Gibt es hier einen RA, der sich mit Grundstück-Überwachung auskennt?

  • Hallo liebe PANer,


    ich brauche unbedingt einen Tipp zur Videoüberwachung unserers Grundstückes. Wir bewohnen eine DHH, die uns gehört, der Nachbar, ein Mieter, fühlt sich seiner Persönlichkeitsrechte beraubt, weil er ein Überwegunsrecht zu seiner Haushälfte von 3 m Breite und ca. 20 m Länge hat, um sein Grundstück zu erreichen. Diesen Bereich wollen wir aber gar nicht filmen, sondern nur unserern Teil.
    Die Mieter sind sehr "belesen", wenn es um ihre Rechte geht und haben Schritte angedroht.


    Freundliche Grüße von der Nordsee
    Hugo

    Alles Gute von der friesischen Nordsee

  • Hugo,


    bevor Du etwas unternimmst, solltest Du eine Rechtsschutzversicherung abschließen und evtlle Wartefristen abwarten.


    Wenn Du das schon hast, Deckungsumfang überprüfen.


    Warum das alles?


    Es gibt mindestens eine Entscheidung, die beinhaltet, dass sichergestellt sein muss, dass fremde Flächen nicht überwacht werden. Das schreit nach einem Gutachten und damit nach Geld.


    Ich hab vor meinem Urlaub keine Zeit zum suchen, wenn das nächste Woche noch aktuell ist, kann ich evtl. im Urlaub mal schauen, wenn ich grad mal nix zu tun hab.

  • Hallo Hermi, hallo alle anderen,


    danke, dass ihr mir hier Hilfestellung geben wollt. Nochmal zu den Fakten: Ich will mein Eigentum schützen, es passieren immer wieder kuriose Dinge wie Sachbeschädigungen, "Haufen" hinterlassen neben meiner PAN im Winter usw. Leider haben die Nachbarn ein Überwegunsrecht an einem Grundstücksrand von mir. Den will ich aber ja nicht überprüfen. Die Kamera soll aber auf diesem Teil meines Grundstückes installiert werden, damit ich den Teil meines Grundstückes überwachen kann, wo immer wieder diese Dinge passieren. Der zu überwachende Teil meines Grundstückes gehört nicht zu der Fläche, die von den Nachbarn überwegt werden muss, um an deren Hauseingang zu gelangen. Nur wenn diese Leute sich auf meinem Grundstück befinden, wozu sie kein Grund haben, dann werden sie auch erfasst. Diese Leute haben aber mit Sicherheit nichts mit den "Anschlägen" auf mein Hab und Gut zu tun. Abgesehen davon sind sie extrem scheu, verrammeln sich, wenn sie zuhause sind und sammeln ihrerseits schon mal Fotomaterial von mir und meinen Arbeiten an den Fahrzeugen -warum auch immer. Sie beanspruchen alle Rechte für sich, sind null kompromissbereit und haben sofort alle Paragraphen zur Hand - selbst deren Vermieter macht sich da in die Hose (Unsere andere Haushälfte ist ein Renditeobjekt).


    Viele Grüße
    Hugo

    Alles Gute von der friesischen Nordsee

  • Hugo,


    grundsätzlich gilt, dass Du mit und auf Deinem Eigentum tun und lassen kanst, was Du willst (Im Rahmen der Gesetze natürlich).
    Von diesem Augangspunkt aus solltest Du Sachbeschädigungen und gegebenefalls unberechtigtes Betreten zunächst beweiskräftig dokumentiert haben. Bei Sachbeschädigungen Strafantrag stellen.
    Damit hast Du für den Fall einer Auseinandersetzung schon mal dem Argument vorgebeugt, Du würdest grundlos einen sog. Überwachungsdruck erzeugen.
    Weiter musst Du ausschließen, dass die Kamera fremdes Gelände oder vorsichtig ausgedrückt, quasi öffentliches Gelände wie Deinen Überwegungsstreifen erfasst. Wenn das Dein Eigentum ist, kannst Du auf dem Gelände natürlich eine Kamera installieren. Sie darf eben nur nicht diesen quasi öffentlichen Bereich überwachen und natürlich auch kein fremdes Eigentum. Sie darf auch nicht fernbedienbar oder sonst einfachst eine Verstellung ermöglichen, wodurch wiederum eine Überwachung anderer - fremder und/oder "öffentlicher" - Flächen ermöglicht würde. Genau da liegt das Risiko: der Nachbar glaubt das nicht und klagt.
    Wenn jemand auf Dein Grundstück scheixxxt - Hund oder schlimmer? - könnte neben Ordnungsamt auch je nach Ausmaß eine Strafanzeige in betracht kommen. Vielleicht hilft auch ein Bewegungsmelder mit einem fetten Baustrahler?
    Ansonsten ist das alles sehr Einzelfallabhängig.


    ManfredK hat oben schon ein paar Entscheidungen eingestellt. Aufmerksam lesen, denn die widersprechen sich teilweise! So ist das halt bei uns manchmal: hohe See und Gericht und Gottes Hand usw.


    Wie gesagt: ich schaue nächste Woche mal genauer nach, in der Zwischenzeit: Rechtsschutzversicherung checken.


    Und falls jemand überlegt, warum das so wichtig ist: die geilsten (das ist fatalistisch gemeint) Verfahren sind die, die man gewinnt und der Mandant bleibt mangels Flocken des Gegners auf den Kosten sitzen. Manchmal teurer Spaß.

  • Hallo Hugo, ich würde den Spieß erst einmal umdrehen.:roll:


    Wenn sie Fotos von Dir machen, erst mal die Executive bemühn, dass das unterbleibt. Das dürfen die nämlich auch nicht.:evil:


    Auf gut deutsch : den würde ich ordentlich Feuer unterm Ar.. machen, meist werden solche Typen dann richtig handzahm:mrgreen:

  • "ManfredK hat oben schon ein paar Entscheidungen eingestellt. Aufmerksam lesen, denn die widersprechen sich teilweise! So ist das halt bei uns manchmal: hohe See und Gericht und Gottes Hand usw."



    Deshalb habe ich den Link des BGH Urteils eingestellt, dies ist ein Grundsatzurteil und in dieser Form mit diesen Hintergründen auch bindend!

  • berndhp,


    wo hast Du denn das her?
    Ich will hier jetzt keine theoretische Diskussion führen, aber erstens schreibt der BGH selbst: "Nach Ansicht des erkennenden Senats kommt es insoweit auf die Umstände des Einzelfalls an." Insofern ist der Begriff Grundsatzentscheidung kaum passend, da es eine Einzelfallentscheidung ist. Und zweitens ist das mit der Bindungswirkung ebenfalls fragwürdig. (ergibt sich nicht nur aus Art. 97 GG) sondern auch aus der Praxis:mrgreen: und dann gibt es auch auch noch das BVerfG (Stichwort: Persönlichkeitsrecht hat Grundrechtscharakter) und schließlich den EUGH.


    Und drittens befasst sich gerade diese Entscheidung mit dem Regress eines Videoüberwachers gegen die Installationsfirma, die ihrer Hinweispflicht nicht nachgekommen sein soll. Der Überwacher hat beide Prozesse verloren, den gegen den Nachbarn und den gegen den Lieferanten. Wahrscheinlich deshalb, weil er im Erstprozeß gegen den Nachbarn dem Lieferanten nicht den Streit verkündet hat. (das hätte ich jedenfalls getan). Aber das würde jetzt zu weit führen.
    Ganz abgesehen davon ergeben sich aus der Entscheidung natürlich Anhaltspunkte, wie vorzugehen sein kann. Ob das das dann vor einem Instanzgericht hält, ist eine ganz andere Frage.


    Hugo sucht anscheinend einen Fahrplan, wie er sich möglichst unangreifbar verhalten soll. Da sind diese Anhaltspunkte sicherlich brauchbar. Der 5. Zivilsenat des BGH hat in der Folgeentscheidung vom 21.10.2011 Aktenzeichen: V ZR 265/10 seine Richtung bestätigt, dem Berufungsgericht einen Anschixx erteilt, dass es die Revision zugelassen hat, dann aber dennoch sich der Sache angenommen (annehmen müssen) und zurückverwiesen, weil: Einzelfallentscheidung. Heißt in den Worten des BGH:


    "2) Rechtsfehlerhaft sieht das Berufungsgericht jedoch eine objektiv ernsthafte Verdachtslage darin, dass die Parteien mehrere Rechtsstreitigkeiten führten und hierdurch ihr persönliches Verhältnis schwer belastet werde. Die Tatsache, dass benachbarte Parteien vor Gericht Rechtsstreitigkeiten austragen, rechtfertigt für sich genommen nicht die Befürchtung einer Partei, künftig in den Überwachungsbereich einer als Einbruchsschutz dienenden Videoanlage des Nachbarn einbezogen zu werden. Die Revision weist zutreffend darauf hin, dass allein aus dem Beschreiten des Rechtswegs durch die Parteien und der hiermit verbundenen Belastung des nachbarschaftlichen Verhältnisses nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden kann, die Kläger würden sich künftig rechtswidrig verhalten und die Kameras zu einer Überwachung der Beklagten einsetzen. Dass es sich hier um einen „eskalierenden Nachbarstreit“ handelt, der einen Überwachungsverdacht rechtfertigen könnte (BGH, aaO, Rn. 14), lässt sich den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht entnehmen. Dieses spricht zwar von einer „Eskalation des Streits“, führt aber nicht aus, worin diese besteht. Damit fehlt es an der Feststellung konkreter objektiver Umstände, die einen Überwachungsverdacht rechtfertigen könnten.


    III.


    13


    Die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, damit die für eine Endentscheidung erforderlichen Feststellungen zur Frage, ob ein objektiv ernsthafter Überwachungsverdacht besteht, getroffen werden können (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Falls das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen sollte, dass ein solcher Verdacht zu bejahen ist, müssten die Beklagten die Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts nicht im Hinblick auf das Interesse der Kläger am Schutz ihres Eigentums hinnehmen. Das Berufungsgericht weist zutreffend darauf hin, dass es den Klägern zumutbar wäre, andere Maßnahmen als eine Videoüberwachung zum vorbeugenden Schutz ihres Eigentums zu ergreifen, zumal es hierfür hinreichend andere gleich geeignete Möglichkeiten gibt. Der Hinweis der Revision, der Einsatz gerade einer Videoanlage sei zu Nachweiszwecken unerlässlich, führt zu keiner anderen Beurteilung. Gegenüber dem Interesse der Kläger an einer eventuellen Identifizierung und Überführung eines Täters hat das Persönlichkeitsrecht der Beklagten nicht zurückzutreten."

  • Hallo ihr alle, die ihr mir helfen wollt,


    nochmals vielen Dank. Unterm Strich sagt mir dies aber alles, ich sollte es einfach lassen. Typischerweise gilt auch hier mal wieder der in Deutschland übliche Täterschutz und die sogenannten Opfer haben das Nachsehen. Wie die 14jährige, die von ihrem Onkel vergewaltigt wurde - Schuld hat natürlich das Kind, weil sie den Onkel "angemacht habe"...


    In diesem Sinne
    allen einen schönen Abend noch.
    Irgenwie macht mich das Ganze sehr sauer!


    Hugo

    Alles Gute von der friesischen Nordsee

  • Ich hasse z.b.auch diese Hundehaufen in meinem Garten und habe darüber spekuliert, mir einen elektrischen Weidezaun zu kaufen, damit diese Köter beim Pissen oder dem Versuch, meine Liegenschaft zu entern, ordentlich einen gewischt kriegen.


    Ich mag Hunde, aber deren Herrchen/Frauchen, die ihre Tiere nicht erziehen, könnte ich unangespitzt in den Boden treten. Entsprechende Schilder sind aufgestellt, die Hunde aus der Nachbarschaft und ihre Chefs sind alle ok, aber die Fremdlinge mit ihren leinenlosen Fiffis , die durch unsere Siedlung gehen.......:twisted: