Also es gibt definitiv Pkw, bei denen in Ziffer 33 im Fz-Schein (respektive Ziff. 22 ZB I) festgelegt ist, dass die (abnehmbare) AHK bei Nichtgebrauch abzunehmen ist. Und ich bin mir fast sicher, dass es sich dabei auch um Fahrzeuge aus dem VW-Konzern handelt.