Veranstalter Pleite?

  • Kann mir da ev. jemand weiterhelfen?


    Ich habe bei einem deutschen Reiseveranstalter Fährtickets gebucht und auch bezahlt.
    Nun bekomme ich auf Mails keine Antworten mehr und die HP ist auch ausser Betrieb.


    An welche Stelle muss ich mich da wenden, um ev. wieder zu meinem Geld zu kommen?


    Merci schon mal zu Voraus

    Gruss aus der Schweiz :lol:


    Egon




    Bei manchen Leuten ist selbst ein Gehirnschlag ein Schlag ins Leere.....


    Fahr nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann

  • Egon, vielleicht ein paar mehr Infos. Bei wem hast du gebucht, evtl. online gebucht, und habt ihr in ch eine Verbraucherberatung? An die würde ich mich in so einem Fall wenden, wenn sich der Anbieter online aus der Affäre gezogen hat. Die wissen, wie es weiter gehen könnte.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Egon#ch,


    Zuallererst: guck mal genau in Deinen Unterlagen nach, ob da ein sog. Sicherungsschein dabei ist, unwahrscheinlich, aber möglich, auch wenn Du nur die Fährtickets gebucht hast.
    Ansonsten:
    entweder Anwalt einschalten oder selbst machen.
    Du kannst aber zunächst bei dem zuständigen Amtsgericht - wenn Du Post von der Fa. hast und es eine GmbH oder sowas ist, müsste eine sog. HRB Nr. draufstehen und auch ein Amtsgericht - anrufen, nach dem zuständigen Insolvenzgericht fragen und dann dort nachfragen, ob ein Insolvenzantrag gestellt ist. Die geben im Regelfall alle notwendigen Informationen.
    Es gibt mitlerweile von den meisten Bundesländern Listen über eröffnete Insolvenzverfahren im Internet, dazu musst Du aber den Firmensitz wissen.
    Egal wie, Geld hast Du dann immer noch keins, das bekommst Du gegen den Willen des Gegners nur über ein Gericht oder im Falle der Insolvenz der Gegenseite über den Insolvenzverwalter.
    Du könntest auch eine Strafanzeige erstatten, aber die Tatsache der Nichterbringung einer Leistung ist zunächst einmal nicht strafbar, und Geld hast Du auch noch keins, obwohl manchmal unter dem Druck eines drohenden Strafverfahrens bezahlt wird.
    Ich würde zuerst versuchen, herauszufinden, ob ein Insolvenzantrag vorliegt, wenn nein, Schreiben per Einschreiben/Rückschein mit Aufforderung mit Fristsetzung auf ein genaues Datum zu was ?? zur Lieferung der Tickets, und der Androhung gerichtlicher/ strafrechtlicher Schritte für den Fall der Nichterfüllung.


    mfG
    hermi

  • Hallo,


    wenn kein Sicherungsschein vorhanden ist stellt sich folgende Frage:


    - Ist das Gewerbe noch beim Gewerbeamt bzw. beim Amtsgericht gemeldet.


    - Ist die Bankverbindung noch aktiv (ist das Geld überwiesen oder abgebucht worden - bei Abbuchung Rückholung innerhalb 6 Wochen möglich)


    Beim Amtsgericht kann man gegen Gebühr schnell handeln


    Wenn die Summe klein ist, sollte man überlegen ob der zu erwartende Aufwand sich lohnt bzw. einen Anwalt einschalten (lohnt das).


    Viel Erfolg


    VG Michael