Versicherungswechsel

  • Ich hab dieses Jahr meine schönen Prozente an den Junior abgetreten und darf nun mit SF0 bei 125% mein Moped bewegen.
    Da aber jetzt ein Wechsel der Gesellschaft möglich ist, wollte ich mal fragen, ob jemand eigene Erfahrungen gemacht hat mit einem Anbieter, der das Zweitfahrzeug ( in dem Fall mein Moped ) zum Prozentsatz des Ersten versichert.

  • Steigt man mit Zweitfahrzeugen (auch Motorrad) nicht mit SF 1/2 = 75 % ein? Hab den Vertrag vom Mopped meiner Frau auch für das Mopped von meinem Sohn genommen (ist aber alles auf mich zugelassen wg. B-Tarif). Das Mopped meiner Frau wurde dann mit SF 1/2 eingestuft.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Vielleicht sollte ich da mal bei der HUK nachfragen - bei mir sind's 125% und SF 0

  • Bin bei der HUK 24, und da sind´s definitiv 75%. Haste vielleicht vergessen, das Fz als Zweitfahrzeug zu deklarieren?

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Hab gerade mit der HUK telefoniert:
    Bei denen ist das so, wenn der jüngste Fahrer im Vertragskonstrukt unter 23 Jahre alt ist, bekommt man nicht die günstigeren 75%.
    Da er diesen Monat aber 23 wird, ist der Vertrag gerade umgestellt worden. Leider ( für ihn - er zahlt nämlich die Differenz zum meinem alten Tarif ) gehe ich aber im kommenden Jahr nicht runter mit den Prozenten, sondern erst in 2008.

  • Hallo,
    werde mal die Vorrausetzungen für die Einstufung in SF 1/2 oder SF 2 (bei Kfz) zitieren.
    7a) Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages wird der Versicherungsvertrag ind er Kfz- Versicherung für einen Personenkraftwagen in die SF 2 und für ein Kraftrad in SF 1/2 eingestuft, wenn die folgenden Vorraussetzungen zugleich erfüllt sind:


    1. Für denselben Versicherungsnehmer oder dessen Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner bzw. den in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Lebenspartner besteht bei einem Unternehmen der HUK-Coburg bereits ein Vertrag für einen Personenkraftwagen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflicherversicherung in die Schadensfreiheitsstufe SF 2 oder besser eingestuft ist.
    2. das Zweitfahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer oder dessen Ehepartner bzw Lebenspartner zugelassen
    3. beide Fahrzeuge werden ausschließlich von Personen gefahren, die mindstens 23 Jahre alt sind und
    4. der Versicherungsnehmer ist bei Versicherungsbeginn mindestens 23 Jahre alt.


    d.h. der Erstvertrag muss ein Auto sein.


    P.S. die HUK bietet zum 01.01.07 einen sehr günstigen Tarif an, man
    sollte da mal einen Preisvergleich machen, dies gilt auch für die, die bereits bei der HUK versichert sind. Die sollten mal prüfen ob eine Vertragsumstellung (Tarif 01.01.07) keine Beitragsersparung erbringt.
    Bei mit waren es für 4 Autos 150,00 Euro.


    Grüße
    Klaus