ZitatAlles anzeigenOriginal von AchimHHamburg
Leute, Leute,
man kann sich alles mögliche schönargumentieren und man kann auch alles verbasteln, was dranpasst. Von mir aus: Jeder, so wie er will und wie er es verantworten kann/will. Aber mit Halbwahrheiten argumentieren ist bisschen leichtfertig.
Für den Scheinwerfer gilt, dass er als gesamte Einheit (= Streuscheibe/Abdeckglas + Reflektor + Leuchtmittel + ggf. Vorschaltgerät) Bauart genehmigt wird.
Entnehme ich nun das Leuchtmittel mit Vorschaltgerät einer Einheit, so mag auf den Bauteilen an Genehmigungsnummer draufstehen was will - bei Einbau dieser Lösung in einen anderen Lampenkörper ist die Genehmigung futsch.
Für Xenon wird zusätzlich dynamische Leuchtweitenregelung und Scheinwerferreinigungsanlage verlangt. Wer dies nicht leisten kann oder will, kann durch das Verfahren der Ausnahmegenehmigung gehen.
Und wenn einer nun was anderes an/in sein Fahrzeug bastelt ist mir das wurscht... bis er mit mir in einen Unfall verwickelt wird. Denn dann werde ich ihm beweisen, dass er wegen erloschener Betriebserlaubnis garnicht hätte am Unfallort auftauchen können. Mein Anwalt tut sich dann deutlich leichter, meine Schuld/Mitschuld abzuwenden.
Gruß
Achim
Also muß jetzt jeder der mit dir fährt damit rechnen, auch deinen Anwalt kennenzulernen?