    Bevor jetzt die Geldgeierfraktion:mrgreen: ( Der Begriff ist ein ernstgemeinter Scherz und soll allenfalls auf ein ähnliches Thema beim Bußgeld Bezug nehmen-%--%--%-) hier wieder aufschlägt:
    RA-Gebühr für ein entsprechendes Aufforderungsschreiben vor dem Mahnbescheid: 32,50 € netto!


    mfG
    hermi

    vielleicht noch was Allgemeines und Indirektes zum Punktekonto/Fahrverbot,was oft übersehen wird:


    innerhalb eines Jahres 2* schneller als 26km/h zu schnell gibt auch ein Fahrverbot, obwohl in jedem Einzelfall die Geschwindigkeitsüberschreitung dafür nicht ausgereicht hätte. (§4 Abs. 2 BKatV)


    mfG
    hermi

    @mbrII,


    das

    Zitat

    Naja, das ginge dann aber auch in die andere Richtung los...
    Wäre jede Messung(sform) dokumentiert, müßte die Exikutive auch bei jeder (noch so kleinen) Übertretung agieren...


    So bleibt aber zumindest der 'Ermessensspielraum'...


    ist so nicht richtig.
    Im Ordungswidrigkeitenrecht gilt das Opportunitätsprinzip, im Strafrecht das Legalitätsprinzip. Heißt: im Ordungswidrigkeitenrecht kann ich, muß aber nicht ahnden. Im Strafrecht gilt das nicht, was z.B. dazu führt, dass wg. Pippifaxdiebstählen -3,50€ - eine Hauptverhandlung durchgeführt wird, wenn der Angeklagte nicht geständig ist. (Wobei ich keinesfalls die Auffassung vertrete, dass das straffrei bleiben soll.)
    Abgesehen davon sind bei uns - im Gegensatz zur Schweiz - die Geräte oft auf eine Übertretung von mehr als 9 oder 11km/h eingestellt, weil es sich wohl erst da richtig lohnt. Das ist im Übrigen ein klassischer Fall des Opportunitätsprinzips, ansonsten wäre das gerade unzulässig.


    Bei der Anwendung des Opportunitätsprinzips hat Olli sich schon mehrfach zu erkennen gegeben. Aus der Praxis heraus werden oft nur mündliche Ermahnungen - oder Verwarnungen oder wie das heißt ausgesprochen, obwohl es auch schlimmer ginge.


    Ich glaube auch nicht, dass jeder dokumentierte Verstoß bis zum letzten verfolgt wird. Dies deshalb, weil dokumentiert nicht automatisch richtig ist und zweitens, weil vor einer Verurteilung regelmäßig ein Bußgeldrichter sitzt. Ich kann mich bis auf einen Ausreisser an keinen erinnern, der nicht die Kirche im Dorf gelassen hätte.


    mfG
    hermi

    Was ich am erstaunlichsten finde, ist, das z.B. Leivtec diese Bilder liefert und - aus der Erinnerung heraus - ist dieses Verfahren einfach und einigermaßen sicher.


    Auch wenn das die aktive Rennleitung nicht so gern hört: ich bin bei jedem Ablesevorgang, der nicht dokumentiert ist, höchst mißtrauisch. Erst recht gilt das für die Messung. Dabei wiederum ist nicht die geräteinterne Messung das Problem, sondern beispielsweise die Zielanvisierung uvm.


    Meiner Meinung nach - jetzt bin ich böse - ist das einer der Hauptgründe, warum keine Dokumentation gewollt ist. Das Wiederum ist kein Problem der Rennleitung - die muß in erster Linie Anweisungen befolgen - sondern eher politischer Natur.



    mfG
    hermi