Hi zusammen,
habe seit einigen Tagen einen Schriftwechsel mit dem KBA, welcher mit einer harmlosen Anfrage startete, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Es ist etwas länglich, aber entbehrt nicht eines gewissen Unterhaltungswertes. Das Fazit daraus kann sich jeder selbst denken.
Übrigens habe ich letztens recht unkompliziert die Reifenfabrikatsbindung bei meiner ST1300 A1 Bj. 2002 ausgetragen bekommen und darf jetzt legal beliebige Reifen des zugelassenen Formates fahren. Insofern hat sich in meinem Fall das Thema erledigt.
Doch jetzt zum Schriftwechsel. Ich habe alle Referenzen auf Personen, Daten und Fahrzeuge etc. entfernt, so daß es vollständig anonymisiert ist.
Es begann alles mit meiner harmlosen Anfrage, ich habe natürlich auch woanders nachgefragt und mittlerweile alle Antworten erhalten, aber ich wollte wissen, was passiert, wenn man das KBA anschreibt in der Sache, weil in meinen Papieren der Verweis auf die EG-ABE drinstand und man die nirgendwo finden kann (die habe ich übrigens bis heute nicht)
Ich schrieb also:
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze ein Honda Motorrad vom Typ "ST1300 Paneuropean" (SC51) mit den folgenden Detaildaten:
Fahrgestellnummer: JH2SC51A12M0xxxxx
Erstzulassung 16.8.2002
EG-ABE-Nummer: e1*92/61*0147*01 vom 9.4.2002
Zur Bereifung sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz.-Schein) nur Formatangaben angegeben:
Feld 15.1: 120/70ZR18M/C(59W)
Feld 15.2: 170/60ZR17M/C(72W)
Im Feld 22 (Bemerkungen) steht:
Zu G:321*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
Die Frage für mich ist: Wie erfahre ich, welche Reifen genau zugelassen sind? Können Sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank für eine Antwort.
mit freundlichen Grüßen -