ES werde Licht

  • Vielleicht sollte man unterscheiden ob man eine nach EG-Recht zugelassene Beleuchtung montiert (z.B. TFL oder 2 Nebelscheinwerfer) oder ob man eine nach EG-Recht bzw. StVZO nicht zulässige Veränderung an der Beleuchtung vornimmt.


    Wird eine nach EG-Recht zulässige Beleuchtung montiert, darf sie nach STVO in betrieb genommen werden (Nebelscheinwerfer bei schlechter Sicht durch Regen, Nebel usw.) oder aber auch nach STVO nicht in Betrieb genommen werden (TFL zusammen mit Abblendlicht). Die verbotene Inbetriebnahme einer zugelassenen Beleuchtung (Nebelscheinwerfer bei guter Sicht) kann 35 € kosten....


    Wird eine weder nach EG-Recht noch nach StVZO zugelassene Beleuchtung montiert UND ist eine reale Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben (z.B. Blendwirkung von 35W Xenon Lampen im H4 Scheinwerfer) dann ist nach 19.2 die BE erloschen. Die Gefährung muss dabei allerdings wirklich vorhanden sein und nicht nur fiktiv sein. Da die Lampen mit Vorsatz eingebaut wurden, die Blendwirkung unbestritten ist, könnte ein entgegenkommender durch die nicht zulässige Beleuchtung geblendet werden und anschließend im Straßengraben landen.... Neben der Geldbuße für das Erlöschen der BE, dem Bußgeld für das Verursachen des Unfalles kommt erschwerend dazu, dass die eigene Haftpflichtversicherung bis zu 5000 € Regress nehmen kann....


    Passiert das ganze mit einer zugelassenen aber falsch eingesetzten Beleuchtung (Blendwirkung Nebelscheinwerfer bei guter Sicht) ist die BE nicht erloschen und auch Versicherungsmäßig ist man aus dem Schneider, auch wenn die Lampen vorsätzlich eingeschaltet wurden.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von ManfredK ()

  • Ich kenn mich da nicht so aus, sind die denn zu erwarten und wenn ja wo?


    Voraussichtlich irgendwann in 2013.. als OEM Ware bereits erhältlich

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Was man bei einer Kontrolle zu erwarten hat weiß ich nicht, aber die Zulassung von xenon in der STX ist wohl nicht möglich, auch wenn sie hier schon von einigen TÜVlern eingetragen wurden. Der Scheinwerfer muß wie schon geschrieben für Xenon zugelassen sein, siehe Codierung DS oder Regelung 98.


    Gruß


    Knobi

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Richtig... bezogen auf Xenon 35 W mit einer Lichtleistung größer 2000 Lumen..... deswegen ist ja unsere schlaue Industrie auf die 25 W mit weniger als 2000 Lumen gekommen...

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Ich kann ja auch nur für die im Moment erhältlichen Brenner sprechen. ;-)

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Da drauf bin ich auch schonmal reingefallen. (Bezgl. Nebelscheinwerfer)


    http://www.bmw-k-forum.de/view…6598122&start=30#p9418413.......:roll:


    Komisches Mäusekino in der BMW. Da hat's links sogar Lämpkes für offene Türen und Sicherheitsgurten NO:
    http://www.bmw-k-forum.de/viewtopic.php?p=9418376#p9418376

    :mrgreen::mrgreen::mrgreen:

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Kollege,


    wieso postest Du ein PKW Board in einem Motorradforum?


    P.S. Der Rest kommt Morgen.........zu müde....

    Gruss Andi


    "Früher hatten wir 5ex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz!"(H.E. Balder)


  • Den Ausführungen von Manfred ist nix hinzu zu fügen!

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • @ Paul, sind glatte 200W Summe und du musst schauen, dass du mit deiner Energiebilanz hinkommst. Und denk dran, nur einfach ordentlich Watt macht keine Helligkeit. Wenn du einen 12Zöller reinmachst, verballert der spielend 500 Watt, wird aber kaum Warm also auch nicht hell. Der Wirkungsgrad spielt eine entscheidende Rolle. Außerdem könntest du mit 200W ein Hitzeproblem bekommen. Lieber mehr Lichtausbeute aus weniger Watt. Da bist mit der Xenon schon auf dem richtigen Weg. LED ist auch gut aber lang noch nicht so weit. Also weiterhin nur Tagfahrten...

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Auf dem Scheinwerfer steht auf der Spitze E 3 und das sagt laut TÜV Gutachter aus das der Scheinwerfer nur für eine H4 Birne zugelassen ist.
    Habe die ganze Sache hinter mir mit Xenon Gutachter TÜV ein und ausbau,
    und jetzt bleibt es bei H4 .....


    Gruß von der Nordsee


    Pako

    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako

  • Und was ist mit H4 100/80 W


    Mehr Hitze kann dir dein Schirm Pulverisieren und dann nutzt dir eine 200 W Birne nichts mehr weil der Schirm es nicht wiederspiegelt.


    Gruß von der Nordsee


    Pako

    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako