Alles anzeigenHallo,
wie Manfred K schon geschrieben hat, gilt § 22 StVO in D. Grundsätzlich gilt für Beladung folgendes:
- sichere Verstauung, gegen Herabfallen sichern
- der Fahrzeugführer darf duch die Ladung in keiner Weise in der Sicht und der Bedienung des Fahrzeuges eingeschränkt werden.
- die Ladungssicherung darf nur mit zulässigen Mitteln erfolgen ( Spanngurte, Ketten, Drahtseile ) niemals mit einfachem Seil oder Gummizügen
- zur Ladungssicherung sind vorhandene Zurrpunkte, Schlaufen zu verwenden ( gilt i.d.R. nur bei Niederzurren von Ladung )
-Verwendung von Antirutschmatten
Fausregel: Ladung kann nie mit Ladung gesichert werden, z.B. die Seitenplanken mit wegzuwerfenden Holzplatten erhöhen, um mehr Ladungsraum zu bekommen.
hmm
- wo hat die Pan Zurrpunkte?
- OK, ich habe Gummizüge und Spanngurte verwendet
- die Sicht nach vorne und hinten war gut
- Antirutschmatten - gibt es die für die Pan im Zubehörhandel