Drohne beschlagnahmt (nicht meine)

  • Deutschland erklärt in 20 Min. 🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️


    Man braucht wohl nicht nur ne Haftpflicht Versicherung fĂĽr die Drohne sondern auch eine Rechtsschutz Versicherung.


    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Da kann man mal sehen. Zumindest mal ein Anfangsverdacht wg Verletzung des § 201a StGB könnte angenommen werden, aber nach den Schilderungen des jungen Mannes ist der Tatbestand nicht erfĂĽllt:shock:

    Abgesehen davon: Ich würde es nicht mögen, wenn ich von einer Drohne überflogen würde - je nach Höhe - und erst recht nicht, dass wieder je nach Höhe mein Hausgrundstück überflogen wird. Und letzteres könnte, wenn Bildaufnahmen gefertigt werden, durchaus einschlägig sein.

    Aber das gabs ja alles nicht.

    Dass die Polizei eine andere Wahrnehmung hat als der vermeintliche Täter, ist der Regelfall und da darf man sich wundern, wenn in einer Hauptverhandlung was anderes oder gar das Gegenteil erzählt wird zu dem, was man erlebt hat-%-

    Ich hätte bei der Konstellation eher noch mindestens eine Dienstausfsichtsbeschwerde oder Schlimmeres gegen die Ermittlungsbehörden erwartet.

    Ansonsten: immer schön den Rechtsschutzversicherungsvertrag im Auge behalten, dann wirds beim Anwalt nicht grad so teuer.:mrgreen::mrgreen::mrgreen: