Ein aktuelles Urteil hierzu:
Ein Motorradfahrer verunglückte, weil er einem knapp zehnjährigen Jungen ausweichen musste, der ihm, ohne auf den Verkehr zu achten, auf der Straße in die Quere kam. Das Landgericht sprach ihm den Ersatz von 5000 € Reparaturkosten plus 1000 € Schmerzensgeld zu; das Oberlandesgericht Oldenburg wies die Klage dagegen in der Berufung ab.
Begründung: Der Gesetzgeber habe bewusst die Haftungsgrenze von Kindern im Straßenverkehr auf zehn Jahre heraufgesetzt und damit die Haftung Jüngerer ausgeschlossen. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern liege nicht vor, da das Kind einen "Fahrradführerschein" (machen die Kinder mit 7 Jahren) gemacht habe und ohne Aufsicht auch den täglichen Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen dürfe. Die Folge: Der Motorradfahrer ging leer aus.
Also aufgepaßt!
Gruß
Markus