Tja, ich müsste jetzt den Artikel raussuchen - da standen dann auch die Aktenzeichen von Gerichtsurteilen drin - allein ich habe mir weder diese gemerkt noch den Artikel aufgehoben (schon weil ich ja normalerweise genügend Geld einstecken habe). Aber der Fakt ansich wurde da schon klar dargestellt und auch mit entsprechenden Verweisen unterlegt - nachgeforscht bei den Gerichten habe ich das natürlich nicht, wäre mir zuviel Aufwand.
Nocheinmal was da stand: ob und in welcher Form Karten akzeptiert werden, kann jeder selber festlegen, wenn er es dann aber akzeptiert, ist die Karte ein gesetzliches Zahlungsmittel und muss akzeptiert werden, ohne zusätzliche Einschränkungen zum Mindest-Betrag (einen Höchstbetrag gibt es allerdings, das die Banken die Deckung festgelegt haben, ein Verkäufer muss also immer nur bis zur Deckungsgrenze akzeptieren - dürfte aber an der Tankstelle - noch? - keine Rolle spielen).
Aber: selbst wenn der Verkäufer sowas festlegen kann, muss er es so kenntlich machen, dass es VOR dem eigentlichen Kauf sichtbar ist - und das ist an der Tankstelle klar die Zapfsäule (oder die gesetzlich vorgeschriebene Preistafel - nur da habe ich bisher immer nur gesehen, das Karten akzeptiert werden - nie irgendwelche Einschränkungen dazu) und zwar deutlich und nicht mit einem kleinen Zettel an der Einganstür - wenn man da ankommt ist es an der Tanke klar zu spät!
An der Supermarktkasse ist das was anders, da kann ich das Zeug immer noch zurücklassen und ohne die Waren gehen ohne dass was passiert. Absaugen aus dem Tank ist dagegen praktisch unmöglich (da der Tankwart dies nicht wieder verkaufen kann, er weiß ja nicht was da vorher im Tank war und saugt ja dann ein Gemisch ab, dass er nicht kennt).
Und um meine eigene Erfahrung auch noch zu präzisieren: als erstes habe ich die gute Frau ganz freundlich gefragt, was sie denn für einen Vorschlag hätte - nur kam da nichts, außer das sie darauf beharrte, ich solle mit Bargeld bezahlen, wo ich das hernähme, wäre ihr egal. Das ist natürlich auch kein Entgegenkommen.
Wie auch immer: so wie geschildert ist es eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden, ob nun der Mindestbetrag zulässig ist (wie gesagt, eigentlich nicht) oder der Hinweis darauf an der falschen Stelle oder auch nur zu leicht zu übersehen angegeben ist, spielt da keine Rolle.
Nebenbei halte ich 15 Euro für wirklich arg hoch, wenn ich mit dem Roller unterwegs bin, bleibe ich da schon (meistens noch) drunter - und hatte da noch nie Probleme mit Karte zu bezahlen (meist sogar mit Kreditkarte), ob das nun für manche Kleinbeträge sind oder nicht, ich bezahle das Benzin praktisch immer mit Karte (es sei denn die wird gar nicht akzeptiert) - nennt es von mir aus einen Spleen. Früher war die übliche Angabe mal "ab 10 DM" ...... (klar, Ausnahmen gab es schon immer)