Was würde passieren wenn.....

  • Wenn die Lampen ein E-Prüfzeichen haben, müssen sie nach EG-Verordnung auch in Deutschland zugelassen sein - daran gibt nichts zu deuteln. Dieses Spielchen haben andere massenhaft (auch bei Motorrädern) durchgezogen und die Xenon-Nachrüstsätze (nur die mit E-Prüfzeichen) sogar offiziell eingetragen bekommen. Also nix mit Zwang zu Leuchtweitenregulierung und Waschanlage. Die Hersteller dieser Nachrüstsätze stellen gern Mustergutachten zur Verfügung.

  • Eine Xenon Nachrüstung am Motorrad stellt eindeutig eine
    " Verbesserung" dar. Auch die passive Sicherheit steigt.


    Mit Mustergutachten ist es sicherlich kein Problem einen aufgeschlossenen TÜV/ Dekra Ing. zu finden, der diese Nachbesserung auch einträgt.


    Den Umbauten am Moped, auch wenn Sie eine Verbesserung darstellen, ohne Eintrag, stehe ich selbst sehr kritisch gegenüber.


    Gruß Staudi.

  • Zitat

    Original von klappohr
    Wenn die Lampen ein E-Prüfzeichen haben, müssen sie nach EG-Verordnung auch in Deutschland zugelassen sein - daran gibt nichts zu deuteln.


    Würde meinen doch, denn a) ist der Reflektor/SW-Einsatz nicht mit Xenon abgenommen und b) ist schon schon das Fahrzeug so nicht typisiert worden.
    Sehe auch recht schwarz da je eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" seitens Honda zu ergattern...


    Bi-Xenon ist AFAIK auch nicht so unproblematisch, die Umschaltung zw. Abblender<>Fernlicht erfolgt über vor<>zurückschieben des Leuchtmittels, was einige Verzögerung auf sich hat.
    Weiß nicht wie's da im Möppi generell bt. Zuverlässigkeit aussieht... die Teile sind da ja doch weit exponierter als in einer Dose.
    Mit Lichthupe ist's dann auch Essig... (sofern das bt. Baujahr überhaupt darüber verfügt...)


    Auch nicht ob der Reflektor für die Temperaturen ausgelegt, nicht das dann die Aufnahmen verformt oder zerbröseln...


    Diese "balast"-Kistln unterbringen wird auch nicht so ohne, auch in der 13er ist nicht endlos Platz, zumal die Lage durch die nicht änderbaren Lampenleitungen nicht so ganz frei wählbar...


    Und ob "mehr Licht" (egal welcher Frequenz/Bauart) wirklich so viel an Sicherheitsgewinn ist ebenfalls offen.
    Mich hatte am Samstag bei Ortseinfahrt eine frontal genommen, obwohl der Avensis Licht an mit H7 Projektor-SWs ausgestattet (und die sind bereits brutal hell)...
    Die hatte dennoch ~10m vor mir rüber gelenkt...

  • Zitat

    Original von mbrII
    Würde meinen doch, denn a) ist der Reflektor/SW-Einsatz nicht mit Xenon abgenommen und b) ist schon schon das Fahrzeug so nicht typisiert worden.


    Also: Zum ersten brauchen diese "Nachrüst" Lampen keine Streuscheibe, da der Brenner genau so aufgebaut ist wie eine H4 Lampe. (Von der Form und dem Streuverhalten)
    Bezgl. Wärme: Die Teile haben ca, 35 Watt Elektrische Leistung und einen 3x so hohen Wirkungsgrad. Es kann sich doch nun jeder ausrechnen, das diese Lampen nicht so warm werden wie die 7% Wirkungsgrad...55Watt-H4 Brenner.


    Bezgl. der Langlebigkeit..stimmt, das weis ich nicht
    Lichthupe: Diese Geräte haben einen Anschluss an den OEM Lampenstecker. IMHO wird hier für Fernlicht ein Spiegel aufgeklappt (kann man auf der Zeichnung auch sehen) was viel Reaktionsärmer von statten geht wie das Aufglimmen eines Glühfadens.


    Anyway...ich hab die 2 Teile bestellt und werde sie, sobald das Wetter schlechter wird verzangeln.


    Ausführlicher Bericht folgt.

  • Zitat

    Original von Andi#87
    Bezgl. Wärme: Die Teile haben ca, 35 Watt Elektrische Leistung und einen 3x so hohen Wirkungsgrad. Es kann sich doch nun jeder ausrechnen, das diese Lampen nicht so warm werden wie die 7% Wirkungsgrad...55Watt-H4 Brenner.


    Najo, da es eine Lichtbogenleuchte assoziiert man das gemein mit hohen Temperaturen, ungeachtet der elektrischen Leistungsaufnahme...
    Hatte eh ein wenig rumgesucht, da findet sich alles mögliche bis zu Kelvin-Diagrammen, aber "Betriebstemperatur" der Leuchten ist nirgenst angegeben...
    Lediglich daß es untersagt reguläre H4 SW-Sätze mit D2S, D2R-kits nach/umzurüsten (sofortiges Erlöschen der Betriebserlaubnis, etc...)

  • Zitat

    Original von Andi#87
    .....ich mir 1 oder 2 dieser Teile verzangel?
    http://www.speed-buster.de/pro…W-6000K-fr-Motorrad-.html


    Abgesehen davon, das der TÜV das nicht merken würde (ich könnte Sie ja auch zurück bauen)


    Was wäre das schlimmste was mit (bei ner Kontrolle oder Unfall) passieren könnte?



    Was würde passieren...?
    Du hättest vedammt gutes Licht!

    Gruß René #69
    Rüttelplattentestfahrer:mrgreen:

    Mopped fahren bis der Doc uns trennt! Oder der Ölpreis!

  • Zitat

    Anyway...ich hab die 2 Teile bestellt und werde sie, sobald das Wetter schlechter wird verzangeln.


    ... wenn du nix dagegen hast, schau ich mir das mal an ;-)

  • Zitat

    Original von Andi#87
    .....ich mir 1 oder 2 dieser Teile verzangel?
    http://www.speed-buster.de/pro…W-6000K-fr-Motorrad-.html


    Abgesehen davon, das der TÜV das nicht merken würde (ich könnte Sie ja auch zurück bauen)


    Was wäre das schlimmste was mit (bei ner Kontrolle oder Unfall) passieren könnte?


    Für den Preis bekommst du aber auch ein Doppel-Set!

    Gruß René #69
    Rüttelplattentestfahrer:mrgreen:

    Mopped fahren bis der Doc uns trennt! Oder der Ölpreis!

  • Ich hab mal einfach die Firma angemailt... ;-)




    Gesendet: Dienstag, 28. Oktober 2008 06:47
    An: speed-buster
    Betreff:
    Sehr geehrtes Speed-Buster Team,
    mein Interesse für das Produkt Xenon Set H4 Moving Bi-Xenon 12V 35W 6000K für Motorrad warf einige Fragen auf und ich möchte sie bitten, mir diese zu beantworten.
    Wenn ich diese Beleuchtung in meinem Motorrad verbaue, ist das Fahrzeug dann weiterhin StVZO-konform oder muss die Xenonbeleuchtung vom TÜV eintragen lassen?
    Sind irgendwelche Umbauarbeiten vonnöten bzgl. der Streuscheibe des Scheinwerfers?
    Wie verhält es sich mit der Temperaturentwicklung innerhalb des Scheinwerfers im Vergleich zu normalem H4 Licht?


    Auf Antwort wartend, mit freundlichem Gruß


    J. Piaskowy



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    Sehr geehrter Herr Piaskowy,
    vielen Dank für Ihre Anfrage und dem somit gezeigtem Interesse an unseren Produkten.
    Eine Umrüstung auf Xenon muss in die Fahrzeugpapiere Eingetragen werden, um diese Eintragung zu erlangen fordert der TÜV folgende Auflagen.
    Es muss vorhanden sein, eine Scheinwerferreinigungsanlage, eine Duale Leuchtweitenregulierung und Bauart geprüfte Scheinwerfer.
    Da Xenon ein Kaltlicht ist, entwickelt es eine geringere Temperatur als Handelsübliches Halogenlicht.
    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen / Best regards


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    TEAM SPEED-BUSTER®


    T O B I A S T H I E R I N G E R
    VERTRIEB
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    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Lampen sind gestern aufgeschlagen ;-)
    Nun brauch ich nur noch schlechtes Wetter und 2-3 Stunden Zeit :shock: