An die Schweizer hier im Forum

  • @Michael375


    Diese Liste gehört wohl eher in die Grölecke :lol:
    Habe hier etwas recherchiert, aber von einer solchen Bussentabelle ab nächstem Jahr ist nichts bekannt. Der Bussenkatalog wurde 1996 massiv erhöht, was meiner Meinung grundsätzlich auch richtig ist. Raser haben auf der Strasse nichts zu suchen. Aber das hier ist des Guten zuviel.


    Das CH Strassenverkehrsgesetz wird ab 1.1.2005 revidiert, z.B. wird die Promille-Grenze auf 0,5 gesenkt. Nach meinem Kenntnisstand erfolgt jedoch keine (vor allem nicht derart massive) Erhöhung der Geschw.bussen. Für alle Interessierten die heute gültigen Bussen:


    Uebertretungen
    innerorts:
    1-5km Fr. 40.-
    6-10km Fr. 120.-
    11-15km Fr. 250.-
    über 15km Verzeigung (dann wirds teuer, kann dann schon in die Vierstelligen gehen :shock: )


    ausserorts und Autostrassen:
    1-5km Fr. 40.-
    6-10km Fr. 100.-
    11-15km Fr. 160.-
    16-20km Fr. 240.-
    über 20km Verzeigung (dito)


    Autobahnen:
    1-5km Fr. 20.-
    6-10km Fr. 60.-
    11-15km Fr. 120.-
    16-20km Fr. 180.-
    21-25km Fr. 260.-
    über 25km Verzeigung (dito)


    Na ja, entweder sich daran halten oder nicht erwischen lassen :wink:


    Gruss Markus

  • Wenn das tatsächlich stimmt, dann werd ich die Schweiz höchstens noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln befahren!
    Das stellt ja alles bisher dagewesene in den Schatten :shock:

  • Wenn man die Tabelle genau ansieht, ist einfach bei allen Bussgeldern eine 1 davorgesetzt worden. (ist wohl ein Beamter :wink: auf der 1 am PC eingeschlafen.... aua, nicht schlagen bitte ....) :lol:


    Witzige Grüße aus München (lall)


    Michael

  • Zitat

    Original von Markus #62 CH


    Der Bussenkatalog wurde 1996 massiv erhöht, was meiner Meinung grundsätzlich auch richtig ist. Raser haben auf der Strasse nichts zu suchen.

    Man muß hier dennoch immer etwas relativieren....
    Wo besteht die tatsächliche Gefährdung?


    - konzentrierte Fahrweise zB 64kmh auf 4 Spurige Hauptstraße, baulich getrennten Fahrbahnkörpern, weitab jeglicher Kreuzung oder Wohngebäuden
    - ebenso konzentrierte Fahrweise mit 112kmh auf einer weit übersichtlichen Bundesstraße, weitab jeglicher menschlichen Behausung


    oder bei jemanden der zB mit 40/80kmh mitm Handy am Lauschlappen in Schlangenlinien rumzockelt??
    FWIW....

  • Ich find ja cool, dass man schon zahlen muss, wenn man die Geschwindigkeit genau einhält. Bei einer Überschreitung von 0km/h ist man schon fällig. ;--;
    Aber wenn das so ist. Gefährlich :!:
    Gott sei Dank war ich heuer noch in der Schweiz.
    Gruß Sebastian

  • Moin @


    gerade wurde vom Bundesgericht ein Urteil revidiert, das noch relativ gnädig war:
    auf einer Brückenkonstruktion, beschränkt auf 60 km/h, je 2-spurig, richungsgetrennt, Gehweg an jeder Seite und Geländer, Länge ca. 1 km wurde ein Autofahrer mit Ausweisentzug bestraft: freie Fahrbahn, sehr wenig Verkehr, Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: 86 km/h !
    Begründung: es handle sich um eine als solche erkennbare Innerortsstrasse !!!!!!!!


    übrigens: der Fühererausweis ist futsch: (d.h. Fussgänger!!) :-/ _________________________________
    Was geschieht mit dem Führerausweis bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?
    (Bundesgerichtspraxis zu den Administrativmassnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen)


    Bereich Ueberschreitung Administrativmassnahme

    Innerorts: bis 15 km/h keine
    16 – 20 km/h Verwarnung
    21 – 24 km/h Entzug (gem. Art. 16 Abs. 2 SVG)
    ab 25 km/h Entzug (gem. Art. 16 Abs. 3 lit. a SVG)
    Ausserorts (inkl. Autostrasse)
    bis 20 km/h keine
    21 – 25 km/h Verwarnung
    26 – 29 km/h Entzug (gem. Art. 16 Abs. 2 SVG)
    ab 30 km/h Entzug (gem. Art. 16 Abs. 3 lit. a SVG)
    Autobahn
    bis 25 km/h keine
    26 – 30 km/h Verwarnung
    31 – 34 km/h Entzug (gem. Art. 16 Abs. 2 SVG)
    ab 35 km/h Entzug (gem. Art. 16 Abs. 3 lit. a SVG)


    Gruss Max
    _________________
    bleib sattelfest !

    Gruss Max
    __________aktuell_20'000km______________
    take it easy, but take it
    CB125:16 tkm, GT250:30 tkm, GL500:42 tkm, ST1100:43 tkm, ST1100:243 tkm, XT1200:94 tkm, XT1200:61 tkm, FJR

  • als quasi exexilschweizer will ich mal sagen, das man in diesem ländel zwar in sachen geschwindigkeiten, deren begrenzungen und die resultierenden strafen ein rat ab hat und diese zahlen auch dort nicht möglich sein können.
    gleichwohl können gegen gewisse sünden im strassenverkehr die strafen nicht hoch genug sein, denn diesbezüglich sind wir wohl eine fehlkonstruktion, es geht immer erst wenn es richtig weh tut.
    auf narben ist man noch stolz, aber wehe es geht ans geld.
    nur weil etas sinn macht oder logisch wäre ist das noch lange nicht für jedenman und frau anzuwenden, aber das ist wohl ein anderes thema.

  • in .at brennt grad wieder die Diskussion weil die Strafsätze von Ost bis West so extrem divergieren (im Osten erheblich teuerer).


    :lol: meine letzte Geschichte war vorige Woche in Dalaas/Tirol;
    wir grad mit extrem abgefahrenen Hinterreifen nach Feldkirch zur Werkstätte schleichend:
    rolle in Orstgebiet rein, bin kurz durch Passanten abgelenkt, zu wenig angebremst, prompt hüpft eine Kalkmütze aus dem Unterholz...
    Meine Sozi gleich auf ur nervös, steigt ab und stellt sich vor's Hinterrad :roll:
    "Jo, des woan 64, erlaubt sahn 50, mocht bei uns 14,- Euro"
    "Daunkscheeh!"
    In Wien brennst für 63kmh innerorts gleich glatte EUR 36,-....


    Den Reifen hatten sie nicht mal wargenommen 8)
    Wobei: das hätte ich dann mit denen schon ausdiskuttiert, daß ich auf dem Weg zur nächsten Werkstätte mit dem passenden Ersatzteil (bias/ply Reifen) bin.