Ich habe Anfang der 2000er für die Honda FJS 600 Silverwing Seitenkofferhalter für 21-Liter-Cruisercases konstruiert und beim Patentamt München für 10 Jahre schützen lassen. GIVI, Fehling und andere Verdächtige wollten wegen zu geringen zu erwartenden Stückzahlen nix bauen, und damit die meine fertige Arbeit nicht klauen, musste ich so vorgehen.
In der Planungsphase habe ich mit dem TÜV Gespräche geführt. Solange ein Gepäcksystem abnehmbar ist, also nicht "dauerhaft" starr mit dem FZG verbunden ist (bei Hartmut ne Flügelmutter, an meinem Koffersystem GiVi-Kofferschlösser), sind die Teile nicht eintragungspflichtig.
Wie zuvor erwähnt, muss der sichere Betrieb des Fahrzeug durch ein angebrachtes Gepäcksystem gewährleistet bleiben und die Anbauteile dürfen nicht scharfkantig sein, halt das Übliche. Das passt beim Feldberger alles. Ich bin beeindruckt, wie gut Hartmut das für seine Bedürfnisse umgesetzt hat, aber meins wäre es auch nicht. Dennoch Respekt, tolle Arbeit.
Bei solchen Konstruktionen mag der TÜV kein Veto einlegen, aber ich bin da immer im Falle eines Unfalles und der evtl. zu klärenden Verursacherfrage, skeptisch. I.d.R. werden Anwälte bei solchen Modifikationen oder Anbauten immer einen Ansatzpunkt sehen und in irgendeiner Art und Weise die Klärung der Schuldfrage verkomplizieren.