Der Tankstellenbetreiber ist verpflichtet, das gesetzliche Zahlungsmittel zu akzeptieren. Und das ist nun mal im Euro-Raum das gute alte Bargeld.
Gesetzliches Zahlungsmittel
Die Akzeptanz weiterer Zahlungsmittel ist Vereinbarungssache. Inwieweit die Anzeige auf der große Preistafel, dass man auch Karten akzeptiert, schon eine Vereinbarung darstellt, weiß ich nicht; ich tendiere allerdings dazu, dass das nicht als Vereinbarung zu werten ist, sondern nur ein Angebot darstellt, dessen weitere Bedingungen der Tankstellenbetreiber festlegen darf. Ob die dann Hol- oder Bringschuld sind, d.h., ob der Betreiber sie groß und breit aushängen muss oder der Kunde verpflichtet ist, nachzufragen...
Hermi, sag was dazu.....;-)
Und der Kassiererin kann man auch keinen Vorwurf machen. Wenn der Kunde dann doch nicht wiederkommt und seinen Perso einfach sausen lässt ("Oh, hab ich wohl verloren, brauch einen neuen"), ist es ihre Kasse, die dann nicht stimmt. Und sie bezahlt die Differenz von ihren 5 Euro Stundenlohn und kassiert auch noch den Anschiss vom Chef. Da kann sich jeder fragen, ob er das in der Situation machen würde.
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Hier zur Stelle:
Das Angebot, Sprit zu verkaufen ist eine sog. Invitatio ad offerendum, ein Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, welches die Tankstelle macht. Du steckst den Rüssel in den Tank und gibst das Angebot ab, zu den bekannten bzw. erkennbaren Bedingungen einen Kaufvertrag abzuschließen. Die Tankstelle nimmt Dein Angebot an, aber wann ???
Möglich konkludent mit dem Tankvorgang oder mit dem Bezahlvorgang.
Das ist aber eigentlich egal, denn es kommt darauf an, unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommen soll und das ist gemeinhin Ware - Sprit - gegen (Bar)geld, denn nur das ist in diesem Zusammenhang gesetzliches Zahlungsmittel.
Benutzt die Tankstelle ein sog. Akzeptanzzeichen,
http://de.wikipedia.org/wiki/Electronic_cash
hat sie sich darauf eingelassen, die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht mittels der akzeptierten Alternativen zuzulassen, dann liegt es an der Tanke, die Einschränkung dieser Mittel idiotensicher - und natürlich vor dem Tankvorgang - kenntlich zu machen, ansonsten würde ich persönlich den Aufstand proben und Rudis Verhaltensmuster folgen. Eine Pflicht, die Einschränkungen akzeptierter Zahlungssysteme förmlich zu suchen, gibt es nicht.
Wenn die Einschränkung allerdings erkennbar gemacht wurde, wird´s schwierig. Ich würde in keinem Fall jemand anrufen, der mich auslöst, soweit kommts noch. Evtl. BPA hinterlegen und Bargeld holen fahren an den Bankomat und in Zukunft einen weiten Bogen um die Tanke machen. Wenn das nicht geht, würde ich die Polizei rufen. (Wenn die tatsächlich kommt, was ich grundsätzlich bezweifle, da das ja ein zivilrechtlicher Vorgang ist und eine Straftat nicht vorliegt). Ansonsten würde ich meine Personalien dalassen und gehen, wenn das nicht möglich ist, geht los, aber das will ich hier ungern vertiefen.
,Abzapfen ist so ne Sache (Vermischungsproblematik könnte hier eine Rolle spielen) und hilft u.U. nicht, wer weiß wo die nächste Tanke ist und ob nicht dasselbe Problem auftaucht.
Normalerweise lässt sich dies Problematik lösen mit Goodwill, und wenn man die rechtlich schlechtere Position hat, die aber trotzdem durchsetzten will, wirds halt manchmal ungemütlich und/oder teurer oder klappt halt schlicht nicht.
Ich finde allerdings schlimmer, das zunehmend größere Geldscheine als Zahlungsmittel abgelehnt werden. Das ist aber leider meines Wissens in D auch zulässig, (also muß es erst Recht zulässig sein, nicht gesetzliche Zahlungsmittel unter Bedingungen - ab 15 € anzunehmen). Das untergräbt trotz Fälschungsrisko das Vertrauen in die Sicherheit des Zahlungsverkehrs.