Info für alle mit eigener Homepage

  • Ich habe die Satzung gelesen und denke, dass da viel heiße Luft fabriziert worden ist.
    Mich würde interessieren, wie hoch die
    Aufwandsentschädigungen für die "Funktioner" sind. Ich traue dem Braten nicht, bin aber nicht sicher ob ich Recht habe, denn andereseits haben die zumindest viel Text???????????

  • So nun nochmal, mit Gesetzestext:


    http://www.schliess.de/info-pflichten_internet.htm


    Interessant für alle "Privaten" :


    2. Informationspflichten im Internet – wer hat sie zu erfüllen ?


    Für alle geschäftsmässigen Angebote im Internet ist gem. §§ 2 i.V.m. 6 TDG eine sog. "Anbieterkennzeichnung" erforderlich. Wohlgemerkt: nicht nur Webshopbetreiber sind hier in die Pflicht genommen, sondern jedes Unternehmen und jeder Einzelgewerbebetreibende der seine Waren und Dienstleistungen in irgendeiner, selbst der bescheidensten, Form im www auch nur rein informatorisch ohne Online-Bestellmöglichkeit anbietet ("elektronische Visitenkarte"). Es braucht noch nicht einmal eine Gewinnerzielungsabsicht zu bestehen.


    Wirklich nur rein private Familienwebsites mit Urlaubsfotos und den Hobbies der Angehörigen bleiben verschont.


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    Nun könnte man sich schon drüber streiten ob dieses Forum hier Gewerblich ist. Wegen suche/biete :?:Abba Knobi hat ja ein gescheites Impresum :wink: