Beiträge von Andi#87

    ... sollte sich jeder mal selbst eingehend überlegen ob ihm selbst Blendung, Irritation, etc... seitens anderer VK-Teilnehmer angenehm...


    Wo ist die Grenze zischen: "Aufmerksamkeit erregen durch Blendung und Verkehrsgefährdung durch Blenung?

    Vielleicht sollte man unterscheiden ob man eine nach EG-Recht zugelassene Beleuchtung montiert (z.B. TFL oder 2 Nebelscheinwerfer) oder ob man eine nach EG-Recht bzw. StVZO nicht zulässige Veränderung an der Beleuchtung vornimmt..


    Verstanden :mrgreen:
    (Wobei BMW mit ihren Zusatzscheinwerfern dann auch in einer (legalen) Grauzone leben, aber das ist ein anderes Thema.


    Womit ich noch nicht ganz fertig bin ist die Geschichte mit dem erlöschen der BA. Der Forenkollege der behauptet das Manipulationen an der Beleuchtungsanlage nicht automatisch das erlöschen der BA zur Folge hat, hat sich das net aus den Fingern gesogen. Ich habe nur die entsprechenden passagen/EU Vorschriften vergessen...


    Weistdu, wo Mann sowas nachlesen kann?

    Ob es in der Realität immer so gnadenlos zugeht, ist selbstverständlich eine andere Frage.


    Da drauf bin ich auch schonmal reingefallen. (Bezgl. Nebelscheinwerfer)


    http://www.bmw-k-forum.de/view…6598122&start=30#p9418413


    (Wobei erstmal die Ursächlichkeit (gefärdung) nachgewiesen werden müsste)


    Die STVZO ist "fast" garnicht mehr gültig. Ist fast alles durch EU Recht ersetzt worden. Ich finde nur net wo Mann das nachlesen kann. .......:roll:

    .. Baut man Leuchtmittel anderer Art ein, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Was das bedeutet, kann sich glaub jeder ausrechnen.


    Erklär mal, woher du diese Informationen hast?


    Nach meinen Informationen ist nach neuestem EU Recht die Manipulation an der Beleuchtung ledigleich eine Ordungswidrigkeit, die mit einer Mängelkarte (und AFAIK 20€) geahndet wird.


    Also: Grundsätzlich gibt es NUR die K1300 S mit Schaltassistent (die GT und die R nicht, zumal die K1300GT seit knapp 2 Jahren nicht mehr gebaut wird)


    Auch wird beim Schaltassistenten nichts elektronisch angepasst sonden ganz banal für 3-4 Kurbelwellenumdrehungen die Zündung ausgeschaltet. Die Schaltunterstützung erfolgt über einen Shifter (elektromechanisch) nur beim Hochschalten.
    Und: es funktioniert IMMER und ÜBERALL (auch im Stadtverkehr). Wie sinnig das (auch das ganze) ist, steht auf nem anderen Blatt.


    Nur um die Tatsachen grade zu rücken;-)

    Warum musst Du, kaum wieder hier, gleich rumstänkern?
    Mann kann das Gleiche auch in hübschere Worte verpacken.


    Was war denn da dran gestänkert? Das war extremst Emotionlose Tatsachenschilderung ;-) (Sind wir etwas empfindlich? Oder extrem Harmoniebedürftig?)

    Übrigens hat BMW ja dieses Prinzip des Schaltens ohne Kupplung mit dem Schaltassistenten - als Option - bei den K1300 S/R/GT
    durch die elektronische Anpassung der Drehzahlen und damit der Entspannung in der Kulisse in die Serie eingeführt.


    Ähhhm...vieleicht solltest Du dich vorher schlau lesen, bevor du solche Unwahrheiten verbreitest.....:oops: