Gibt es hier einen RA, der sich mit Grundstück-Überwachung auskennt?

  • Du willst mich provozieren?:mrgreen::mrgreen::mrgreen:


    Ich kann mich leider nicht provozieren lassen, da ich mich vor kurzem ja mit Highspeed von satten 30 km/h im Schotterbett abgelegt hab und noch keine Zeit zum Reparieren, geschweige denn zum Fahren hatte.


    Spaß beiseite, ein Teil meines Verbrauchs ist sicher der Tatsache geschuldet, das ich das Motorrad als reinen Gebrauchsgegenstand - der aber trotzdem Spaß macht - benutze. Ich fahre sowohl Kurzstrecken aber eben auch mal ein paar hundert km mit fast Vollgas auf der BAB und einem angezeigten Verbrauch von 10 ltr.


    Allerdings war mein geringster Durchschnittsverbrauch 5,79 ltr, da bin ich neben dem Möppi nebenhergelaufen.;--;


    Will sagen: Spazierenfahren fällt mir schwer-%-

  • Ich fahre überhaupt keine Kurzstrecke, wenn, dann Touren und egal ob ich in Rotte wegen "Frauen dabei" langsamer muss oder ich mit 2-3 guten Tourkollegen am Hahn ziehe, es bleibt immer bei knapp 7 Liter. Scheissegal, das Moped läuft ohne Zicken rund, also Füsse stille halten und genießen.

  • Deshalb habe ich den Link des BGH Urteils eingestellt, dies ist ein Grundsatzurteil und in dieser Form mit diesen Hintergründen auch bindend!


    Das mit dem bindend hab ich jetzt schon mehrfach gelesen, das ist Kappes.


    Klugscheiss on:
    Erstens ist jeder Richter unabhängig und kann grundsätzlich entscheiden, was er will. Und zweitens werden nicht alle abweichenden Entscheidungen kassiert und drittens gäbe es keine Entwicklung in der Rechtsprechung, wenn alle, insbesondere die vielgescholtenen Anwälte und die dann entscheidenen Richter immer glauben würden, was der BGH entscheidet und würden nicht eine andere Rechtsauffassung als die Obergerichte an den Mann/Frau bringen, um eine Rechtsprechungsänderung herbeizuführen.


    Aber grundsätzlich halten sich natürlich die Untergerichte meistens an die "Vorgaben" von oben. Es ist aber eben gerade nicht bindend.


    Schönes Zitat aus einer Entscheidung des BVerfG vom 28.09.1992, 1 BvR 496/87:
    Höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetztesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung. Sie ändern die Rechtslage nicht, sondern stellen sie lediglich aufgrund eines - prinzipiell irrtumsanfälligen - Erkenntnisprozesses für den Konkreten Fall fest.


    Klugscheiss off