.....wurde ich durch einen Artikel im Tourenfahrer belehrt, dass nicht die Eintragungen im KFZ-Schein sondern die in der CdC, der EG Übereinstimmungsbescheinigung von Honda ausschlaggebend sind.
Wenn das so im TF steht ist es schlicht und ergreifend falsch. Das Certificate of Conformity (in Französisch wir' so ähnlich geschrieben -%-) bzw. die E(W)G Übereinstimmungsbescheinigung dokumentiert lediglich, dass das unveränderte Fahrzeug auf Grund der erteilten Typgenehmigung und der festgestellten Übereinstimmung mit dieser Typgenehmigung "zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedsstaaten mit Rechtsverkehr (bei den Insulanern steht hier natürlich Linksverkehr) und in denen metrische Einheiten für das Geschwindigkeitsmeßgerät verwendet werden, ohne weitere Typgenehmigung zugelassen werden." Somit regelt das CoC quasi die übernationalen Rahmenbedingungen für Fahrzeugzulassungen.
Alles was im Fz-Schein oder korrekt in der ZB 1 steht und weitergehende Vorgaben bezüglich des Fahrzeuges macht ist selbstverständlich gültig und bindend und geht den allgemeinen Vorgaben des CoC vor. Damit fließt dann nationales Zulassungsrecht ein. Bedeutet aber andersrum dass man eine ergänzende Eintragung im Staat X nach Umzug in den Staat Y bei der Zulassung dort nicht wie selbstverständlich mit übernehmen kann. In der Praxis ist es allerdings so, dass das deutsche Zulassungsrecht wohl die meisten und schärfsten Restriktionen kennt und sich im Nachbarstaat vielleicht niemand um so ne ergänzende Eintragung schert.