Was würde passieren wenn.....

  • Ich wüsste nicht, was da Schlimmes passieren sollte. :roll: doch, da fällt mir was ein...wehe, ein Lampentausch steht an, dann wird´s sauteuer,wo Deine Maschine doch eigentlich eh schon Klasse Licht hat. Und auf Tour, da biste mit ausgefallenem Lämpken aufgeschmissen. Daher, never change a running system.


    Also---> If you must have, ran, wenn Dir die Nachteile egal sind.

  • Technisch passt das 1a. Ist sogar Bi-Xenon :mrgreen:
    Abba nich legal, weil net eingetragen :oops:


    @ Oli: Wegen der Haltbarkeit habe ich eher keine Bedenken. Und das Licht an der STX ist SOOO dralle nicht.


    Ich hab keine Ahnung was passieren würde.......

  • Zitat

    Original von MES
    ... also ich kenne auf anhieb midesten 3 Panler die Xenon haben.
    Du bist da eher der Techniker, sind die Kabel dafür ausgelegt ?


    Sind doch nur 35 Watt also nur 60% der elektrischen Leistung wie bei der OEM - Funzel. Die Lichtausbeute ist allerdings enorm höher.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Andi, passt denn die Streuscheibe dazu? Wenn du erst mal ne Blendsau wirst, liegt das Kind schon im Brunnen. Und nur den Beamer runterfahren, verkürzt dir den Lichtkegel. (Dafür aber geil hell bei 6000K)

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Natürlich passt die Streuscheibe NICHT. Die STX hat auch keine Streuscheibe mehr, sonden nur nen (speziell geformeten) Reflektor. Das ist ja das Interessante. Und das mit dem Blenden ist zum guten teil gewollt. Allerdings weniger jetzt, sondern mehr im Sommer.....


    200€ für try and error sind ein haufen Geld :roll:

  • Hatte diese Idee auch schon gehabt und in einer Werkstatt nachgefragt:
    Xenon Lampen MÜSSEN mit automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinungs/waschanlage ausgerüstet sein.
    Entweder drauf verzichten, oder einbauen und hoffen, dass es keiner merkt.....
    Beim TÜV dann wieder zurückrüsten, denn Xenon fällt bei der TÜV-Abnahme auf....und hoffen, dass du nicht in einen Unfall verwickelt wirst....das könnte teuer werden.


    Übrigens OSRAM Laser Light oder so ähnlich, machen auch ein helleres weisseres Licht und ist erlaubt.

  • Zitat

    Original von Corinna
    ....und hoffen, dass du nicht in einen Unfall verwickelt wirst....das könnte teuer werden.
    .


    Tja. Und GENAU das ist die Frage. Andere Lampen können ja i.d.r. nicht ursächlich für einen Unfall sein. Und blenden kannst du einen evtl. Unfallgegner auch mit anderen Lampen.


    BTW: Die Mähr von der Leuchtweitenregulierung etc. ist Quatsch. Die BMW K1200GT hat Xenonlicht OHNE Leuchtweitenregulierung und Reinigung. Das gilt, wenn überhaupt, wohl nur für Dosen.


    Die anderen (helleren) Lampen hab ich alle schon durch. Die halten von 12 bis Mittag und werden id.r. heisser als OEM, was dem Reflektor auch nicht wirklich guttut.


    So RICHTIG schlauer bin ich immer noch nicht;-)


    @ Gerd: Nee. isses nicht, weil nicht Bi-Xenon.

  • @ Andi, aber steht auf der site nicht auch was von:
    " auch Bi-xenon möglich"?


    GANZ unten und ganz klein stehts: Nicht im Rahmen der STVO zugelassen!!!!!


    Das soll ma einer verstehen, laut TÜV senkt Xenon das Unfallrisiko auf 50% aber für Motorräder ists net zugelassen!


    laut TÜV :
    Xenonscheinwerfer für Krafträder sind zulässig , wenn für den Anbau der Scheinwerfer ein Teilegutachten, eine ABE oder eine Bauartgenehmigung vorliegt. Die Beleuchtung muss der EG-Richtlinie RL93/92/EG entsprechen.
    Für Xenonscheinwerfer ist gem. § 50(10)StVZO eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben, das gilt auch für Krafträder.
    Es werden Xenonumrüstungssätze angeboten, bei denen in Scheinwerfer, die nur mit konventionellen Leuchtmitteln genehmigt sind, Xenonlampen eingebaut werden. Diese Umrüstungen sind unzulässig.