Verbandskasten MHD und TÜV

  • Noch mal zum Thema. Dass das Verfallsdatum überschritten ist, stellt weder einen Mangel i. S. d. § 29 StVZO (HU) noch eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. §§ 35h, 69a StVZO dar.


    Das Verfallsdatum ergibt sich aus dem Medizinproduktgesetz. Dieses lässt sich aber nicht auf den Privatanwender anwenden, da dies der Geltungsbereich des Gesetzes nicht vorsieht. Leider ist die falsche Rechtsauffassung, dass beim Überschreiten des Verfallsdatums ein Mangel vorliegt, nur schwer aus den Köpfen zu bekommen, was immer wieder zur unberechtigten Erhebung von Verwarngeldern und sogar zur Versagung der HU Plakette bzw. Aufführung als Geringer Mangel führt.

  • Zurück vom TÜV, nächste HU 03/2012!


    Vor der HU war ich noch bei ATU um einen neuen Verbandskasten zu kaufen. Dort fiel mir ein "Austauschset" von Hartmann für 4,99 Euro auf. Es ist also gar nicht nötig immer den gesamten Kasten auszutauschen.


    Bei der HU hat der Prüfer lediglich nach dem Verbandskasten gefragt. Nicht jedoch nach dem Verfallsdatum. Als er jedoch das Austauschset gesehen hat, fragte er mich dann nach dem Verfallsdatum des Kastens und meinte dann wohlwollend, dann ist damit ja alles OK.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Löti ()