...Was voraussichtlich passieren wird: die Staatsanwaltschaft geht in die Rechtsbeschwerde, das OLG hebt auf und verweist zurück, dann kann er oder ein anderer Richter die Arbeit nochmal machen.
Soviel ich weiß, gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht keinen Staatsanwalt.
Da entscheidet allein der Richter nach Recht, Gesetz und... seinem Gewissen.
Ich bin etwas optimistisch, dass dieser Richter einen Stein in Bewegung gestzt hat, der in die richtige Richtung rollt.
Geschwindigkeitsmessungen werden am allerwenigsten durch die Polizei durchgeführt, sondern immer mehr durch selbst messende Kommunen, die für die Durchführung private Unternehmen beauftragen, die wiederum am Umsatz beteiligt sind. Dass das dann nichts mehr mit Verkehrserziehung zu tun hat, ist offensichtlich.
Radarkontollen sind angebracht, wo sie notwendig sind, aber nicht an Stellen, wo sie der reinen Abzocke dienen. Und das ist doch heute fast nur noch der Fall.
@ Olli
Respekt für deine Einstellung.
Ich bin ein Kollege, der mit Erreichen des normalen Pensionsalters in den Ruhestand versetzt wurde. Ich habe während meiner gesamten Dienstzeit genau so gedacht und gehandelt wie du und das auch entprechend vertreten.
Dienstliche Nachteile mußte ich dadurch nicht hinnehmen.
Gruß
Charly