Vorsicht beim tanken in Bielefeld Brake

  • Tja, ich müsste jetzt den Artikel raussuchen - da standen dann auch die Aktenzeichen von Gerichtsurteilen drin - allein ich habe mir weder diese gemerkt noch den Artikel aufgehoben (schon weil ich ja normalerweise genügend Geld einstecken habe). Aber der Fakt ansich wurde da schon klar dargestellt und auch mit entsprechenden Verweisen unterlegt - nachgeforscht bei den Gerichten habe ich das natürlich nicht, wäre mir zuviel Aufwand.
    Nocheinmal was da stand: ob und in welcher Form Karten akzeptiert werden, kann jeder selber festlegen, wenn er es dann aber akzeptiert, ist die Karte ein gesetzliches Zahlungsmittel und muss akzeptiert werden, ohne zusätzliche Einschränkungen zum Mindest-Betrag (einen Höchstbetrag gibt es allerdings, das die Banken die Deckung festgelegt haben, ein Verkäufer muss also immer nur bis zur Deckungsgrenze akzeptieren - dürfte aber an der Tankstelle - noch? - keine Rolle spielen).


    Aber: selbst wenn der Verkäufer sowas festlegen kann, muss er es so kenntlich machen, dass es VOR dem eigentlichen Kauf sichtbar ist - und das ist an der Tankstelle klar die Zapfsäule (oder die gesetzlich vorgeschriebene Preistafel - nur da habe ich bisher immer nur gesehen, das Karten akzeptiert werden - nie irgendwelche Einschränkungen dazu) und zwar deutlich und nicht mit einem kleinen Zettel an der Einganstür - wenn man da ankommt ist es an der Tanke klar zu spät!
    An der Supermarktkasse ist das was anders, da kann ich das Zeug immer noch zurücklassen und ohne die Waren gehen ohne dass was passiert. Absaugen aus dem Tank ist dagegen praktisch unmöglich (da der Tankwart dies nicht wieder verkaufen kann, er weiß ja nicht was da vorher im Tank war und saugt ja dann ein Gemisch ab, dass er nicht kennt).


    Und um meine eigene Erfahrung auch noch zu präzisieren: als erstes habe ich die gute Frau ganz freundlich gefragt, was sie denn für einen Vorschlag hätte - nur kam da nichts, außer das sie darauf beharrte, ich solle mit Bargeld bezahlen, wo ich das hernähme, wäre ihr egal. Das ist natürlich auch kein Entgegenkommen.


    Wie auch immer: so wie geschildert ist es eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden, ob nun der Mindestbetrag zulässig ist (wie gesagt, eigentlich nicht) oder der Hinweis darauf an der falschen Stelle oder auch nur zu leicht zu übersehen angegeben ist, spielt da keine Rolle.


    Nebenbei halte ich 15 Euro für wirklich arg hoch, wenn ich mit dem Roller unterwegs bin, bleibe ich da schon (meistens noch) drunter - und hatte da noch nie Probleme mit Karte zu bezahlen (meist sogar mit Kreditkarte), ob das nun für manche Kleinbeträge sind oder nicht, ich bezahle das Benzin praktisch immer mit Karte (es sei denn die wird gar nicht akzeptiert) - nennt es von mir aus einen Spleen. Früher war die übliche Angabe mal "ab 10 DM" ...... (klar, Ausnahmen gab es schon immer)

  • Ich habe es schon immer so gehalten, dass ich genügend Bargeld in der Tasche habe.
    Die Karte brauche ich nur für den s.g. Notfall. Hab auch schon erlebt, dass Karten vom
    Lesegerät nicht angenommen wurden, sogar an offiziellen Bankautomaten. Ausserdem 'n
    bisken Bargeld für 2-3 Tankfüllungen dabei zu haben ist kein Problem. Halte unterwegs ja
    auch schon mal an Orten an, wo es die Möglichkeit mit Karte zu zahlen, gar nicht gibt.
    Ausserdem: Bares ist Wahres-%-:mrgreen:
    Von daher ist mir die diskutierte Rechtslage ziemlich wurscht.

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
    ----------------
    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
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  • Ob man nun Bargeld dabeihaben sollte oder nicht, ist ja eine andere Frage. Normalerweise habe ich das ja auch immer - aber ich habe es auch schon mal vergessen oder - wie beim Urlaub - es ist mir während des Urlaubes einfach ausgegangen (und im Ausland ja auch nicht zu ersetzen) und an der ersten deutschen Tankstelle war ich einfach noch nicht wieder dazu gekommen mich einzudecken - passiert einfach.


    Netter Gag: 2 Tage zuvor habe ich ein (!) Pfund mit Kreditkarte bezahlt (da das Geld bei meiner Frau war und mein Sohn unbedingt was haben wollte) - problemlos. Da muss man sich in D dann erst mal wieder an die Regelwut gewöhnen....

  • Andy


    grundsätzlich ist meine Vorgehensweise mit Deiner identisch. Allerdings lehne ich mich aus dem Fenster und behaupte, das der Artikel in der Zeitung entweder rechtlich nicht fundiert oder evt. von Dir nur oberflächlich wiedergegeben wurde, also unbewusst ein Lese-/Auslegungsirrtum entstand.


    Fakt ist das Vertragsrecht nach dem BGB. Und da bestimmt der Anbieter die Konditionen, die nur anfechtbar sind, wenn sie gegen die "guten Sitten" verstossen (z.B. Wucher etc.), wie das so schön im amtdeutsch heisst oder gegen geltendes Recht verstossen.


    Die Kenntlichmachung der Verkaufsbedingungen ist ein anderes, vom Vertragsrecht losgelöstes Thema. Da kann der Verbraucher dann gegen die bereits aufgeführten Praktiken vorgehen, weil eine entsprechende Proklamation der Bedingungen im elektronischen Bezahlsystem dem Kunden nicht ausreichend bzw. erkennbar zur Kenntnis gelangen konnten. Im speziellen Fall bedeutete das, er hat keine Möglichkeit gehabt, vorm Tanken die Konditionen zu erkennen, da bleibt halt als Kunde nur die Sturheit zu sagen, lass Dich auf Cash-System ein oder sauge den Sprit wieder ab, was i.d.R. an mangelnden technischen Möglichkeiten ausfällt.


    Der Kunde ist ja nicht zahlungsunwillig und hat sich gutgläubig auf das EC-System verlassen, weil für ihn an der Zapfsäule nicht erkennbar war, dass er einen Mindestumsatz erbringen muss, um mit Karte bezahlen zu dürfen. Da hat dann der Betreiber der Tankstelle die Arschkarte, schiebt dieses Problem aber auf den Angestellten ab, weil der arme Bimbo-Kassierer, der da für 5-7 Euro Stundenlohn teilweise in Nachschicht als 400€-Kraft maloocht, die geschäftlicheh Interessen der Konzerne zu vertreten hat und den Unmut der Kunden abfedern muss. Die arme Sau hat voll die Arschkarte, weil lösst er sich auf Hinterlegung BPA oder Ähnliches ei und wird geleimt, hat er die Arschkarte und zahlt das aus seiner Geldbörse.

  • Hab mal in Zürich einen Milchkaffee beahlt, mangels SFR mit Karte. Null Problemo

    Mit hanseatischen Grüßen aus EDDW
    BERNHARD

  • Also mein Vorgehen wäre gewesen. Diskussion ich komm gleich wieder und hole Bares. Wenn keine Lösung, Ausweis auf den Tisch legen und da lassen, einfach wegfahren und Geld holen (lass die doch Keifen und wegen mir die Polizei rufen) Nach 10 Minuten wieder da sein und mit Bargeld bezahlen.


    Komplett unabhängig von Zahlungsmittel etc. ist das einem dem Verkäufer zumutbare Lösung! Beide Parteien sind immer dazu angebracht zur Problemlösung beizutragen und das ist hier gegeben.


    Sollte der Mensch an der Kasse wirklich so Stur sein und wirklich die Polizei rufen, dann käme man vermutlich gleichzeitig an der Tanke an, mit Bargeld. Nach Klärung würden sich die Beamten bei der Tanke sicherlich bedanken!


    MFG
    Frank

  • Das ist auch fast nirgendwo ein Problem ausser bei uns und in der Schweiz, was Kreditkarten anbelangt. Die Schweizer lehnen oft ab oder verlangen manchmal einen Aufschlag von mehreren Prozent, jedenfall die Hotellerie. Das erfährt man aber dann auch vorher!
    Italien und Frankreich gehen problemlos, Schottland und Lux auch.


    Von daher: Bargeld lacht oder halt vorher informieren.

  • Teilnahmebedingungen für das Electronic Cash Verfahren


    Auszug Absatz 2 - Kartenakzeptanz:


    Den Unternehmen bleibt es unbenommen, Rabatte zu gewähren oder einen Aufschlag auf den Barzahlungspreis und einen eventuellen Barauszahlungsbetrag vorzunehmen. Auf einen eventuellen Aufschlag muss der Karteninhaber vor einer Zahlung deutlich hingewiesen werden. Ein eventueller Aufschlag muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Unternehmens ausgerichtet ein.


    Heruntergebrochen steht in dem Schriftstück, dass das Unternehmen einen Aufschlag auf Kartenzahlung vornehmen darf. Von einem Mindestbetrag steht dort NIX!
    Wenn also eine Kartenzahlung UNTERHALB der lohnenswerten Grenze vorgenommen werden müsste, könnte das Unternehmen die Transaktionskosten vom Kunden einfordern.
    Das, und nicht einen Cent mehr (0,3% des Umsatzes, aber mindestens 8ct. Im Mineralölsektor beträgt der Grundbetrag 0,2 % des Umsatzes, mindestens 1 Cent. Hinzu kommen Kosten für die technische Bereitstellung, die vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden. ("Quelle= Wiki"))


    Im Falle von 14,99Euro, während das 4,5ct, also müsste der Mindestbetrag von 8ct gezahlt werden.
    ich kenne sowas unter "Mindermengenzuschlag"


    Ergo: Tanken von 5€ mit Kartenzahlung möglich, Betreiber kann dann aber einen Aufschlag von 8ct einfordern
    (ev noch die Kosten der Buchung... 40ct ?)


    oder sehe ich das falsch? :roll:-%-


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    Gruß Dieter
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  • Ohne nachgerechnet zu haben, sollte die Transaktion dem Betreiber nicht mehr als 48 Cent kosten. Das sollte passen. Andernfalls würde ich als Tankwart EC-Bezahlung ganz abschaffen.

  • Andersherum aber 48ct auf 15€ = ca 8-9 Liter = 5-6ct/Liter.
    Ich weiss nicht, ob ein Tankstellenbetreiber überhaupt so viel Marge/Liter hat

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Ne, so nicht. Wollt nur sagen, mit 45 Cent passt das auf jeden Fall. Das ist schon viel zu viel.


    Im Netz gefunden, da steht: "in Deutschland allgemein eine Gebühr von 0,3% oder 3 Promil vom Zahlbetrag fällig. Mindestens 8 Cent."


    Das heißt also, dass der Betreiber erst bei 27 Euro den break-even erreicht! Da ist er mit 15 Euro also noch gut dabei dem Kunden entgegen zukommen.


    Allerdings sollte er dem Käufer die Möglichkeit einräumen, dann einfach Bargeld holen zu gehen. Ist ja nicht so dass man auf Rechnung kauft sondern halt nach 10-20 Minuten bezahlt! Wenn ich im Kaffee nen Kuchen esse zahle ich auch erst hinterher in etwa 20-30 Minuten.


    Aber hier denke ich, ist die Technik und der Bediener wieder die Panne. Wenn ich an der Tanke sage, OK ich bin in 15 Min wieder da, ist der Mensch hinterm Tresen vermutlich nicht in der Lage, ohne Bezahlung die Säule wieder freizugeben. Vermutlich müsste der Kassieren die Aktion als bar bezahlt in der Kasse einbuchen, Schublade öffnet sich - er tut aber kein Geld rein.


    In diesem Moment stimmt die Kasse nicht und als 400 Euro-Jober kann man dann seinem Job auf wiedersehen sagen, wegen Diebstahl und so.


    Wenn ich dann mit dem Bargeld wiederkomme, müssen wir warten bis ein anderer Kunde Zahlt, die Kasse wieder öffnet, und dann das Geld im Nachhinein wieder "dazuschummeln".


    Oder es kann halt niemand in den 15 Minuten meiner Abwesenheit die Säule verwenden. Derjenige der schon davor steht wird sich bedanken.


    Nichts was sich ein Minijober trauen würde ... kann ich verstehen.