@mbr II
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Zitat von hermi Beitrag anzeigen
...(für die Ösis und Schweizer kann insoweit Entwarnung gegeben werden, da dort die videografische Dokumentation vorgeschrieben ist)
Wäre mir bei einer, in .at durch Exikutivbeamte erfolgten Lasermessung aber neu...
Die können
a) bei vorliegender Übertretung vor Ort anhalten und 'innerhalb Ermessensspielraumes' bei Verwarnung belassen, sofort kassieren, Verwaltungsanzeige einreichen, FS sofort abnehmen...
b) keine Anhaltung durchführen und die Verwaltungsanzeige kommt einfach per Post...
Das ist meine Quelle: Neidel in Burhof/Neidel/Grün, Messungen im Straßenverkehr. 2. Auflage 2010, Seite 106, Rdnr. 246.
Wenns´s in eurer Praxis dennoch anders ist,keine Ahnung, warum.NO:
mfG
hermi